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Dienstag. Nr. 86. 3. November 1874. Weißerih-Aeitung. Amts-Matt für die Kerichts-Aemter und SLadträtye zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwottlichcr Ncdactcnr: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstes und Freitags. Zn beziehen durch alle Post-Anstalten und die Agenturen. Preis vierteljährlich 12 Ngr. 5 Pfg. Inserate, welche bei der bedeutenden Auslage des Blattes eine sehr wirksame Ver breitung finden, werden mit I Ngr. für die Spalten-Zeile berechnet. Bekanntmachung, den Wohnsitz des Herrn Bezirksarztes vr. Riedel betreffend. In der Verordnung vom 18. September dieses Jahres (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 309) war dem BezirkS- arzte für den aus den Verwaltungsbezirken der unterzeichneten Amtshauptmannschaft bestehenden Medicinalbezirke gestattet worden, seinen Wohnsitz in Altenberg bis auf Weiteres beizubehalten. Nachdem jedoch Herr Bezirksarzt vr. Riedel am gestrigen Tage seinen Wohnsitz von Altenberg nach Ulberndorf bei Dippoldiswalde verlegt hat, so wird dies hiermit bekannt gemacht. Dippoldiswalde, den 30 October 1874 Königliche Amtshauptmannschaft. v. Boffe. Bekanntmachung, das Ausweichen auf den öffentlichen Wegen betreffend. Nach der Verordnung vom 9. Juli 1872 wird Derjenige, welcher auf gegebenes Zeichen- (bei den Posten mit dem Horne, bei anderen Fuhrwerken durch Anrufen, oder auf sonst vernehmbare Weise) nicht sofort und zwar dem entgegen kommenden, wie dem überholenden Fuhrwerke nach rechts, auf die Hälfte des Weges ausweicht, mit Geldstrafe bis zu 20 Thlr. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. ' Dippoldiswalde, den 27 October 1874 Königliche Amtshanptmannschaft. v. Boffe. Monats - Bericht. Je ruhiger und geordneter die öffentlichen Zustände sind, uin so lebhafter arbeitet die menschliche Phantasie im Gebiete der Erfindung von allerhand Gerüchten; Frau Fama hat dann Erntefest. Sv war auch der abgelaufene Monat October reich an Zeitungsenten, und arm an politischen Ereignissen. Besonders leistete die französische und theilweise auch die englische Presse in der Erfindung von allerhand pikanten Geschichten, welche in wenigen Tagen als unbegründet wider rufen wurden, das Möglichste, um die deutsche Politik zu verdächtigen. In würdevoller Weise antwortet darauf die Thronrede, welche der Kaiser bei Eröffnung des Reichs tags am 29. October gehalten. Er sagt am Schluß: „Unsere Beziehungen zu allen fremden Regierungen sind fri edlich und wohlwollend, und in der bewährten Freund schaft, welche mich mit den Herrschern mächtiger Reiche ver bindet, liegt eine Bürgschaft der Dauer des Friedens, für welche ich Ihr volles Vertrauen in Anspruch nehmen darf. Mir liegt jede Versuchung fern, die geeinte Macht des Reiches ander«, als zu dessen Vertheidigung zu verwenden; vielmehr ist es gerade diese Macht, welche meine Regierung in den Stand setzt, ungerechten Verdächtigungen ihrer Politik gegenüber zu schweigen und gegen das Uebelwollen oder die Parteileidenschaft, denen sie entspringen, erst dann Stellung zu nehmen, wenn dieselben zu Thaten übergehen sollten. Dann weiß ich, daß für dies, für die Rechte und Ehre des Reichs, jeder Zeit die gesammte Nation und ihre Fürsten mit mir einzutreten bereit sind." Es leuchtet ein, daß die inneren und äußeren Feinde des Reichs durch diese würdevolle und klare Sprache der Thronrede nicht bekehrt und gebessert werden; allein sie wissen wenigstens, woran sie sind. Die Reichsregierung wird im Bewußtsein ihrer Macht auch ferner schweigen, so lange sich das Uebelwollen ihrer Gegner auf Phrasen beschränkt ; allein sie wird auch nicht versäumen, Stellung zu nehmen, sobald dieselben zu Thaten überzugehen versuchen sollten. Der eröffnete Reichstag wird sich vorzugsweise mit den Justizg esetzen, namentlich mit dem Gesetze über die Verfassung der Gerichte, über das Eivilprozeßverfahren, über das ConcurSverfahren und über das Strafverfahren zu be schäftigen haben. Es soll, wie die Thronrede sagt, durch diese Gesetze die seit Jahrzehnten von den Rechtsuchenden als Bedürfniß erkannte und von den Rechtskundigen erstrebte Einheit des Gerichtsverfahrens verwirklicht und durch diese Einheit unserem Vaterlande ein Gut gewährt werden, welches andere Länder längst besitzen und welches wir nicht länger entbehren können. Möge diesen Gesetzen bald die Einheit deS bürgerlichen Rechts folgen! Nächstdem ist es der Bank gesetzentwurf, welcher die öffentliche Aufmerksamkeit der Handelswelt bereit« lebhaft in Anspruch genommen hat und noch ferner in Anspruch nehmen wird. Daß eine einheitliche Regelung des Banknotenumlaufs zu den dringenden BerkehrS- bedürfnissen gehört, ist außer Zweifel; allein eine schwierige Aufgabe bleibt es, die verschiedenen Interessen der zahlreichen in Deutschland concessionirten Zettelbanken auszugleichen. Werfen wir noch einen Blick auf die außerdeutschen Länder, so giebt es auch rücksichtlich dieser kein Ereigmß