Volltext Seite (XML)
Dienstag. dir. 58.— 21. Mai 1878. Weißerih-Zeitmg. Kmts-Alatt für die Königs. Amtshauptmannfchaft Dipposdiswakde, sowie für die Königs. Gerichts-Zemter und die Stadträthe zu Dippokdiswatdc und IraueNstein. Verantwortlicher Redacteur: Cärl Jehne in Dippoldiswalde. Amtlicher Theis. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal- Dienstag-, Donnerstags und Sonnabends - Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. - Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. - Inserate, welche b°. der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden nut lO Pfg. sur die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Bekanntmachung. Es ist wiederholt vorgekommen, daß Gesang- und andere Vereine außerhalb ihrer Wohnorte Concerte und Abend unterhaltungen in öffentlichen Schankstätten gegen Erhebung von Eintrittsgeld abgehalten, also künstlerische Leistungen, bei welchen ein höheres, wissenschaftliches oder Kunstinteresse nicht obwaltet, im Sinne von § 55 der Reichs-Gewerbeordnung feilgeboten haben, ohne hierzu den nach demselben 8 erforderlichen, von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden aus zustellenden Legitimationsschein zu besitzen. , Da dies unstatthaft ist, so erhalten die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher hierdurch Ver anlassung, darüber, daß nur solche Vereine oder Personen, welche die vorbezeichnete gewerbliche Berechtigung nachweisen, derartigen, als Gewerbebetrieb im Umherziehen sich charakterisirenden Geschäftsbetrieb ausüben, zu wachen, Zuwiderhandlungen aber nach 8 148 unter 7 der Reichsgewerbeordnung zur Strafe zu ziehen. Dippoldiswalde, am 17 Mai 1878 Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger. Bekanntmachung. Die Dorfstraße im oberen Theile von Liebenau ist wegen eines ArrectionsbaueS an derselben bis zum 1. Juli dS. IS. für den Fährverkehr gesperrt und eS hat deshalb während dieser Zeit der letztere in der Richtung nach Fürsten walde die Wegeverbindung über den Beilstein zu benutzen. Dippoldiswalde, am 17 Mai 1878 Königliche Amtshauptmannfchaft. i- v. V. Brück, Assessor. Bekanntmachung. Bei der Königlichen Amtshauptmannschaft ist die Einziehung des von Frauenstein über Kleinbobritzsch und Burkers dorf nach Oberbobritzsch führenden CommunicationSwegeS, soweit derselbe in den Fluren Kleinbobritzsch und Burkersdorf ge legen ist, als eine- öffentlichen Fahrweges beantragt worden, so daß derselbe nur noch als öffentlicher Fußweg, sowie als Feld- und Wirthschaftsweg beibehalten werden soll. In Gemäßheit von 8 14, Abs. 3, des Gesetzes über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 wird dies mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Widersprüche hiergegen binnen 3 Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an, hier anzumelden sind. Dippoldiswalde, den 17 Mai 1878 Königliche Amtshauptmannfchaft. i. v. v. Brück, Assessor. Bekanntmachung. - 7--K onnerstag, den 28. dS. Mts., Bormittags 10 Uhr, Die 3. Sitzung des Bezirks-Ausschusses findet Donnerstag, den 28. dS. Mts., Bormittags 10 Uhr, im Sitzungszimmer der König!. AmtShauptmanuschaft statt, was mit Bezugnahme auf die an amtShauptmannfchaftlicher Canzleistelle aushängende Tagesordnung hiermit bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, den 18 Mai 1878 Königliche Amtshauptmannfchaft. - von Kessinger. - Erledigt hat sich die unter dem 16. Februar d. I. erlassene, den Handarbeiter Christian Friedrich Wilhelm H-rn von hier b-tpe^ . .. Königliches GerichtSamt. . Frauenstein, am 17. Mai 1878. " Küchler. >