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Dienstag. Nr. 102. 7. September 1875. Weißerih-Aeitung. Amis-Mait für die Kerichis-Aemier und Stadirätije zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redactenr: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags nnd Sonnabends. — Zn beziehen durch alle Post- Anstalten nnd die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Zmilicher Theit. Bekanntmachung. Nach einer General-Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft ^Dresden hat sich die medicinische Facultät -er Universität Leipzig in Verfolg einer zwischen dem Königlichen Ministerium des Innern und ihr stattgefundenen Ver nehmung bereit erklärt, den Polizeibehörven auf dem platten Lande nutzer den, auf Seite 130 der 1. und Seite 125 der 3. Auflage des Leitfadens für die Gemeindevorstände bezifferten Vergütungssätzen für die in Z 7 der Verordnung vom 21. September 1874 (Seite 123 des Leitfadens I. Auflage und Seite 119 der 3. Auflage) vorgeschriebrne Ablieferung der Selbstmörderleichen an die Direction der Anatomie zu Leipzig, eine weitere Aufwands-Entschädigung von 10 Mark in jedem Leichen-Ablieferungsfalle zu gewähren, welche, wie die übrigen Entschädigungssätze, ebenfalls postvor schußweise erhoben werden kann. Indem dies hiermit zur Kenntniß der Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des hiesigen Verwaltungs bezirks gebracht wird, nimmt zugleich die Königliche Amtshauptmannschaft unter Bezugnahme auf die öffentliche Bekannt machung derselben vom 21. Myi 1875 Veranlassung, dieselben zu genauester Befolgung der wegen der. Ablieferung von Leichen an die anatomischen Anstalten bestehenden Vorschriften anzuweisen. Dippoldiswalde, den 3 September 1875 Königliche Amtshauptmannfchaft. v. Bosse. Bekanntmachung. Künftigen Donnerstag, den S. September d. I., Vormittags 11 Uhr, soll die am oberen Haidewege gelegene Feldparzelle Nr. 790 des Flurbuchs anderweit auf 12 Jahre verpachtet werden. Pachtlustige werden eingeladen, zur gedachten Zeit an Expeditionsstelle des unterzeichneten Stadtraths sich ein- Zufinden. Dippoldiswalde, am 1. September 1875. Der Stadtrath» Voigt, Bürgermstr. Dritter Bezirkstag, am 4. September. Der am heutigen Tage unter Vorsitz des Herrn Amts hauptmanns von Bosse in Anwesenheit sämmtlicher Mitglieder der Bezirksversammlung abgehaltene dritte öffentliche Bezirks tag in dem, durch das in frischem Grün postirte Bilvniß Sr. Majestät des Königs sinnig geschmückten NathhauSsaale, ist zweifellos durch die demselben zur Beschlußfassung vorge legenen und das Interesse des Bezirks in weitgehendster Weise berührenden Gegenstände der wichtigste von allen bisher ab gehaltenen Bezirktagen. Wie die aus 5 Nummern bestehende Tagesordnung an die Hand giebt, bestehen diese Gegenstände in der Hauptsache aus Beschlüssen des Bezirksausschusses, und wenn wir unsere Leser in dieser Beziehung auf die Re ferate über die am 7. Juli und 20. August abgehaltenen Bezirksausschußsitzungen verweisen wollen, welche die Haupt gegenstände der heutigen Tagesordnung, worunter namentlich die Beschlüsse über eine Petition zur Erbauung einer Eisenbahn und über das Straßenbauwesen im hiesigen Verwaltungsbezirke, eingehend behandeln, so sind wir über zeugt, daß dies schon genügen wird, um das allseitige Interesse im Voraus auf die, bezüglich dieser Angelegenheiten Seiten der Bezirksversammlung gefaßten Beschlüsse zu concentriren. Herr AmtShauptmann von Bosse eröffnete um 9 Uhr Vormittags die Versammlung unter Hinweis auf die Wichtig keit der zur Beschlußfassung vorliegenden Gegenstände, indem er zugleich seiner Freude darüber lebhaften Ausdruck gab, daß es möglich gewesen sei, der Versammlung noch in diesem Jahre so überaus wichtige Vorlagen machen zu können. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete ein Beschluß des Bezirksausschusses wegen Aufbewahrung der zur Zeit bei der König!. Kreishauptmannschaft Dresden deponirtcn Werthpapiere des Bezirksvermögens, beim Stadtrathe hierselbst, sowie ferner die Zulässigkeit, von dem Bezirksvermögen Beträge von mindestens 3000 Mark gegen