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zum Kleinhandel mit Branntwein, von denen da« Büttner'« und Gössel'« und Genossen im Mangel eine« Bedürfnisse«, da« Seifert'« dagegen wegen ungenügender Räumlichkeiten zur Errichtung eine« Bierschanklocale« abgelehnt werden mußten. Dagegen wurde den hierauf folgenden Gesuchen Traugott Leberecht Titte l'« in JohnSbach und Carl Hein rich Fischer'« in Reichenau, welche beide die Erlaubniß zum Kleinhandel mit Branntwein zum Gegenstände hatten, Statt gegeben, und auf ein Gesuch Friedrich Adolf Nestler'« in WilmSdorf, um Etablirung einer Schankslätte in dem von demselben an der Dresden-DippoldiSwaldaer Chaussee gegenüber dem „Berglustschachte" neu erbauten HauSgrund- stücke, vor definitiver Entschließung noch beschlossen, die Nach bargemeinde Hänichen zu hören. Das letzte derartige Gesuch Friedrich Wilhelm Mutze's in Geising um Conression zum Bier- und Branntweinschanke wurde unter Berücksichtigung des Umstandes, daß in Geising eine genügende Anzahl der artiger Locale bereits bestehen, abgelehnt. Hierauf fanden zwei Beschlüsse der Gemeinde Börnchen wegen gemeinschaftlicher Wahl der Gemeindevertreter und der Gemeinde Hausdorf wegen Erhöhung der zur Schulcasse zu zahlenden Kaufsprocente die erforderliche Bestätigung, während auf einen, von der Gemeinde Kreischa wegen Bestellung besoldeter Leichenträger gefaßten Be schluß, im Hinblick auf die, nach demselben zur Beschaffung des Aufwandes nach Köpfen aufzubringenden Anlagen, be schlossen wurde, die Gemeinde zunächst auf den nach 8 23 der rev. Landgemeindeordnung vorgeschriebenen Aufbringung«- modu« hinzuweisen. Zwei Gesuche der Gemeinde Börnchen bei Lauenstein und der Gemeinde HauSdorf um Beihilfe zur Wegeunter haltung bez. Instandsetzung aus Bezirksmitteln, gaben dem Bezirksausschüsse Veranlassung, sich über den künftighin fest zuhaltenden Grundsatz schlüssig zu machen, derartige Gesuche nur in ganz außergewöhnlichen Fällen der Bezirksversammlung gegenüber zu befürworten. Ein derartiger AuSnahmefaU wurde bezüglich des Gesuchs der Gemeinde Hausdorf, deren Wege durch das unlängst daselbst aufgetroffene schwere Ge witter bedeutend beschädigt worden sind, anerkannt und dem zufolge beschlossen, der Bezirksversammlung gegenüber die Gewährung einer Beihilfe von 600 Mark an die genannte Gemeinde zu empfehlen. — Bezüglich des Gesuches der Ge meinde Börnchen dagegen konnte man sich zur Zeit noch nicht überzeugen, ob bei Anwendung des oben angegebenen Grundsatzes eine Befürwortung des Gesuches gerechtfertigt erscheine, und obgleich sich die Gemeinde Börnchen ebenfalls auf ein gleiches Naturereigniß, zufolge dessen ihre Wege erheblich geschädigt worden seien, bezogen hatte, wurde be schlossen, über den Umfang dieser hierdurch der Gemeinde verursachten Wegebesserungen zunächst noch Erörterungen anzustellen. Nachdem hierauf die Einziehung des sogenannten „Som merweges" in der Flur Niederfrauendorf beschlossen und zu der Abtrennung eines Theiles des, dem Gutsbesitzer August Wilhelm Paul gehörigen, auf Fol. 22 des Grund- und Hypothekenbuches für Quohren verzeichneten Gutes, durch die das gesetzlich zulässige Dritttheil der auf dem Trennstücke zu verbleibenden Steuereinheiten überschritten wird, dispen- sationSweise genehmigt worden war, kam ein von Herrn Hauptmann Aster auf Reinhardtsgrimma ausgearbeitetes Regulativ über die.Verleihung der Bezirkswalzen zum Vortrag, welches der nächsten Bezirksversammlung vor gelegt und derselben, einstimmig gefaßtem Beschlüsse zufolge, zur Annahme empfohlen werden soll. Nach Erledigung dieses Theiles der Tagesordnung ging man, nach einer hislündigen Pause, zu dem wichtigsten, die Interessen des ganzen Verwaltungsbezirkes am meisten be rührenden Gegenstände, zu dem Berichte über, den die seiner Zeit niedergesetzte Wegebau-Commission über die Re sultate ihrer Erörterungen über das Straßenbauwesen im Bezirke erstattet hat, und welchen Herr Amtshauptmann dem Bezirksausschüsse vortrug. Der Bericht lautet: An den