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— 346 - - 4) Aus das Gesuch des Herrn Stadtmusiküs Fischer hier, vom 2. Februar d. Js., um Erhöhung seiner Bezüge beschloß man, demselben aus der Stadtcasse eine jährliche Zulage vou 11 Thlr. 3 Ngr. 7 Psg. vom 1. Januar d. Js. ab zu gewähren, so daß dessen feste Dienstbezüge überhaupt nunmehr jährl. 60 Thlr. betragen. 5) Aus das Gesuch des hier bestehenden Begräbniß - Vereins um Uebcrlassung eines Platzes auf dem Plane neben dem Bassin zum Bau einer Leichcnwagenremisc beschloß man in Uebereinstimmung mit dem Stadtrathe, diesem Vereine zwar nicht den gewünschten, da durch diesen Bau die Straße auf dem Plane verengt werden würde, wohl aber einen Platz an der nordwestlichen Giebelseite der Scheune des Herrn Kaufmann Richter vor dem Niederthore zu dem gedachten Zwecke unter den früheren Bedingungen unentgeldlich zu überlassen. 6) Genehmigte man die Verpachtung der Fischerei in den Teichen auf der Aue und in der Tännichtbach unter den aufgestellten Be dingungen an Herrn Töpfermeister Schmidt jun. hier, um das Meistgebot von 52 Thlr. jährlich. 7) Dem Rathsbeschluße vom 8. d. Mts., wornach dem Districts- Jmpsarzte, Herrn vr. msä. Joseph, eine Entschädigung von 5 Ngr. für jede Impfung, wofür er nicht vom unbemittelten Impflinge bezahlt worden, aus der Armencasse gewährt werden soll, trat man einstimmig bei. 8) Von der Mittheilung des Stadtraths über einstweilige Verwaltung des Hospitalverwalterpastens nahm man Kenntniß und beschloß, beim Stadtrathe zu beantragen, wegen Wiederbesetzung dieser zur Erledigung gekommenen Stelle im Localblatte zu Bewerbungen aufzusordern. 9) Erstattete der Vorsitzende Reichel für die Baudepntat ion Bericht wegen der beantragten Reparatur des Zaunes des, Herrn Schuldirector Engelmann überlassenen Gartens und bemerkte, daß nach Ansicht der Baudeputation der Aufwand ohngefähr 6 Thlr. betragen werde. Das Collegium beschloß, diesen Aufwand aus der Schulcasse zu verwilligen. Endlich zog man 10) den von einem Mitgliede des Collegiums in voriger Sitzung gestellten Antrag, mit Rücksicht auf den am Oberthorplatze herrschenden Wassermangel alle Wasserleitungen nach Gärten zu kündigen und wieder einzuziehen, in Berathung. Bei der hierüber stattgesundenen Debatte wurde gegen den Antrag geltend gemacht, daß es hart sei, Wassertheile wieder eiuzuziehen, aus deren Leitung von den Inhabern erst so bedeutende Kosten verwendet worden seien. Dagegen wurde fü r den Antrag geltend gemacht, daß gleiches Recht für Alle bestehen müsse. Im Uebrigen aber wurde bemerkt, daß es zwar sachgemäßer gewesen, Gartenleitungen überhaupt nicht zu gestatten, daß es aber nunmehr noth wendig, keine dergl. mehr Herstellen zu lassen. Das Collegium beschloß, vor der Hand den gestellten Antrag abzulehnen und erst abzutvarten, welchen Erfolg die beantragten Revisionen der Privatwasserleitungen haben werden. Dippoldiswalde, am 11. Mai 1872. Das Stadtverordneten-Collegium. H. H. Reichel, d. Z. Vorst. Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde. Am I. Sonntage nach Trinitatis (2. Juni) predigt Herr Super intendent Opitz. Vorher Communion Herr Diac. Gersdorf. Nach mittags Bibelstunde. Altenberg. Am l. Sonntage nach Trinitatis Frühcommunion und Beichte (8 Uhr) durch Herrn Diac. Kl ein Paul. Vormittags predigt Herr Past. Friedrich. Nachmittags Herr Diac. Kleinpa ul. — Katechis- museramen sür die Junggesellen hiesiger Kirchfahrt. Allgemeiner Anzeiger. General-Verordnung an die Gerichtsämter, Geistlichen und Gemeinden, einschließlich der Stadtgemeinden mit Landgemeindeordnung, im Regierungsbezirke Dresden. Das Impfwesen betreffend. Unter Verweisung auf die, demnächst im Gesetz - und Verordnungsblatte erscheinenden Verordnungen der Königlichen Ministerien des Innern und des Cultus und öffentlichen Unterrichts, das Impfwesen und beziehendlich die von den Geist lichen halbjährlich aufzustellenden Verzeichnisse der Neugeborenen betreffend, wird ergangener Ministerialverordnung gemäß den Gerichtsämtern, Geistlichen und Gemeinden, einschließlich der Stadtgemeinden mit Landgemeindeordnung, im hiesigen Regierungsbezirke die genaue Befolgung der Vorschriften der gedachten beiden Verordnungen hierdurch noch besonders zur Pflicht gemacht. Dresden, am 22. Mai 1872. Königliche Kreisdirection. von Könneritz. Fiskalische Kirschen-Verpachtung. Die auf den Alleebäumen der 5., 6., 7., 8. und 9. Abtheilung der Dresden-Altenberger Chaussee anstehenden Kirschen sollen Donnerstag, -en «. Jnni Nachmittags 2 Uhr, in der LoHe'schen Restauration in Dippoldiswalde, Abtheilungöweise und gegen sofortige Baarzahlung unter den im Termine vorher bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden öffentlich verpachtet werden. Dresden, am 27. Mai 1872. Die Königl. Amtshauptmannschaft: Der Königl. Banverwalter: von Bieth. Hann. Freiwillige S u b h a st a t i o n. Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte Dippoldiswalde soll in der Schänke zu Naundorf -en 2L. Juni -. I. das zum Nachlasse weil. Carl Gottlieb Schwenke's gehörige Hufengut Nr. 24 des Katasters, Nr. 36, 37, 144