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Baiern. Die bairischen Kreisregierungen haben nun- mehr Verordnung erhalten, das Reichsgesetz über die Auf hebung des Jesuitenordens auszuführen. Vermischtes. In einem Bericht über die Kaiser-Begegnung schreibt der Berliner Korrespondent des „Daily Telegraph": „Um Ihnen zu beweisen, wie vortrefflich es die Berliner Hotelwirthe verstehen, Heu zu machen so lange die Sonne scheint, sei es mir vergönnt, einige der Preise zu citiren, die Fremden in einem von Engländern sehr patronisirten fashionabeln Hotel Unter den Linden abverlangt werden. Für ein Schlaf- und Wohnzimmer im dritten Stockwerk, vom 4. bis 12. d. M. 315 Thlr. Für ein kleines Schlafzimmer unter dem Dache 15 Thlr. per Tag. Für eine kleine Reihenfolge von Zimmern im ersten Stock während der Dauer der Festlichkeiten 1000 Thlr. Zweispännige Equipagen, die sonst für ungefähr 10 bis 12 Thlr. pro Tag gemiethet werden können, sind auf 33 r/s Thlr. gestiegen, excl. Trinkgeld. Bei dem großen Zapfenstreich in Berlin am Sonnabend Abend ist manches Unglück geschehen, leider auch niehrere Todesfälle. So wurde ein Möbelwagen, der zu einer Schautribüne eingerichtet war, von der andringendeu Mcnschenmafse umgeworsen, und es fanden 8 Personen ihren Tod, viele wurden schwer verletzt. Von Wien aus waren 36 Berichterstatter für Zeitungen nach Berlin gesandt, von London eben so viel. Paris war durch 12 Redacteure vertreten, Petersburg durch 15, und da außer Belgien rc. auch Amerika ein ansehnliches Kontingent gestellt hatte, so war die Presse der ganzen Welt vertreten. Die Berichterstatter der ameri kanischen größeren Blätter haben nur per Kabel referirt. In einer Gesellschaft disputirte man über den Werth der Stände, und man konnte nicht einig werden, welcher Stand der frömmste sei. Da lösete ein Herr die Frage: „Die Wirthe sind die frömmsten; sie taufen — den Wein, und machen selig — die Gäste!" Ei» Barbier, sagt ein Berliner Blatt, ist das lebendige Tage blatt, der zweibeinige Stadtmoniteur; sein Streichriemen ist die Fortsetzung des Telegraphendrahts und sein Seisbecken das Bassin, in welchem die Enten herumschwimmen. Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde, vom 1.-31. August 1872. Geboren wurden: Hrn. G. Göpfert, Wirthschaftsbes. in Rein berg, ein Sohn; - Hrn. E. Eb erhard, Restaurateur lsier, ein Sohn; Hrn. H. Krauspe, Gntspachter in Ulberndorf, ein Sohn; — Hm. t!. Kästner, Buchbinder hier, ein Sohn; — Hrn. C. Nitzsche, Riemer hier, ein Sohn; — Hrn. C. W ag ner, kgl. Bcz.-Steuer-Jnsp. hier, eine Tochter; - Hrn. W. Stenzel, Fuhrwerksbes. hier, ein Sohn; — dem Handarb. Göhler hier ein Sohn; — Hrn. B. Tcicher, Klempner hier, eine Tochter; — Hrn. F. Richter, Tischler hier, eine Tochter; — Hrn. F. Zschocke, Schuhmacher hier, ein Sohn; — Hrn. W. Geschu, Fuhrwerksbes. hier, ein Sohn. Getraut wurde: Hr. I. G. Reichel, Kaufmann hier, luv., und Jgfr. A. Marie Müller, des Hrn. G.-A.-Registrator E. F. Müller hier, ehel. l. Tochter. Gestorben sind: O. Paul Burkhard, Schuhmachermstrs. hier, ehel. Sohn, 7 Mon. alt, an Schwäche. — Hr. G. E. Päßler, Bäckermeister in Briesnitz, 33 Jahr alt, am Blutschwamm. — Joh. Bruno Bellmann, Gutsbesitzers in Reinholdshain, ehel. Sohn, 10 Wochen alt, an Krämpfen. — Johanne Marie Fischer, Handarbeiters hier, ehel. Tochter, 1 Jahr 3 Mon. alt, an Bräune. — Frau Ehr. Sophie verw. Krause hier, 80 Jahr 10 Mon. alt, an Alterschwäche. — Emil Richard Leischke, kgl. Steueraussehers hier, ehel. Sohn, lOJahr ll Mon-, am