Bezirks-Ausschuß der Königlichen Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde. Die unterzeichnete vom Bezirks-Ausschusse in der Sitzung vom 20. Februar d. I. erwählte Wegebau-Commission trat am 8. März d. I. zur ersten Sitzung zusammen. Tie Commission einigte sich nach eingehender Besprechung zunächst über die allgemeinen Gesichts punkte, von denen sie bei ihren Vorschlägen sür Straßen-Neubau bez. Straßen-Correctionen auszugehen habe. Aus dieser Besprechung sei hier nur hervorgehoben, daß man vor Allem den Begriff einer Bezirksstraße hcrzustellen suchte. Unter „Bezirksstraßen" wollte man solche Straßentracte verstanden wissen, welche aus kürzestem Wege Hauptverkehrsorte des Bezirks unter sich und mit denen der Nach barbezirke verbinden und so mehr oder weniger dem ganzen Bezirke zu Gute kommen. Was weiter die Beschaffenheit der Bezirksstraßen anlangt, so stellte die Commission das Ersordcrniß, daß sie einen bequemen Verkehr gestalten, keine ungünstigen Steigerungsverhält- nisse haben und so breit sind als es der Bezirksverkehr verlangt. Eine Minimalbreite vorzuschreiben, hielt man nicht sür erforderlich, weil hierfür die Bestimmung des Gesetzes vom 12. Januar 1870 genüge. Bezüglicb des Baues und der Unterhaltung der Bezirks straßen ging die Commission davon aus, daß der eigentliche Bau der Straßen aus Kosten des Bezirks zu erfolgen habe, der zu den Straßen erforderliche Grund und Boden aber von den adjacirenden Gemeinden bez. selbstständigen Gutsbczirken nnentgeldlich abzutreten sei, wobei jedoch direct betheiligte Nachbargemeinden sollten zur Mit- leidenheit gezogen werden können. Die Unterhaltung der Bezirks straßen glaubte die Commission aus praktischen Gründen in die Hände der adjacirenden Gemeinden und selbstständigen Gutsbczirke legen zu sollen, ohne denselben damit eine größere Last als zeither auszubürden. Insoweit die Unterhaltung der Bezirksstraßen einer Gemeinde bez. einem Gutsbezirke höheren Aufwand verursacht, als es die vorschriftsmäßige Unterhaltung eines in gesetzlicher Breite hergestellten Communicationsweges thun würde, soll der Mehrauf wand aus Bezirksmitteln restituirt werden. Erwähnt mag hier noch sein, daß die Commission die Frage, ob bei Anlegung der Bezirks straßen aus eine zu hoffende Eisenbahn Rücksicht genommen werden sollte, vern, inte, indem sie davon ausging, daß, wenn sich die Hoffnung aus eine Eisenbahn realisiren sollte, die gegenwärtig ge wünschten Wegeverbindungen nicht überflüssig werden würden. Nachdem sich die Commission über die vorstehenden allgemeinen Gesichtspunkte geeinigt hatte, beschloß sie, über die weiter unten ausgesührten Straßenprojecte technische Gutachten nebst Kosten-An schlägen zu erfordern. Nach Eingang dieser Gutachten trat die Commission am 3. August d. I. wiederum zu einer Sitzung zusammen und beging sodann am 3., 4. und 5, August die einzelnen Tracte. Das Ergebniß dieser Besichtigung und die darauf einstimmig gefaßten Beschlüsse gestattet sich die Commission im Nachstehenden dem geehrten Bezirks-Ausschusse zur weiteren Entschließung zu unter breiten. I. Dippoldiswalde-Kreischa. Tie Straße von Dippoldiswalde nach Kreischa längs dem Hirschbach- und Lungkwitzthale hat eine Gesammtlänge von 12,835 Meter. Sie beginnt an der Dresden-Altenberger Chaussee vor der Stadt Dippoldiswalde, führt längs den Fluren Dippoldiswalde, Oberhäslich und Reinholdshain im Anschluß an den vorhandenen Communicationsweg nach letzterem Orte, verläßt dort an dem Berg hange des Schreiber'schen Guts den Communicationsweg, führt nach dem Gehöfte des Steyer'schen Guts und trifft daselbst auf den jetzigen Communicationsweg, der erst vor dem Dorfe Hirschbach wieder verlassen wird, Kurz vor dem ersten Hause von Hirschbach trifft die neue Linie wieder den Communicationsweg und geht auf demselben fort bis an den Gasthof, biegt von da links ab und geht ini Hirschbachthale bis nach der Hirschbachmühle, von da nach der Deibel's Mühle und trifft sodann auf den Communicationsweg von Hausdorf nach Lungkwitz.