Volltext Seite (XML)
Dienstag. Rr 47 25. April 1876 Verantwortlicher Redacteur: Csrl Jehne in Dippoldiswalde. Amtlicher Theil. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabend». — Zu beziehe» durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich. 1 Mark 88 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage dcS Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet Geneealverordnung, Maßregeln gegen den Borkenkäfer betr. In Folge der umfänglichen Schnee- und Mindbrüche aus letzter Zeit findet sich die Königliche Kreishauptmann schaft Dresden veranlaßt, zu thunlichster Vorbeugung der Gefahr von Waldbeschädigungen durch den Borkenkäfer den Besitzern von Nadelholzwaldungen — Gemeinden wie Privaten — die thunlichst schleunige Räumung und das Entrinden der gebrochenen Hölzer zunächst in deren eigenem Interesse anzuempfehlen» .ui Insoweit bei sehr großen Bruchmassen die Räumung und Aufbereitung der Hölzer eine längere Zeit in Anspruch nimmt, ist wenigstens das Schälen derselben auf alle Weise zu beschleunigen und jedenfalls noch vor dem AuSfliegen de« JnsecteS zu bewirken. Sobald Larven, Puppen oder vollkommen entwickelte Käfer wahrnehmbar sind, müssen die abgeschälten Rinden sofort verbrannt werden. _ , Diese letzteren beiden Bestimmungen gelten auch für alle Holzlagerplätze außerhalb der Waldungen, z. B. Sägemühlen u. s. w. Bei der bekannten Gemeingefährlichkieit deö Borkenkäfers werden jedoch die Amtshauptmannschaften noch be sonders angewiesen, unter Vernehmung mst den Bezirksausschüssen, der Durchführung dieser Maßregeln, soweit Waldungen im Besitze von Privaten, Landgemeinden und Städten mit der kleinen und mittelen Slädteordnung, sowie Holzlagerplätze in Frage kommen, ihre eingehende Aufmerksamkeit zu widmen und für deWFall der Säumniß mit Verfügungen und nach Be finden Strafauflagen vorzugehen. , Für Waldungen im Besitze von Städten mit revidirter Städteordnung behält sich die Königliche KretShauptmanu- schaft, dasern dies nach obiger Aufforderung noch nöthig fein sollte, etwaige weitere Entschließungen vor, beauftragt jedoch die Amtshauptmannschaften, etwa wahrgenommene Verzögerungen unverzüglich anher anzuzeigen. Dresden, den 18 April 1876 Königliche Kreisyauptmannfchaft. von Ginfiedel. Tagesgef chichte. Dippoldiswalde, den 24. April. Der Geburtstag Sr. Maj. de« Königs wurde gestern bei uns in würdiger Weise begangen. Früh 11 Uhr fand im Rathhaussaale ein Schulactus statt, bei welchem Hr. 0. Hellriegel die Festrede hielt, in welcher er in angemessener Weise daS kulturhistorische Jetzt und Sonst unsere« Vaterlandes gegenüberstellte, daran die Ermahnung zur Dankbarkeit und Treue gegen den König knüpfend.- Mittags 2 Uhr sand ein Festmahl statt, das allerdings wegen des bevorstehenden Jahrmarktes schwächer besucht war, al« zu wünschen war. Da« Hoch auf Se. Maj. den König brachte Hr. Bezirksassessor v. Brück au». Ein I Mißerih-Ieiiung. Amts-Blatt Mr die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie Mr dir Königs. Kerichts-Aemter und die Stadträthe z« Dippoldiswalde «nd Krauenstein. später von Hrn. Bezirksschulinspector Mushacke in wohlge lungenen Versen auögebrachter Toast galt ver „guten sächsischen Art." Von Veranstaltung eines „Patriotischen Abends^ hatte das Comitä in Anbetracht deS Jahrmarktes absehen zu sollen geglaubt, eine Veranstaltung, mit der, wie wir hören, man nicht allenthalben einverstanden gewesen ist. Dippoldiswalde, 20. April. Im Juli vorigen Jahres wurde auf dem deutschen Turntage in Dresden ein Grundgesetz angenommen, nach welchem die deutsche Turner schaft in Kreise einzutheilen nnd denselben eine planmäßige Gestaltung zu geben ist. Es traten deshalb die Abgeord neten des Königreiches Sachsen zusammen, um die Organi- Bekanntmachung Am 28. und 29. laufenden Monat« werden die Geschäftszimmer des unterzeichneten Gerichtsamts gereinigt und daher nur dringliche Geschäfte expedirt werden. Dippoldiswalde, den 19. April 1876. Königliches Gerichtsamt. Klimmer.