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Dienstag. Nr. 31. 12. März 1878. Weißerih-Aeitung. Amts-Matt für die Königs. AmtshaupLmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Kerichts-Aemter und die Stadtrütl-e zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags nnd Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Austage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spaltcn-Zei!e, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Zu thunlichster Beförderung des Wiederanbaucs abgeholzter Flächen hat das Finanz-Ministerium beschlossen, waldbesitzenden Gemeinden und Privaten auf Verlangen eine Unterstützung bei Ausführung her Kulturen durch Unterweisung und Anleitung Seiten der Staatsforstbeamten gegen Gewährung der regulativmäßigen Auslösungen zu Theil werden zu lassen, soweit dies die Geschäfte in den Staatswaltungen gestatten. Die erforderlichen Pflanzen sollen in solchen Fällen um den Selbstkostenpreis abgegeben werden. Es wird dies mit der Hinweisung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diejenigen, welche von obigem Anerbieten Gebrauch machen wollen, sich an den ihnen zunächst wohnenden Oberförster zu wenden haben. Dresden, am 8. März 1878. Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, die Verpflichtung eines Standesbeamten für den Standesamtsbez. Sadisdorf betr. Nachdem der von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden zum Standesbeamten für den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Sadisdorf an Stelle des diese Function am 1. April d. I. freiwillig niederlegenden Herrn Gemeinde- Vorstandes Wahl daselbst bestellte Herr Gemeindeälteste Carl Gottlob Püfchel in Sadisdorf am heutigen Tage als solcher in Pflicht genommen worden ist, so wird dies bestehender Vorschrift gemäß hiermit zur öffent lichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 8 März 1878 Königliche Amtshauptmannschaft. von Keffinger. Gerichtlicher Ausverkauf von Polstermeubles, Stühlen und Anderem. Die zu dem Schuldenwesen der Meubleure C. F. Fischer und F. N. Münzner zu Freiberg gehörigen, nicht unbedeuteten Waarenvorräthe, soweit solche in allerhand — zu einem großen Theile feinen — PolstermeubleS mit und ohne Bezug, Itohrstühlen, Matratzen, diversen geschnitzten Gegenständen, Kleiderständern, Gardinen stangen, Rosetten, Kleiderhaken, fertigen Maaren und Luxuögegenständen bestehen, sollen vom 12. März l. I. an dergestalt gerichtlich ausverkauft werden, daß zu diesem Behuf« täglich, mit Ausnahme der Sonntage, des Vor mittags von i/, 10 bis '/»12 Uhr die von Münzner ermiethet gewesenen Geschäftslocalitäten, in der Zeit von Nachmittags 3 bis >/-6 Uhr aber die vormals gischerschen Geschäftsräume geöffnet sein werden. Zugleich wird bemerkt, daß eine längere Dauer des Ausverkaufs und namentlich ein solcher über 14 Tage hinaus, nicht in Aussicht genommen ist. Freiberg, den 8. März 1878. Königl. Gerichtsamt im Bezirksgericht, Abteilung f. streit. Civilsachen. v. Dieskau. Der russisch-türkische Friedensvertrag. Der Vertrag enthält, wie schon mitgetheilt, 29 Para graphen, deren Hauptinhalt folgender ist. Montenegro wird unabhängig und erhält Antivari. Ueber seine Beziehungen zur Pforte bleibt weitere Ueberein- kunft Vorbehalten. Streitigkeiten sollen durch Oesterreich und Rußland geordnet werden.