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Donnerstag. Nr. 23. 21. Febrnar 1878. Weißerih-^eitullg. Amts-Matt für die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Kemter und die Stadtrütlje zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ikhiie in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal- Dienstags, Donnerstags nnd Sonnabends. - Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. - Preis vierteljährlich 1 Mark 23 Pfg- - Inserate welche be. der bedeutenden An la», des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg- sür die Spalten-Zctte, oder deren Raum, berechnet. ÄnMcher Theis. Bekanntmachung. Die Herren Bürgermeister der Städte Glashütte, Bärenstein, Lauenstein, Geising, Altenberg und Frauenstein, sowie die Herren Gemeindevorstände des hiesigen amlshauptmannschaftlichen Bezirks werden hierdurch veranlaßt, die ihnen behufs Ermittelung des Ernteertrages für das Jahr 1877 von hier aus zugegangenen Erhebungsformulare nach Anleitung der auf gedruckten Vorschriften und in GemäSheit der ihnen gleichzeitig zugegangenen Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern vom 10. Januar 1878 mit Beobachtung der behufs Vermeidung bei Ausfüllung dieser Formulare am häufigsten vorkommenden Fehler gemachten Bemerkungen unter Zuziehung von Orts- und Landwirthschaftskundigen auszufüllen und sodann spätestens bis zum 1. Marz -s. Js. wieder anher einzureichen. Dippoldiswalde, am 14 Februar 1878 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Während des Bezirksstraßenbaues zwischen Reinholdshain und Hirschbach ist der jetzige Communicationsweg zwischen diesen beiden Orten für den Fährverkehr gesperrt und wird der letztere auf die Reinberg-Hirschbacher Wegever bindung verwiesen Königliche Amtshauptmannfchaft. Dippoldiswalde, den 19. Februar 1878. von Kessinger. Der Handarbeiter Christian Friedrich Wilhelm Horn von hier, der sich auf eine wider ihn ergangene Anzeige zu verantworten hat und dessen jetziger Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird hiermit geladen, ungesäumt und längstens am 16. März ds. Js. zu seiner Vernehmung an hiesiger Amtsstelle sich einzufinden, oder seinen dermaligen Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Alle Behörden werden ersucht, den pp. Horn im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und Nachricht anher zu geben. Königliches Gerichtsamt. Frauenstein, am 16. Februar 1878. Küchler. Bekanntmachung. Zu Deckung des Fehlbedarfs bei den verschiedenen städtischen Kassen sind in Gemäßheit der gefaßten Collegial- Beschlüsse auch im laufenden Jahre 23 Zehntheile des im Tarif zum hiesigen Anlagen-Regulativ enthaltenen Anlagensatzes vom steuerpflichtigen Ein kommen und 20 Pf. von jeder Steuereinheit vom Grundbesitz, mit Ausnahme der Steuereinh. von den Vorwerksgrundstücken, welche nur 12 Pf. von der Einheit und zusammen 64 M. 98 Pf. zur Armenkasse beizutragen haben, zu erheben und in vier gleichen Raten, und zwar am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November pünkt lichst zur Stadtkasse abzuführen. Ueberdem sind am 1. Deeember ds. Js. die Beiträge an Geschoß, Erb-, Laas-, Wasser- und GartenzinS, sowie Bürger- und Schutzverwandtensteuer zu entrichten. « -L > Ge"Weit ß 12 des Anlagen-Regulativs vom 25. Mai 1875 bringen wir Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntmß mit dem Bemerken, daß gegen Diejenigen, welche sich nach Ablauf von 4 Wochen, von jedem der vorgedachten Termlnstage an gerechnet, mit Entrichtung von Abgaben in Rückstand befinden, nach tz 13 des gedachten Anlagen-Regulativs ohne Weiteres das Executionsverfahren in Anwendung gebracht werden wird. Dippoldiswalde, am 13. Februar 1878. Der Staötrath« Voigt, Brgrmstr.