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Sonnabend. Nr. 83. 24. Juli 1875. Weißerih-Iettung. Amls-Malt für die Kerichts-Aemter und Stadträtye zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Vcrantwottlichcr Rcdacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags nnd Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 28 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksanie Verbreitung finden, werden niit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet Amlkcher Theis. Bekanntmachung. Zufolge Anzeige vom 19./2I. dies. Mts. ist heute auf Fol. 61 Rubr. III. des hiesigen Handelsregisters verlautbart worden, daß der Kaufmann Richard Beck in Dresden nicht mehr Mitglied des Direktoriums des Hänichener Stein- kohlenbau.Vereins ist. Königliches Gerichtsamt. Dippoldiswalde, am 22. Juli 1875. Klimmer. Bekanntmachung. Nach tz 1 des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit SchuHpocken unterzogen werden 1) jedes Kind vor dem Ablaufe des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, sofern es nicht nach ärzt lichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat; 2) jeder Zögling einer Lehranstalt, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist. Nach getroffener Vereinbarung mit dem für hiesige Stadt bestellten und verpflichteten Jmpfarzte, Hrn. vr. Joseph, soll nun die Impfung der unter 1 gedachten Kinder künftigen Montag, -en 2«. Juli I., Nachmittags 2 Uhr, und die Impfung der unter 2 gedachten Zöglinge und Schüler kommenden 2. August dieses Jahres, Nachmittags 2 Uhr, in der großen Saalstube auf hiesigem Rathhause stattfinden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden daher hiermit aufgefordert, ihre Kinder bez. Pflegebefohlene und Mündel an den gedachten Tagen und zur bestimmten Zeit zur Impfung vorzustellen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen, gleichzeitig aber auch veranlaßt, die unter 1 erwähnten Kinder -en 2. August dieses Jahres, Vormittags S Uhr, am gedachten Orte zur Revision vorzustellen und die auszusteUenden Impfscheine in Empfang zu nehmen. Behufs Revision der an den unter 2 gedachten Zöglingen bez. Schülern vorgenommenen Impfungen wird zu anderweitem Termin öffentlich vorgeladen werden. Wer sich der Impfung bez. der darauf folgenden Revision entzieht, wird mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Der Stadtrath. Dippoldiswalde, am 22. Juli 1875. Voigt, Bürgermstr. Ibunli. Allen Denen, welche uns bei dem am 21. dieses Monats betroffenen Brandunglücke hilfreiche Hand geleistet, besonders den mit ihren Mannschaften und Spritzen herbeigeeilten benachbarten Landgemeinden, sprechen wir hiermit den aufrichtigsten Dank aus. Der Stadtrath. Dippoldiswalde, am 22. Juli 1875. Voigt, Bürgermstr. Bekanntmachung. Nach tz 46 des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 bleibt denjenigen Beitragspflichtigen, welchen die Zuschrift über da« EinschätzungSergebniß nicht behändigt werden kann, überlassen, sich wegen Mitlheilung desselben bei der Ortssteuereinnahme zu melden. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung binnen drei Wochen, von heute an gerechnet, schriftlich bei der Königlichen Bezirks-Steuer-Einnahme Freiberg anzubringen sind. Frauenstein, den 24. Juli 1875. Der Sta-tgemein-erath. Grohmann, Bürgermeister.