Volltext Seite (XML)
— 740 — Getreide-Preise. N»me» du Tete. Miium. Prei». lbthtn. Küste. H»su. Srbsen. Dresden . . 18. Novbr. von bis 70 92 — 58 63 15 54 63 — 43 48 — — — Bautzen . . 16. Novbr. von bis 4 4 10 23 3 3 3 6 2 2 23 25 2 2 2 4 —' Pirna . . . 16. Novbr. von bis 6 7 15 4 5 25 4 — 2 2 5 6 4 15 Roßwein. . 19. Novbr. von bis 7 7 2 15 5 5 5 3 3 22 25 2 2 2 4 — — Radeburg . 20. Novbr. von bis 7 — 5 5 2 3 3 25 2 2 10 12 — — Bericht der Producten-HandelS-Börse zu Dresden vom 21. November. Weizen pro 1000 Kiloar.: weiß 82—92 Thlr., braun do. 70—88 Thlr., seine Waare — Thlr. Roggen 58-63'/- Thlr. Gerste 54—63 Thlr., Brauergerste Thlr. Hafer 43—48 Thlr. Erbsen, Kochwaare 54 — 60 Thlr., Fuilerwaarc — Thlr. Wicken — Thlr. Kukurutz 55 Thlr. Oelsaaten: NapS — Thlr.; Schlaglein — Thlr. Kleesaat pro 100 Kilogr. — Thlr. Rüböl raff 24'/» Thlr. B. Rapskuchen 5'/« Thlr. B. Spiritus pro 100 Liter a 100°/»: 18'/, G. Weizenmehle pro 100 Kilo gr.: Kaiserauszug 16'/» Thlr., Grieslerauszug 15 Thlr., Väckcrmund- mehl 11'/» Thlr., Gricslermundmehl 9'/» Thlr. Poh lmehl 8'/» Thlr., Nr. 0 13'/° Thlr., Nr. 1 11'/° Thlr., Nr. 2 9'/-Thlr. Roggen- mehle: — Thlr., Nr. 0 9'/» Thlr., Nr. 1 8'/» Thlr., Hausbacken 9'/- Thlr. Allgemeiner Anzeiger. Verordnung, den Ausbruch der Rinderpest in Böhmen betreffend. Da die Rinderpest in der Umgegend von Brüx und Görkau in Böhmen an Ausdehnung gewinnt, so hat das Ministerium des Innern nach Maßgabe von § 7 der Instruction zu dem Bundesgesetze vom 7. April 1869, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend, beschlossen, zunächst für die Grenze von Oberwiesenthal bis Hellendorf bei Gottleube die vollständige, auch den kleinen Grenzverkehr betreffende Verkehrssperre eintreten zu lassen. Infolge dessen wird zur strengen Ueberwachung dieser Maßregel auf der bemerkten Strecke ein militärischer Cordon gezogen werden. Post- und Eisenbahnverkehr bleiven bis auf Weiteres unbehindert, jedoch bewendet es bei dem in der Verordnung vom 14. dieses Monats, den Ausbruch der Rinderpest in Böhmen betreffend, ausgesprochenen Verbote der Einfuhr der in dieser Verordnung bezeichneten Gegenstände. Wird die angeordnete Sperre durchbrochen, so treten die Vorschriften des tz 8 der angezogenen Instruction ein. Der gleichen sind sonstige Zuwiderhandlungen nach tz 328 des Reichsstrafgesetzbuchs zu bestrafen. Dresden, den 19. November 1872. Ministerium des Innern. Bekanntmachung. Nachdem die erledigte Funktion des Feuerpolizei-Commissars im XIX. Districte des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirkes dem Herrn Gemeindevorstand Carl Friedrich Sommerschuh in Poffendorf übertragen worden ist, wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der gedachte District die Ort schaften: Börnchen, Hänichen, Kleincarsdorf, Possendorf, Quohren und Wilmsdorf umfaßt. Dresden, den 16 November 1872 Königliche Amtshanptmannschaft. von Vieth. Bekanntmachung. In Folge des Vordringens der Rinderpest im benachbarten Königreiche Böhmen wird nach Anordnung des Königl. Ministeriums des Innern und in Gemäßheit der Vorschrift Z 17 der Instruction zum Bundesgesetze vom 7. April 1869, für den gesammten Bereich des Gerichtsamtsbezirkes Frauenstein der Handel mit Rindvieh hiermit untersagt. Auch ist der Transport von Rindvieh, Schaafen und Schweinen, sowie von Rauchfutter, Strcumitteln und Dünger, ohne beson deren, von dem Königl. Gerichtsamte Frauenstein ausgestellten Erlaubnißschein verboten, und werden die Polizei-Organe hier mit angewiesen, die Aufrechthaltung dieses Verbotes zu überwachen. Freiberg, den 21 November 1872 Königliche Amtshanptmannschaft. von Oppen. Freiwillige Subhastation. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll bas zum Nachlasse des Handarbeiters Friedrich Fürchte gott Fischer in Dippoldiswalde gehörige Wohnhaus mit Garten Nr. 278 des Brandversicherungs-Eatasters, Nr. 330a, 330b und 330o des Flurbuchs und 300 des Grund- und Hypotheken-Buchs für die Stadt Dippoldiswalde, welches Grundstück am 21. August dieses Jahres ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 340 Thlr. 22 Ngr. — Pfg. gewürdert worden ist, Erbtheilungshalber den 20. December 1872 an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängen- den Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 21 Novbr. 1872 Königliches Gerichtsamt. Klimmer.