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Dienstag. Nr. 1». 22. Januar 1878. Weißerih-Ieitmlg. Amis-M tat i für die Königs. AmtshauptmannfPaft Dippoldiswalde, sowie für die Königs Gerichts-Aemter und die Stadträtl-e zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Cäli Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blait erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Austage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Psg- sur die Spaltcn-Zeile, oder deren Nanni, berechnet. Amtlicher Theis. Zwangs - Versteigerung. Einer auSgeklagten Schuld des Schuhmachermeisters Moritz Dörner in Pirna halber sollen von dem unter zeichneten Königlichen Gerichtsamte Donnerstag, -en 2L. März L878, die folgenden, den Crben weil, des Schuhmachermeifters Johann Gottfried Dörner in Dippoldiswalde zugehörigen Grundstücke, als: 1. das Scheunen- und Feld-Grundstück Nr. 48 L des Katasters für Dippoldiswalde, Nr. 170 des Grund- und Hypothekenbuchs für die Stadt Dippoldiswalde, 2. das Feld- und Wiesen-Grundstück Rr. 384 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, 3. das Feld- und bez. Wiesen-Grundstück Nr. 617 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, 4. das Wiesen- und Feld-Grundstück Nr. 622 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, 5. das Wiesen- und Feld-Grundstück Nr. 623 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, 6. das Feld- und Wiesen-Grundstück Nr. 624 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, 7. das Feld-Grundstück Nr. 6 des Grund- und Hypothekenbuchs für die Dippoldiswaldaer Amtsvorwerks grundstücke, welche Grundstücke am 4. bez. 10. Januar 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf: zu 1: 3304 Mark, zu 2: 1706 Mark, zu 3: 650 Mark, zu 4: 390 Mark, zu 5 : 492 Mark, zu 6: 1298 Mark, zu 7: 543 Mark, gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahmt auf die an hiesiger Gerichtsstelle und im Rathhause zu Dippoldiswalde aushängenden Anschläge hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 12. Januar 1878. Königliedes Gerichtsamt. Klimmer. Bekanntmachung. Bei dem Königlichen GerichtSamte hier sind eine Anzahl alter abgethaner Acten des vormaligen Justizamtes Frauen stein, sowie der vornialigen Patrimonial-Gerichte zu Ober- und Niederpretzschendorf, in Gemäßheit der Verordnung vom 28. März 1849 bez. 27. März 1876 zur Makulirung ausgeschieden und über den Sachbetreff dieser Aktenstücke Verzeichnisse angefertigt worden. Indem dies in Gemäßheit einer Verordnung des Königlichen Justizministeriums vom 19. vor. M. hiermit bekannt gemacht wird, wird in weiterer Befolgung gedachter Verordnung vor Makulirung dieser Acten denjenigen Gemeinden, Corporationen und Privatpersonen, welche an der Erhaltung einzelner der ausgezeichneten Aktenstücke ein Interesse zu haben vermeinen, freigestellt, innerhalb und bis zum Ablauf einer dreiwöchigen Frist, von dem Tage der Insertion dieser Bekannt machung an gerechnet, von diesen Verzeichnissen an hiesiger Gerichtsstelle Einsicht zu nehmen, diejenigen Acten, welche sie von der Vernichtung ausgeschlossen zu sehen wünschen, zu bezeichnen und sich solche beziehentlich zur Aushändigung gegen Erlegung des Makulaturwerthes zu erbitten. Frauenstein, am 3 Januar 1878 Königliches Gerichtsamt. Küchler.