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Dienstag. Rr. 42. S. April 1878. WePerih-Feitnng. Amts-Atatt für die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Kerichts-Aemter und die Stadträtl-e zu Dippoldiswalde und Arauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auslage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werde» mit 10 Pfg. für die Spalten-Zei!c, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Diebstahls - Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige zufolge ist am 27. vorigen Monats Abends zwischen 9 und 10 Uhr aus einer Mägdekammer des Rittergutes zu Reinhardtsgrimma ein Deckbett mit blau und weiß gestreiftem Jnlet, ohne Ueberzug und mit schwarzer Oelfarbe „9 A. U. R. 11" gezeichnet, gestohlen worden. Zur Ermittelung des ThälerS, beziehentlich Wiedererlangung des Gestohlenen wird solches hierdurch bekannt gemacht. Dippoldiswalde, am 1. April 1878. Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Oeffentliche Vorladung. In einer hier anhängigen Verwaltungsstrafsache ist der Stellmacher Carl Heinrich Holfert aus Neuhausen zu vernehmen. Da dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt, so wird Holfert hiermit vorgeladen, den 2L. April 1878, lv Uhr Vormittags, zu seiner Vernehmung sich zu gestellen. Alle Criminal- und Polizeibehörden werden ersucht, Holfert im Betretungsfalle hierauf aufmerksam zu machen, anher zu weisen, bez. Notifikation davon zu ertheilen. Dippoldiswalde, am 30. März 1878. Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Bekanntmachung. Die in neuerer Zeit wieder in verstärkter Maaße laut gewordenen Klagen, daß Kinder zum Theil unter dem Vor wande, Abtreter, Besen u. s. w. verkaufen zu wollen, in größerer Anzahl in hiesiger Stadt in zudringlicher und lästiger Weise betteln, veranlassen uns, darauf hinzuweisen, daß nach ß 360, sub 4, Derjenige, welcher bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt, mit entsprechender Haft bestraft wird, unsere Polizeiorgane aber angewiesen sind, Zuwider handlungen gegen diese Bestimmung unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Dippoldiswalde, am 2. April 1878. Der Stadtrath. Voigt, Brgrmstr. Das Cataster über die Abschätzung der Einwohner hiesiger Stadt bezüglich ihrer Beitragspflicht zu den Gemeinde anlagen ist aufgestellt und liegt von heute an in hiesiger Stadtkassen-Expedition während der festgesetzten Expeditionsstunden zur Einsichtnahme für die Betheiligten aus. Etwaige Reklamationen gegen die betreffenden Ansätze sind längstens bis zum 2«. April ds. Js. bei dem unterzeichneten Stadtgemeinderathe schriftlich einzureichen, widrigenfalls selbige keine Berücksichtigung finden können. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß nach Beschluß der hiesigen Gemeindevertretung zur Bestreitung der Ausgaben bei der Kirchenanlagen-, Schul-, Stadt- und Armenkasse Vier Pfennige von je 3 Reichsmark Einkommen und jeder Grundsteuer-Einheit auf das Jahr 1878 als „Gemeindeanlagen" erhoben werden sollen und daß diese Anlagen in einvierteljährlichen, den 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. December fälligen Terminen an der betreffenden Kassenstelle zu berichtigen sind. Der Stahtgemeimdevath. Frauenftein, den 4. April 1878. Grohmann, Brgrmstr.