Volltext Seite (XML)
Verantwortlicher Redacteur: Csrl Ikhnr in Dippoldiswalde, trahe Amtlicher Theis. von von Saale mann Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabend». — Zu beziehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 85 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Aullage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. die Musterung und das Classificationsverfahren für die Ersatz-Reservisten, Reservisten und Landwehrleute im Aushebungsbezirke Dippoldiswalde betr. Die Musterung der in dem Aushebungsbezirke Dippoldiswalde im laufenden Jahre angemeldeten Gestellungs pflichtigen wird 1) in dem, die Ortschaften der Gerichtsämter Lauenstein und Altenberg umfassenden MusterungSbezirke Lauenstein Dienstag, den 3. April d. I., im Gasthofe zum Löwen in Lauenstein, 2) in dem, aus dem Gerichtsamtsbezirke Frauenstein gebildeten Musterungsbezirke Frauenstein Donnerstag, den S. April I., im Gasthofe zum Stern in Frauenstein, > 3) in dem, die Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Dippoldiswalde umfassenden Musterungsbezirk Dippol diswalde Sonnabend, den 7. April, und Montag, den N. April d. I., im Rathhause zu Dippoldiswalde, und zwar am 7. April: aus den Ortschaften mit den Anfangsbuchstaben A bis 0 und am S. April: aus den Ortschaften mit den Anfangsbuchstaben l? bis 2, früh 8 Uhr an, die Loofung für die gedachten 3 Musterungsbezirke aber Dienstag, den 1«. April d. I., im Rathhause zu Dippoldiswalde, früh 9 Uhr an stattfinden. Indem die zur Führung der RecrutirungSstammrollen beauftragten Behörden veranlaßt werden, die zur Gestellung verpflichteten Mannschaften zu dem betreffenden Musterungstermine in gehöriger Maaße rechtzeitig vorzuladen, sowie sich selbst zu diesem Termine mit einzufinden und die Stammrollen sammt Unterlagen mit an Ort und Stelle zu bringen, werden die Gestellpflichtigen zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen im Musterungstermine unter Hinweis auf die bei etwaiger Nichtbefolgung nach § 24,7 der deutschen Wehrordnung zu erwartenden Nachtheile aufgefordert, daS persönliche Erscheinen im Loosungstermine aber ihrem freien Willen überlassen. In Bezug auf die nach der deutschen Wehrordnung zulässigen Reklamationen wird auf folgende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Nach Z 62,7 der Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im Musternngstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung häuslicher, bez. gewerblicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, zu deren Beachtung jedoch nach Z 64,» die ortsbehördliche Beglaubigung erforderlich ist, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begründung der Reklamation behauptet wird, haben im Termine mit zu erscheinen. Nur falls die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte entstehen sollte, kann ein Zurückstellungsanspruch noch im Aushebungstermine geltend gemacht werden. 2) Die Entscheidungen der Ersatzcommission auf derartige Anträge werden den 3. Tag nach dem Musterungs termine Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant zur Anhörung verselben sich nicht eingefunden hat. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt Mr die Königs. Amtsl-auptmannschast Dippoldiswalde, sowie Mr die Königs. Kerichts-Aemter und die Stadträtye z« Dippoldiswalde «nd Krauenfiein.