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Freitag. Nr. I««. 22. December 1871. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch alle Postaustalten. Weißerih-Zeitung. Preis pro Quartal 10 Ngr. Inserate die Svalten-Zeile 8 Pfg. Amts- und Anzeige-Matt der Königlichen Gerichts-Ämter und Stadtralhe zu Dippoldiswalde und Frauenlicin. vkrantmortlichrr Miirtrur: Carl Äehne in Dippoldiswalde. - "" , — Die am 29. December (heute über 8 Tage) noch erscheinende Nummer dieses Blattes wird den Jahrgang 1871 beschließen. Wir laden hierdurch zu erneutem, recht zahlreichen Abonnement ein, das wir baldigst zu bewirken bitten, und bemerken dabei, daß von nächstem Jahre an die „ Weißeritz-Zeitung" in vergrößertem Formate erscheinen wird. Der Abonnementspreis (10 Ngr. pro Quartal) bleibt vor der Hand derselbe und wird nicht erhöht, trotzdem, daß wie in fast allen Geschäften die Herstellungs kosten gegen früher um ein Bedeutendes gestiegen sind; wir erwähnen beispielsweise den Preis des Papieres, welches wir 1850 noch mit 13 Thaler hatten, künftig aber mit 191/2 Thaler pro Ballen (10 Rieß) bezahlen, und trotzdem, daß eine kürzlich stattgehabte Versammlung von Papierfabrikanten eine neue Steigerung der Papierpreise um 15 pro Cent beschlossen hat. Die von 8 Pfg. auf 1 Ngr. pro Zeile künftig zu erhöhende Gebühr für Insertionen wird sich durch entsprechende größere Breite der Zeilen wieder ausgleichen. Ohne also jetzt, wie sehr viele andere Zeitungen, den Abonnementspreis zu erhöhen, hoffen wir, daß sich unser, mit erneuten Opfern im neuen vergrößertenFormate herzustellendes Blatt künftig die altbewährten treuen Freunde nicht nur erhalten werde, sondern viele neue, in der bisher stets wachsenden Zahl, ihm auch künftig zugeführt werden mögen! Dippoldiswalde, den 21. December 1871. Die Verlags-Erp Mion der WHeritz-Zcitung. Zur deutschen bürgerlichen Gesetz gebung. Der Reichstag hatte bekanntlich die Ausdehnung der Reichsgesetzgebung auf das gesammte büraerliche Recht beschlossen; der Ausschuß des Bundesrathes des Deutschen Reiches hat sich jedoch, wie man vernimmt, dagegen ausgesprochen. Preußen, Baden und Lübeck stimmten für, Baiern, Sachsen, Würtem- berg und Braunschweig gegen die Gleichmäßigkeit des bürgerlichen Rechtes im deutschen Reiche. Der Ausfall dieser Abstimmung war zum Theil überraschend. Daß Baiern dagegen stimmen würde, wußte man aus Aeußerungen des Justizministers vr. Lutz, welcher auf die Schwierigkeiten der Einführung eines neuen deutschen bürgerlichen Gesetzbuches in das baierische Volksleben hinwieS; daß aber Sachsen sich Baiern zur Seite stellte, kam unerwartet, vr. von Gerber hatte sich 1868 im Reichstage des norddeutschen Bundes für eine einheitliche bürgerliche Gesetzgebung ausgesprochen, und Vr. Schwarze hatte bei den Ver handlungen im letzten Reichstage darüber erklärt, seine früheren Bedenken dagegen fallen lassen zu wollen, und nun erfolgte dennoch die sächsische Ablehnung. Da ist es denn nun nöthig, zpr Erklärung dieser Erscheinung sich daran zu erinnern , daß Sachsen dem Anträge nicht grundsätzlich, sondern nur darum wider strebt, weil es die Gleichmäßigkeit der deutschen bürger lichen Gesetzgebung noch nicht zeitgemäß findet. Dieser Ansicht stimmt auch Würiemberg bei, und sie mag auch die BaiernS sein. In Wahrheit scheinen aber auch die Mittelstaaten den großen Einfluß der Gleichmäßig keit des bürgerlichen Rechtes auf ihr eigenes Recht, der Reichsgesetzgebung gewisse Schranken ziehen zu dürfen, zu fürchten. Es wird nun darauf ankommen, ob es Preußen gelingen wird, sie noch apderen Sinnes zu machen und zu einer anderen Abstimmung im ganzen Bundesrathe zu bewegen; gewiß ist aber, daß der Einigungsdrang des deutschen Volkes früher oder später die Regierungen nöthigen wird, auch der Ein führung einer einheitlichen bürgerlichen Gesetzgebung mit darauf gegründeter Rechtspflege für da« ganze deutsche Reich, nicht mehr zu widerstreben.