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Sonnabend. nr. i. ^un is/v. Weißerih-Zeitnng. Amts-Mkatt für die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie fiir die Königs. Gerichts-Aemter und die Sjadträthe zu Dippoldiswalde und Kranenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark S5 Pfg. - Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 8. Juli dieses Jahres da« Carl Gottfried Bormann zu Reichstädt zugehörige Einhufengut Nr. 44 des Katasters, Nr. 172, 174», 174b, 280, 856 bis mit 860 des Flurbuchs und Fol. 34 des Grund- und Hypothekenbuchs -für Reichstädt, welche Grund stücke" am 29. April 1876 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 26,64V Mark 82 Pfg. gewürdert worden sind, mit einem darauf haftenden Wohnunas- und Nahrungs-Auszug nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 2 Mai 1876 Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Bekanntmachung. Mittwoch, de« LS. Juli L876, soll in der großen Saalstube des hiesigen Rathhauses die diesjährige öffentliche Impfung impfpflichtiger Kinder des Jmpfbezirks Dippoldiswalde durch den von uns hierzu bestellten Jmpfarzt, Herrn vr. meä. Joseph, vorgenommen werden. Es werden demgemäß die Eltern, Pflegeeltern bez. Vormünder aller im Jahre 1875, sowie auch der im Jahr 1864 geborenen Kinder, sofern dieselben hier ihren bleibenden Aufenthalt haben, veranlaßt, die im Jahr 187S geborenen Kinder am 12. Juli 1876, Vormittags 8 Uhr, die im Jahr 1864 geborenen Kinder am 12. Juli 1876, Nachmittags 3 Uhr, dem genannten Jmpfarzte vorzustellen, im Behinderungsfalle durch Krankheit derselben sie durch ärztliches Zeugniß zu entschuldigen und für den Fall, daß die ersteren bereits, die letzteren aber innerhalb der letzten fünf Jahre die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, dies dem Jmpfarzt durch Vorzeigung ärztlichen Zeug nisses bez. des Impfscheines im Termin nachzuweisen. Sodann haben ' Mittwoch, den 18. Juli 1876, Vormittags 8 Uhr, die im Jahr I87S gebornen Kinder, Mittwoch, den 19. Juli 1876, Nachmittags 3 Uhr, aber die im Jahre 1864 gebornen Kinder behufs der Controls über den Erfolg der Impfung und der Empfangnahme der Impfscheine im Termin wieder zu er scheinen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen worden sind, werden mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Der Stadtrath. Dippoldiswalde, am 27. Juni 1876. Voigt, Bürgermstr. Grns-Auetiorr. Den 6. Juli dieses Jahres L soll die diesjährige Grasnutzung von den städtischen Kunstwiesen parzellenweise gegen sofortige baare Bezahlung uns unter den sonstigen, vor der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle an die Meistbietenden verkauft und dabei, wie schon früher, auch auswärtige Bieter zugelassen werden. Versammlung bei dem städtischen Armenhause. Der Stadtaemeinderath. Frauenffein, den 28. Juni 1876. Grohmann, Bürgermeister.