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Das 38. bis mit 43. Stück des Gesetzblattes des Deutschen Reiches enthält: Nr. 698. Bekanntmachung des sechsten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Oualification zum einjährig freiwilligen Militair-Dienst berechtigt sind, vom 14. September 1871. - 699. Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirtcn Schüler zu den in tz 154 Nr. Le. der Militair-Ersatz-Jnstruction vom 28. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören, vom 14. September 1871. - 700 und 701. Ernennungen von Consuln. - 702. Allerhöchster Erlaß vom 1. October 1871, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von 4,971,600 Thlr. zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung. - 703 und 704. Ernennungen von Consuln. - 705, 706, 707. Desgleichen. « 708. Verordnung, betreffend die Einberufung deS Reichstages. - 709. Gesetz, betreffend die Zurückzahlung der auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1870 aufgenommeneu fünfprocentigen Anleihe, vom 28. October 1871. - 710. Gesetz, betreffend die Controle des Reichshaushaltes für das Jahr 1871, vom 28. October 1871. - 711. Bekanntmachung, betr. die Ernennung von Bevollmächtigten des BundeSratheS vom 18. Oct. 1871. - 712. Ernennungen für das Zoll- und Steuerwesen im Großherzogthume Baden. - 713—717. Ernennungen von Consuln. - 718. Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reiches, vom 28. October 1871. - 719. Gesetz über das Postlaxwesen im Gebiete des Deutschen Reichs, vom 28. October 1871. - 720. Zusätzliche Uebereinkunft zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland und Frankreich, vom 12. October 1871. - "721. Separat-Convention, vom 12. October 1871. - 722. Gesetz über die Einführung des Norddeutschen Bundesgesetzes, Maasregeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 7. April 1869, in Bayern und Würtemberg, vom 2. November 1871. - 723, 724 und 725. Ernennungen von Consuln. was mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß diese Bestimmungen bei den unterzeichneten Be hörden zur Einsicht bereit liegen. Die Königlichen Gerichtsämter und Stadträthe zu Dippoldiswalde und Frauenstein, den 13. November 1871. Klimmer. Lommatzsch. Boigt. In Jnterimsverwaltung: Richter. Die Communabgaben, sowie die Pacht- und Holzgelder auf das Jahr 1871, sind am 1. December fällig und längstens bis Ende dieses Monats anher zu bezahlen. Dippoldiswalde, am 1 December 1871 Sta-tkastfeN-VertvattUNg. Allmer. Heut« t'rüli 4 Obr versobiod sunt't unser ge liebtes Lind Nartba in buid vollendetem dritten lbebensjubre an den Dolgen des Lelinrluobs. Lm stille Ilmilnnbme bitten vjMOlldisvkldo, den 3. veebr. 1871. Or. F<»8t pl» und Lruu. Oie V erlobung ibrer Zweiten ll'eebter Llissbetl» mit Herrn ^xotbelcer LNusrN ILrivkel in Oobnstein b. 8t. beebren sieb nndureb un/u^eigen ko88sndor1, am 3. veebr. 1871. Oastor H!«aior und Lrau. Gilt Wink. Denjenigen, welche jüngst den Artikel: „Ueder das Verhältniß der Kirche zur Schule rc." in der Wissenschaftlichen Beilage zur „Leipziger Zeitung" mit einem gewissen Wohlbehagen gelesen haben, ist anzu- «rathen, nun auch die Katzer'sche Druckschrift über denselben Gegenstand, sowie auch zwei Artikel in Nr. 23 und 24 der „Chemnitzer pädagogischen Blätter" mit derselben Aufmerksamkeit durchzulesen; dann werden sie anders und nicht mehr einseitig urtheilen! GM" Ergebenste Empfehlung. Unterzeichneter empfiehlt sich dem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum zu HauSschlachtungen, und bittet um gütige Berücksichtigung. Dippoldiswalde, Schuhgasse. Max Schwenke zum, Fleischer. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Verwaltungsrath ladet alle Diejenigen, welche sich bei Erbauung der hiesigen Kalt- waffer-Bade-Anstalt bereits betheiligt haben, bez. noch zu betheiligen beabsichtigen, hiermit ein, zu der auf; Freitag, -en 8. Decbr. -s. Js., anberaumten Generalversammlung um 6 Uhr Abends in der Rathskellerwirthschaft allhier möglichst zahlreich zu erscheinen. Gegenstand der Tagesordnung: 1) Rechenschafts bericht; 2) Neuwahl des Verwaltungsrathes. Dippoldiswalde, am 4. Decbr. 1871. Der Verwaltungsrath für die Kaltwasser- Bade-Anstalt.