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Sonnabend. Nr. IIS. 16. October 1875. Weißerih-Zettung." Amts-Matt für die Königs. Amtstzauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Kerichts-Aemter und die Stadträttze zu Dippoldiswalde und Iraumstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehnc in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark SS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage Les Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeilc, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Goneurs-Gröfftumg. Zu 1) dem Vermögen des Hausbesitzer« und Cigarrenfabrikant Johann August Albert Weise hier, sowie 2) zu dem überschuldeten Nachlasse des Kürschner Friedrich Bernhard Dittrich hier ist vom unterzeichneten Gerichtsamte der ConcurSprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum 13. November 1873 ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichlsamte anzumelben und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber zu 1) am 28. December 1873, zu 2) am SS December 1873, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine auSblclben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alle«, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Be friedigung oder über andere den ConcurS betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der iS. Februar 187«, Vormittags 12 Uhr, als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 Thlr. — - — - Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Frauenstein, am 6 October 1875 Königliches Gerichtsamt. Lommatzsch. Verbot. Das Ausheben von Wildlingen von Kirschbäumen und Rosenstöcken in hiesiger Communwaldung ohne vorher eingeholte Erlaubniß wird bei Strafe von Zehn Mark oder verhältnißmäßigem Gefängniß hiermit untersagt. Dippoldiswalde, am 13. October 1875. Der Stadtrath. Voigt, Bürgermstr. Tages geschichte. maligen Gutsbesitzer Herrn Seifert aus Oberhäslich ver- ... kauft. Ist die Ordnung und Abwicklung eines Kaufgeschäftes, . , '^lppoldiswalde. Die hiesige Braugenossenschaft bei dem so viele Interessenten betheiligt sind, nothwendig hat bekanntlich das ihr gehörige Brauurbar an den vor- mit Umständlichkeiten und Aufenthalt verknüpft, so steht