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— 755 — mann hier gefallenen Rathswahlen betreffend, nahm man Kenntnis;. 6) Genehmige man die Abschreibung eine? inexigibeln Abgabcnrestes und trat 7) der Entschließung des Stadtrathes vom 30. v. Mis. wegen Sicherstellung eines Kassenrestes bei. 8) Von der ablehnenden Bescheidung der Kaiserl. Ober- post-Direction zu Leipzig auf ein Gesuch um Herstellung einer Personenpost-Verbindung zwischen Dresden und Teplitz über Dippoldiswalde und Altenberg nahm man Kenntniß. Hierbei beschloß man mit Rücksicht daraus, daß das hiesige Gerichtsamt vom 1. Januar 1872 an in das Be zirksgericht Freiberg einbezirkt wird und von hier nach der Freiberger Bahn bis jetzt eine Fahrpost noch nicht besteht, den Stadtrath zn ersuchen, bei der Oberpost-Direktion zugleich zur Emschaoiguug sür die eingezogene Fahrpost-Verbindung nach Frauenstein die Herstellung einer dergleichen zwischen hier und Klingenberg zu beantragen. 9) Wegen Erwerbung des bisher Grohmann'scheu Hauses in Reinholdshain ist Herr Oeconom Paul Pfund daselbst nicht nur zur Bezahlung der ortsüblichen Eassengelder verbun den, sondern auch zur Erlangung des hiesigen Bürgerrechts verpflichtet. Der Stadtrath hat beschlossen, nach der in einem früheren ähnlichen Besitzveränderungsfalle gegebenen Entschei dung der König!. Kreis-Direktion aus dem Jahre 1842 und beobachteten Praxis nur die Abgaben zu den städtischen Lassen nach Höhe der Kaufsumme einzuziehen, von der Bürgerrechts gewinnung des Acquirenten aber abzusehen. Das Collegium trat dieser Entschließung bei. Endlich kam 10) der Rathsbeschuß vom 30. Oktober b. Js., die Anlegung von Düngerstellen auf commnnlichen platzen betreffend. in Vortrag. Das Collegium nahm von dieser ablehnenden. Entschließung mit Bedauern Kenntniß und betrachtet, nach dem alle wohlgemeinten diesseitigen Vorschläge beim Stadt- rathe unbeachtet geblieben, die Angelegenheit für erledigt. Dippoldiswalde, den 4. November 1871. Das Stadtverordneten-Collegium. H. H. Reichel, z. Z. Vorst. Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde, vom 1.—31. October 1871. Geboren wurden: Hrn. Vraupachter I. Kießler hier eine Tochter; — dem Handarb. A. Zimmermann in Elend ein Sohn; — Hr». Handelsm. F. Polste.r hier einSohn; — dem Handarb. G. Zimmermann hier ein Sohn; — Hrn. Böltchcrmstr. W. Loßner hier eine Tochter; — Hrn. Hutmacher- mstr. G. Schwind hier ein Sohn; — Hrn. Schnhmachermstr. H. Dörner hier ein Sohn; — Hrn. Dekorationsmaler E. Gotting hier ein «sohn.s Getraut wurden: Hr Steinbrnchsbes. F-G. Funke hier, luv., und Jgfr. A. W. Philipp, Hrn. Klempnermstrs. Philipp hier, ehcl. jüngste Tochter. — Hr. E. Jungnickel, Tischler hier, und L. M. Thalheim, des einer. Schullehrers G. Thal- beim in Oberhäslich, chel. 3. Tochter. Gestorben sind: Frau A. L. Einhorn, Flcischermstrs. hier, Ehefrau, alt 27V- Jahr, an Lungenentzündung. — Ida Clara und Bernhard Mar, ehel. gemischtes Zwillingspaar des Töpfermstrs. Neff hier, 1 Jahr 13 Tage und l Jahr 14 Tage alt, an Lungcnkatarrh. — Frau C. W. Thümmler, Schuh- machermstrs. hier, Ehesrau, alt 61 Jahr 3 Mon., an Lungen entzündung. Am 21. Sonntage nach Trinitatis (19. Novbr.) predigt Herr Superintendent Opitz. Vorher Communion: Herr Diaconus Gers dorf. Nachmittags Bibelstunde. AllgemeinerAnzeiger. Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend. Da osficiellen Mittheilungen zufolge die Rinderpest in Nied eröst erreich noch immer herrscht und die selbe neuerdings auch in Mähren an mehreren Orten aufgetreten ist, so sieht sich das Ministerium des Innern nach Maßgabe der Bestimmungen in 1 bis 4 der Instruction zu dem Bundesgesetze vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, veranlaßt, hiermit Folgendes anzuordnen. Bis auf Weiteres dürfen aus Niederösterreich und Mähren nach Sachsen nicht ein- und durchgeführt werden: Rindvieh aller Art, Schaafe und Ziegen; ferner fusche (auch gefrorene) Rindshäute, Hörner und Klauen, Talg, wenn letzteres nicht in Fässern, ungewaschene Wolle, welche nicht in Säcken verpackt ist, und Lumpen. Schweine aus den genannten beiden österreichischen Kronländern dürfen nur in Etagewagen eingeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach tz 328 des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich vom 15. Mai 1871 mit Gefängniß bis zu einem Jahr und bez. bis zu zwei Jahren bestraft. Dresden, den 8. November 1871. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Bekanntmachung. Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 28. November L87L das der Eva Caroline verw. Faust in Dresden zugehörige Bauergut Nr. 25 des CatasterS und Nr. 25 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Lluohren, welches Grundstück am 12. August 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 19,719 Thlr. 21 Ngr. - Pfg. gewürdet worden und mit einem WohnungS- und Naturalauszuge, sowie Kohlenabbaurechte belastet ist, noth- wendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den au hiesiger Gerichtsamtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 18. August 1871. Königliches Gerichtsamt. Klimmer.