Scharlachfieber. — Hr. G. Arnold, Fleischer- mstr. hier, 72 Jahr alt, am Schlag. Am 16. Sonntage n. Trinitatis (15. September) predigt Herr Superintendent Opitz. Vorher Communion Herr Diac. Gersdorf. Nachmittags Bibelstunde. Altenberg. Sonnabend, den 14. September, soll das diesjährige Bergfest hier gefeiert werden. Kirchenmusik: Motette von Hauptmann. Am 16. Sonntage nach Trin. öffentliche Communion und Beichte (j8 Uhr) durch Herrn Diac. Kleinpa ul. Vormittags predigt Herr Pastor Friedrich. Nachmittags Herr Diac. Kleinpaul. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung, betreffend die Vergütung von Kriegsleistungen, die auf Grund des Gesetzes wegen der Kriegs leistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zum 30. Juni 1871 erfolgt find. Nach 8 21 des durch Verordnung vom 18. Juli 1870 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 242 flg.) noch besonders zur öffentlichen Kennt- niß gebrachten Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom I I. Mai 1851 verbunden mit dem Schlußsätze der angezogenen Verordnung vom 18. Juli 1870 sind alle Ansprüche ans Vergütung von Kriegsleistungen, mit den nöthiaen Bescheinigungen versehen", bei der Bezirks-Amtshauptmannschaft innerhalb eines Jahres nach erfolgter Demobilmachung anzumcldcn, und sollen die bis dahin nicht angemeldeten Ansprüche mit dreimonatlichem Präclusivtcrmine öffentlich aufgerufen und nach Ablauf der letzteren, wenn sie auch bis dahin nicht angemeldet worden sind, von jeder Befriedigung ausgeschlossen werden. Nach Maaßgabe dieser Bestimmungen ergeht nun, nachdem von der vom Kriege der Jahre 1870/71 erfolgten Demobilmachung (30. Juni 1871) ab mehr als Jasresfrist verstossen, an alle Diejenigen, welche aus der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zum 30. Juni 1871 aus Grund des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung, vom 11. Mai 1851 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1870, Seite 244 flg.) Ansprüche auf Vergütung von Kriegsleistungen erheben zu dürfen glauben und dieselben bis jetzt noch nicht angeineldet haben, hiermit der öffent liche Aufruf, besagte Ansprüche nunmehr binnen drei Monaten und spätestens am 21 December 1872 mit den erforderlichen Bescheinigungen versehen, bei der Amtshauptmannschast ihres Bezirkes anzumelden, indem nach Ablauf des eben erwähnten Termines alle bis dahin nicht angemeldeten Ansprüche von jeder Befriedigung ausgeschlossen bleiben. Hierbei wird noch zu Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich bemerkt, daß der gegenwärtige Aufruf sich nicht bezieht auf Ansprüche, die auf Gewährung von Vergütungen für die in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zur völligen Demolnlisirung der einzelnen Truppentheile statt gehabten Einquartierungen nach Maaßgabe des Gesetzes vom 28. März 1872 (Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 37flg.) haben erhoben werden dürfen, indem auf Grund des Eingangs erwähnten Kriegsleistungs-Gesetze vom ll. Mai 1851 (88 1 3), auf welchem der gegenwärtige Aufruf beruht, während der Zeit der Mobilmachung für Gewährung des Naturalquarticrs für Offiziere, Militärbeamte, Mann schaften und Pferde (Einquartierungen) Vergütung aus Staatskassen überhaupt nicht erfolgt. RücksichtUch der Vergütung dieser Einquartierungen bewendet es vielmehr allenthalben bei den Vorschriften des angezogenen Gesetzes vom 28. März 1872 und der Ausfuhrungs-Verordnung dazu von demselben Tage. Dresden, am 10. September 1872. Kktegs-INinisterium. V. Fabriee.