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— 747 — Reichs und Preußens. Bei Verkündigung des UrtheilS durch den Präsidenten lautete dasselbe auf vierzehnjährige Zucht hausstrafe, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Stellung unter polizeiliche Aufsicht. Kullmann hörte das Urtheil ohne jede Bewegung an, verzichtete auf Einwendung eines Rechts mittels und wurde unter starker Escorte nach dem Gefängniß gebracht. In St. Georgen bei Bayreuth wird er seine Strafe verbüßen. Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde. Nächsten Freitag, den 6. November, Vorin. 9 Uhr, Wochcn-Evmmnnion: Herr Diac. Gersdorf. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Nachdem den Erben weiland Carl Friedrich Wilhelm Afcharschuch's in Niederfrauendorf für das zur Verlassenschast des Nurgenannten gehörige Bauergut Folium 2 des Grund- und Hypothekenbuchs und Nr. 197, 61b, 72a, 198, 199, 200, 226a, 227, 228a, 329, 230 231 und 232 des Flurbuchs für Niederkrauendors, welches incl. des auf 1,095 Thlr. 9 Ngr. 5 Pfg. taxirten Inventars und ohne Berücksichtigung der Abgaben, sowie des darauf lastenden Natural-Auszugs, auf 8,678 Thlr. 24 Ngr. 5 Pfg. gerichtlich gewürdert worden, der Kaufpreis von 6000 Thlr. — Ngr. — Pfg. geboten worden ist, so ist im Interesse der concurrirenden unmündigen Erben der 3«. November 1874 zu Annahme etwaiger höherer Gebote terminlich anberaumt worden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschlag hiermit bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 14 October 1874. Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Bekanntmachung. Am 23. dies. Monats sind erstatteter Anzeige zufolge aus einem Hause zu Obercarsdorf von der nachstehend näher beschriebenen Frauensperson, die ihren Weg nach Naundorf oder Sadisdorf eingeschlagen haben soll, drei Silber- thaler und ein Paar Lederpantoffel, auf deren Absätzen Nägek mit Erbsköpsen eingeschlagen gewesen, gestohlen worden. Behufs Ermittelung der Diebin wird Solches bekannt gemacht. Dippoldiswalde, am 30 October 1874 Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Beschreibung der Diebin. Sie ist 30 bis 35 Jahr alt, mittler untersetzter Statur, hat runde Gesichtsform, rothe Gesichtsfarbe, schwärzliches Haar und trug blaugedruckten Ripsanzug und schwarzes Kopftuch mit rotheu Pünktchen. Bekanntmachung. Die Gefchtvornen-Urliste für hiesige Stadt wird von heute an 14 Tage lang auf hiesiger Raths-Expedition zu Jedermanns Einsicht ausliegen, innerhalb welcher Frist etwaige Einwendungen gegen dieselbe, sowie Befreiungsgesuche, bei deren Verlust schriftlich bei uns einzureichen sind. Frauenstein, am 3. November 1874. Der Stadtgemeinderath. Grohmann, Bürgermeister. Vie ^lüeicliobe Oeburt 6M68 munteren Knaben ?ei- Zen nur bieränreb an vippoläisrvaläe, <Ieu 1. Kovbr. 1874. I und Krau. Dank. Den Gemeinden Reinhardtsgrimma, Luchau, Haus dorf, Niederfrauendorf, Hirschbach, der Feuerwehr von Glashütte und insbesondere noch der Feuerwehr von Reinhardtsgrimma, sowie auch den Personen, welche bei dem am 27. October in der Nacht entstandenen Brandunglück herbeigekommen waren, so daß durch ihre schnelle Hülfe und Thätigkeit ein Weiterumsichgreifen des Feuers verhindert ward, wird hiermit im Namen der Gemeinde Cunnersdorf der herzlichste Dank ausgesprochen. Cunnersdorf, den 2. November 1874. Der Gemeinderath. odnunSs - V tzräncktzrunK. Meine Wohnung befindet sich von jetzt an Alten berger Straste Rr. 177, 1 Tr., bei Hrn. Loßner. Töpfer, Bezirksfeldwebel. Vorladung an die Braugeuossenschaft zu Dippoldiswalde. Nachdem in Gemäsheit der von der Braugenossenschaft ertheilten Ermächtigung ein Kaufvertrag über die hiesige Brauerei mit Herrn Gutsbesitzer Seifert aus Oberhäslich abgeschlossen worden ist, so macht sich zum Vortrage dieses Kaufvertrags und wegen der weiter deshalb zu fassenden Beschlüsse die Einberufung einer Generalversammlung der Braugeuossenschaft erforderlich. Die resp. Mitglieder der Braugenossenschaft Hierselbst werden daher «»durch geladen, den 7. November ds. Zs., Vormittags 10 Uhr, in der großen Saalstube des Rathhauses dahier zu er scheinen, sich zu Protokoll anzugeben, und zu gewärtigen, daß Punkt 11 Uhr das Anmeldungsprotokoll geschlossen, auch die Verhandlung und Beschlußfassung über den gedachten Kauf, sowie dessen weitere Ausführung werde vorgenommen, dabei aber die Nichterschicnenen als der Majorität der Abstimmenden für zustimmend werden erachtet werden. Dippoldiswalde, am 24. October 1874. Die Brau-Deputation. Adv. Canzler, Vors.