Volltext Seite (XML)
Freitag. Rr. 14. 1k. Februar 1872. Weißerih-Leitung. Amts-Matt für die cherichts-Aemtcr und Stadträtfie zu Aippokdiswatde und Kraumstein. I Verantwortlicher Ncdacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstags und Freitags.^ Zu beziehen durch alle Post-Anstalten und die Agenturen. Preis vierteljährlich 10 Ngr. Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 1 Ngr. für die Spalten-Zcile berechnet. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde. Stets gern bereit, anzuerkennen, was unsere Negierung zur Verbesserung der Lage der ihr in Rechtspflege, Verwaltung, Kirche, Schule u. s. w. Dienenden thut oder zu thun beschließt, beeilen wir uns, unfern Lesern Kenntniß zu geben von einigen Dekreten, welche neuerdings an die 2. Kammer zur Berathung gelangt sind. Dieselben betreffen: I. Nachträge zu dem Gesetze vom 1. Juli 1840, die Pensionen der Lehrerwittwen und -Waisen betreffend. Während früher, nach dem Gesetz von 1840, die Wittwe eines Volksschullehrers 30 Thlr., jede Waise 6 Thlr. Pension erhielt, stiegen diese Beträge, zufolge deö Gesetzes vom 30. Juli 1858, auf 50, resp. 10 Thlr. — Nach dem neuen Dekret soll die Wittwenpension ein Fünftel von dem zuletzt bezogenen Gehalte des Ehemanns und die bis zum 18. Lebens jahre den Waisen zu gewährende Unterstützung ein Fünftel von der Pension der Mutter, nach deren Tode aber drei Zehntel derselben betragen. Die dadurch nöthig werdenden Staatszuschüsse betragen 34895 Thlr. 15 Ngr. Außer einem Eintritts- und einem Beförderungsgelde von 1°/o haben die Lehrer einen jährlichen Beitrag von 1°/» ihres Gehaltes an die Kasse zu zahlen; II. Die Em eritirung ständiger Lehrer an höheren Schulanstalten, wonach denselben nach lOjähriger Amtirung ein gesetzlicher Anspruch auf Pensionirung zusteht, falls sie dienstunfähig werden, eine Bestimmung, di? bisher gefehlt hat; III. Nachträge zu dem Gesetz vom 1. December 1837 über Errichtung einer Predigerwittwen- und-Waisen kasse. Die niedrigste Pension soll 120 Thlr. betragen; im Uebrigen gelten dieselben Bestimmungen als beider Pensionirung der Lehrerwittwen und -Waisen. Der Zuschuß der Staats kasse beläuft sich auf 48047 Thlr.; IV. Pie Emeritiruug der evangelisch-luthe rischen Geistlichen, welche gesetzlich mit dem vollendeten 10. Dienstjahre beginnen kann, und bei welcher die Pensions quote nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten fünf Jahre so bemessen wird, daß dieselbe nach und nach von sssto» bis auf bo/io<> des Dienstgenusses, in welchen der Werth der Dienstwohnung einzurechnen ist, steigt. Der der Staatskasse hierdurch erwachsende Mehraufwand beträgt 45592 Thlr. Gewiß werden diese Dekrete von allen dadurch Betrof fenen mit dankbarer Freude begrüßt werden. — Das königl. Bezirksgericht zu Freiberg verhastdelte am Dienstag, 13. Februar, über ein Verbrechen der Brand stiftung und des Diebstahls, begangen von dem 14jährigen Kühjungen Robert Müller aus Luchau, der am 5. Pecbr. vor. Js., um der ihm lästigen Drescherarbeik zu entgehen, die Scheune seines Brodherrn, des Gutsbesitzers Herfurth in Luchau, anzündete, durch welches Brandunglück Letzterem ein Schaden von 2000 Thlrn. zugefügt ward. Trotz der freundlichen Behandlung und Pflege, die ihm zu Theil ward bei seiner Dienstherrschaft, trotz der zu Neujahr bevorstehenden Entlassung aus dem Dienste, da er als Lehrling zu einem Schuhmacher kommen sollte, verübte er die Schandthat, die alsbald nicht entdeckt wurde, führte auch 4 Wochen darauf beim Uhrmacher Fleming in Oberfrauendors einen Diebstahl einer Chlinderuhr aus. Als der junge Bösewicht erwischt wurde, gestand er diese That, wie die der vorsätzlichen Brandlegung, in glaubhafter Weise zu. DaS Urtheil des Gerichtshofes lautete auf 2 Jahre 6 Monate und 1 Woche Gefängnißstrafe. Glashütte. In unserer nächsten Nähe ist am Dienstag, 13. Februar, eine kaum glaubliche That, ein Raubmord versucht worden. In der 4. Nachmittagsstunde ging der Leinewandhändler Höllner aus Kunewalde von hier über den sogen. Hahneberg nach Johnsbach; auf dem Wege dahin, noch ganz in der Nähe von Glashütte, gesellt sich ein in den 30er Jahren stehender Mann zu ihm. Auf der, nicht 10 Minuten von hier entfernten Höhe begegnet ihnen der Schuh macher Klotz aus Johnsbach; kaum ist derselbe 50 Schritt von Beiden entfernt, so hört er einen Schrei, er eilt zurück und sieht, daß Höllner von seinem Begleiter angefallen worden ist, der, als er Hülfe kommen sah, eiligst die Flucht ergriff, ohne seine schändliche That ganz zur Ausführung-gebracht zu haben. Höllner hatte, wie sich ergab, mit einem scharfen Instrument zwei Schläge erhalten, einen am Hinterkopf und einen in das Gesicht, wobei er auch, da er beim zweiten Schlage sich vertheidigte, am Arm und an der Hand ver wundet worden ist. Glücklicher Weise sind die Wunden nicht lebensgefährlich, und Höllner befindet sich den Umständen nach in leidlichem Zustande. Der mit grauem Rock, braun und schwarz gestreiften Beinkleidern und grauem Filzhut be kleidet gewesene Raubmörder hatte sich am genannten Tage hier bettelnd umher getrieben und soll ein übel beleumundetes Individuum aus Altenberg sein. Näheres darüber ist uns noch nicht bekannt geworden. Dresden. In der 2. Kammer des Landtages debat- tirte man in den letzten Tagen über die StaatSeisen- bahnen. Die Anträge, welche weiter gingen, als auf Ge währung von Gehaltszulagen für das Fahrpersonal und die Weichensteller nicht unter 40 Thlr., wurden abgelehnt; viel mehr ward beschlossen, dem gesammten.Eisenbahnpersonal 10 pro Cent an Zulage zu geben und dafür zu sorgen, daß die Unterbeamten mindestens 40 Thlr. Zulage erhalten, falls durch die 10 pro Cent diese Summe nicht erreicht ivürde, womit sie (wie der Finanzminister erklärte) sich noch besser