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Donnerstag. Nr. 144. 16. December 1875. Weißerih-Feitung. Amts-Matt für die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Herichts-Aemter und die Stadträtye zu Dippokdiswasde und Arauenstekn. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mat: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 28 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auslage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg.'siir die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. ' III -- Amtlicher Theit. Bekanntmachung, das An- und Abziehen der Dienstboten betreffend. Da eS im hiesigen Verwaltungsbezirke vielfach üblich ist, daß das Gesinde am Neujahrstage abzieht, so sieht sich die Königliche AmtShauptmannschafl veranlaßt, auf tz 19 der Gesindeorknung vom 10. Januar 1835 hierdurch aufmerksam zu machen. Nach demselben ist die gesetzliche Antrittszeit beim landwirthschaftlichen Gesinde der 2. Januar und wenn dieser Tag, wie im Jahre 1876, auf einen Sonntag fällt, der nächste Werkeltag. Der AbzugStag für das abgehende ist zugleich der Antrittstag für das neue Gesinde. Zuwiderhandlungen sind auf Grund von tz 366 unter 1 des Reichsstrafgesetzbuchs zu bestrafen. Dippoldiswalde, am I I December 1875. Königliche Amtsharrptmarmfchaft. v. Bosse. Bekanntmachung. Nach Z 9 der Verordnung vom 21. September 1874, die Aufhebung Von Todten Und Scheintvdten U. f. W. betr, haben in den mittleren und kleinen Städten die Bürgermeister, auf dem Lande die Gemeindevorstände und innerhalb der selbstständigen Gutsbezirke die GutSvorsteher über alle Fälle polizeilicher oder gerichtlicher Aufhebungen an die AmtShauplmannschaft Anzeige nach dem dieser Verordnung beigedrucklen Formulare unter 0 zu erstatten, auch gleichzeitig ein Duplicat dieser Anzeige an dasjenige Pfarramt abzuliefern, zu dessen Parochie der Ort der Aufhebung gehört. Diese Verpflichtung bleibt auch nach dem Inkrafttreten des Reichögesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beur kundung des Personenstandes und die Eheschließung nicht nur fortbestehen, sondern eS haben vom Jahre 1876 an die genannten Behörden noch ein zweites Duplikat an den Standesbeamten des Bezirks abzuliefern. Die Königliche AmtShauplmannschaft sieht sich veranlaßt, die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Guts vorsteher ihres Bezirks auf diese in 8 21 der Ausführungsverordnung vom 6. November dieses Jahres enthaltene Vorschrift hierdurch noch besonders aufmerksam zu machen. Dippoldiswalde, den 14 December 1875 Königliche Amtshauptmannfchaft. v. Bosse. B e k a rr rr t m a eh n rr g. Am 17. und 18. laufenden Monats werden die Geschäftszimmer des unterzeichneten Gerichts-Amtes gereinigt und daher nur dringliche Geschäfte expedirt werden. Dippoldiswalde, am 13. December 1875. Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Tagesgefchichte. Dippoldiswalde. Die Theater-Vorstellungen erfreuen sich fortwährend eines regen Besuchs, wie die gestrige Wiederholung von „Gretchens Polterabend" wiederholt bewies. Das Gesammtspiel war auch hier ein gutes, und kamen dadurch die komischen Situationen hauptsächlich zur Geltung. — Das eingetretene Thauwetter hat die herrliche Schlittenbahn vollständig umgebracht, die für den Verkehr und für unsere Geschäftsleute von großer Wichtigkeit ist, da bekanntlich viel mehr Käufer zur Weihnachtszeit in die Stadt kommen, wenn dies zu Schlitten geschehen kann. Und eS ist von allen unfern Gewerbtreibenden auch Heuer Alles auf geboten worden, die verschiedensten Wünsche befriedigen zu können; — möge man deshalb nicht versäumen, von aus wärts, wenn auch zu Wagen, unsere Stadt und ihre Läden