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Dienstag. Rr. 23. 26. Februar 1878. We ißerih -Leitung. Amts-AlaLL für die Königs. Amtshauptmannfchast Dippoldiswatde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemier und die Stadtrütl-e zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auslage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Hafer Heu Stroh Dippoldiswalde, am 20. Februar 1878. - 90 -- und - 90 - Königliche Amtshanptmannschaft von Kessinger. Freiwillige Grundstücks - Versteigerung. Auf Antrag der Erben weil. Herrn Oswald Moritz Jnkermann's zu Obercunnersdorf soll das zur Verlassenschaft des Nurgenannten gehörige Amtlicher Theis. Generalverordnung, das nunmehrige Erlöschen der Rinderpest in Böhmen betr. Mit Rücksicht auf das nunmehrige Erlöschen der Rinderpest in Böhmen hat das Köngl. Ministerium des Innern die unterzeichnete König!. Kreishauplmannschaft ermächtigt — insoweit der Regierungsbezirk Dresden in Frage kommt — die Borschriften bez. Verbote in 88 2, 3, 4 und 8 der Ministerialverordnung vom 14. December vor. Js., die Viehsinfuhr über die sächsisch-böhmische Landesgrenze betr. (abgedruckt in Nr. 291 des Dresdner Journals und in Nr. 34 des Kreis verordnungsblattes), wie hiermit geschieht, außer Kraft zu setzen. Diese §8 2, 3, 4 und 8 befinden sich nachstehend unter T abgedruckt. Im Uebrigen verbleibt es jedoch vorläufig bei den sonstigen Bestimmungen der oben angezogenen Ministerial- Berordnung. Hiernach haben die Amtshauptmannschaften Pirna und Dippoldiswalde, ingleichen Freiberg, insoweit deren Bezirk durch die Ministerialverordnung betroffen worden, unverzüglich das Nöthige zu besorgen. Dresden, den 20. Februar 1878. Königl. Kreishauptmannfchaft. von Einsiedel. D H 2. Personen, deren Beschäftigung eine Berührung mit Vieh mit sich bringt, z. B. Fleischer, Viehhändler und deren Personal, dürfen die diesseitige Landesgrenze auf oben bemerkter Strecke nur auf den von den Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde und Pirna in ihren Amtsblättern bekannt zu machenden Orten überschreiten und haben sich daselbst einer Desinfektion zu unterwerfen, zu diesem Behuse aber bei den dortigen Gendarmerieposten zu melden. H 3. In den Bezirken der 8 2 genannten Amtshauptmannschaften ist für jeden innerhalb 15 Kilometer von der böhmischen Grenze entfernt liegenden sächsischen Ort u) ein Viehrevisor zu bestellen, der ein genaues Register über den vorhandenen Rindviehbestand aufzunehmen hat und täglich den Ab- und Zugang, sowie jede Veränderung in dem Viehbestände speciell verzeichnen muß; b) das Biehregister mindestens einmal wöchentlich von der Amtshauptmannschaft oder einem Beauftragten derselben zu revidiren; o) bei vorkommenden Krankheits- oder Todesfällen im Rindviehbestande von den betreffenden Viehbesitzern sofort bei der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen, und sodann von dieser in Gemäßheit des 8 13 flg. der revidirten Instruction vom 9. Juni 1873 das weitere Nöthige zu besorgen. H 4. Der sogenannte kleine Grenzverkehr, d. h. der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh böhmischer Landrasse zwischen böhmischen und sächsischen Grenzorten, sowie der Weidetrieb auf den Fluren derselben, ist untersagt. § 8. Das Abhalten von Viehmärkten in den Bezirken der Grenz-Amtshauptmannschaften Oelsnitz, Auerbach, Schwarzenberg, Annaberg, Marienberg, Freiberg, Dippoldiswalde, Pirna, Bautzen, Löbau und Zittau ist bis auf Weiteres untersagt. _ Bekanntmachung. Die auf den Monat December vorigen Jahres festgestellten Durchschnittspreise für Marschfourage in dem für den Lieferungsverband der unterzeichneten Amtshauptmannschaft maßgebenden Hauptmarktorte Dippoldiswalde betragen pro 50 Kilo 6 Mark 40 Pfg., 2 1