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Donnerstag. Nr. 3. 10. Januar 1878. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königs. Amtsljauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter und die Stadträtl-e zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Nedacteur: Carl Jehnc in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — An beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Psg. sur die Spalten-Zcilc, oder deren Raum, berechnet. ZnMcher Theis. Bekanntmachung, die Belastung und Felgenbreite der Fuhrwerke auf nicht fiskalischen öffentlichen Wegen betreffend. Um den Schädigungen vorzubeugen, welche an den nicht fiscalischen öffentlichen Wegen durch übermäßige Belastung des darauf verkehrenden Fuhrwerkes, insbesondere der mit Steinen, Holz und Kohlen beladenen Wagen, verursacht werden, hat die unterzeichnete Amtshauptmannschaft sich veranlaßt gefunden, mit Zustimmung des Bezirksausschusses in Bezug auf die Belastung und Felgenbreite der Wagen, welche zu schweren Ladungen benutzt werden, folgende Bestimmungen zu treffen: 1) Die Ladung eines Fuhrwerkes auf den öffentlichen Communicationswegen darf ohne Unterschied bei einer Felgen beschlagbreite von weniger als 10,s om an Gewicht nicht wehr als 2500 (50 alte Zollcentner) betragen. 2) Für eine stärkere Belastung ist eine Felgenbeschlagbreite von mindestens 10,s om erforderlich. 3) Diese Bestimmungen unter 1) und 2) finden auf die Bezirksstraßen, wie auf die sämmtlichen nicht fiscalischen öffentlichen Wege des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Anwendung. 4) Jede Uebertrelung derselben ist mit einer Geldstrafe von 3 bis 30 Mark zu ahnden. Bei wahrgenommenen Uebertretungen hat sich der Geschirrsührer noch überdies zu gewärtigen, daß er angehalten und zur Umkehr genöthigt wird. 5) Die Uebertretungen werden da, wo sie begangen werden, und zwar in den städtischen Fluren von den Bürger meistern und auf dem platten Lande von den Gemeindevorständen, bez. Gutsvorstehern bestraft. 6) Die Borschriften unter 1) und 2) und die damit zusammenhängenden Strafbestimmungen treten mit dem 1. März ds. Js. in Kraft. Mit der Ueberwachung dieser Anordnungen sind außer den vorgenannten Behörden die Straßenbaubeamten, sowie die Gendarme, welche deshalb noch mit besonderer Instruction werden versehen werden, beauftragt. Dippoldiswalde, am 7 Januar 1878 Königliche Amtshauptmannfehaft. von Kessinger. Bekanntmachung. Alle im Jahre 1858 geborenen Militärpflichtigen, sowie Diejenigen aus früheren Altersklassen, über deren Militärverhältniß eine definitive Entscheidung noch nicht erfolgt ist, werden in Gemäßheit 88 20 und 23 der Deutschen Ersatzordnung hiermit aufgefordert, sich behufs Aufnahme in die RekrutirungS-Stammrolle unter Vorlegung ihrer Geburts zeugnisse, resp. Loosungsschetne bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen in der Zeit vom L3. Januar bis I. Februar ds. Js. auf hiesiger Rathsexpedition während der festgesetzten ExpedilionSstunden anzumelden. Für die zeitweilig von hier abwesenden Militärpflichtigen (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See be findliche Seeleute u. s. w.) liegt diese Anmeldungspflicht deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren ob. Frauenstein, den 7. Januar 1878. Der Stadtgemeinderath. Grohmann, Brgrmstr. TageSgefchichte. Dippoldiswalde, 7. Jan. Die aus der Verschmelzung der brauchbaren Bücher der Gewerbevereins-Bibliothek mit dem, aus den dazu disponibeln Mitteln neuangeschafften Büchervorrathe entstandene „Volksbibliothek für Dip ¬ poldiswalde und Umgegend" ist nunmehr soweit ge ordnet und aufgestellt, daß die Eröffnung derselben nächstens vor sich gehen wird (s. das Inserat). Von dem Drucke eines Katalogs mußte, um gar zu häufige Nachträge zu ver meiden, zur Zeit noch abgesehen werden; man will erst die