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— 636 — Bekanntmachung. Am 6. dies. Mon. ist in Obercunnersdorf eine eingehäusige silberne, sogenannte Jagduhr mit römischen Ziffern, gelben Zeigern und daran befindlichem Haarband gestohlen worden, was zur Wiedererlan gung des DiebstahlSobjecteS hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 18 September 1871 Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Bekanntmachung. In der Nacht vom 24. zum 25. August dieses Jahres ist aus einem Gehöfte in Gombsen ein noch ganz guter, starker, vierrädriger Handwagen, der eiserne Achsen und Schraubenmuttern an den Letzteren, hohe Leitern, Stemm« und Querleisten, letztere mit ausgebohrten Löchern, Schleifzeug mit engem Gewinde, einen unten 3 bis 4 Zoll hervorstehenden Schloßnagel und auf den Hinterrädern neue Reifen gehabt hat, spurlos entwendet worden. Desgleichen ist in der Nacht vom 30. zum 31. August dieses Jahres aus einem Gehöfte in Kautsch ein vierrädriger, bräunlich angestrichener Handwagen mit Leitern, Querleisten, hinten mit eisernen Stemmleisten und eisernen Achsen, an welchen Schraubenmuttern befindlich gewesen, gestohlen worden, was zur Ermittelung der Diebe und Wiedererlangung der Diebstahlsobjecte hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, den 18 September 1871 Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Verbot. Das Anlegen von Düngerstellen auf cominunlichen Plätzen und Räumen wird bei 1 Thlr. Strafe hiermit verboten. Die bereits angelegten Düngerstellen sind sofort und längstens bis zum 3V. dieses Monats von den cominunlichen Räumen zu entfernen. Dippoldiswalde, am 20. September 1871. Der Stadtrath. Voigt, Bürgermeister. BekanntmaUung. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß hiesige Kauf- und Handelsleute Fcuerwerkskörper an Kinder verkaufen. Da hierdurch leicht Unglücksfälle entstehen können, so finden wir uns veranlaßt, den Verkauf von Feuer werkskörpern an Kinder unter Androhung einer Geldstrafe bis zu Fünf Thalern hiermit zu untersagen. Dippoldiswalde, am 21. September 1871. Der Stadtrath. Voigt, Bürgermeister. Bekanntmachung und Aufforderung, Ergänzungswahl des Mrchenvorstandes der hiesigen Kirchengemeinde betr. Nach 8 17 der Kirchenvorstands- und Shnodalordnung vom 30. März 1868 haben demnächst die Kirchen- vorstaher der Stadtgemeinde: Apotheker Klug, Kaufmann Schmidt, Seifensiedermeister Lommatzsch, Kauf mann Richter und die Kirchenvorsteher Böhme in Elend, Nitzsche in Oberhäslich, welche sich auSgeloost haben, aber wieder wählbar sind, sowie der Kirchenvorsteher Dittrich in Ulberndorf wegen Wohnungswechsels, aus dem Kirchenvorstande der hiesigen Kirchengemeinde auszuscheiden. Zur Vorbereitung der deshalb nölhigen Ergänzungswahl sind zunächst die Listen der für diese Wahl Stimmberechtigten aufzustelleu. Zu diesem Zwecke werden alle selbstständigen, der Stimmberechtigung bei den Wahlen der politischen Gemeinde nicht entbehrenden Hausväter der hiesigen Kirchengemeinde, die das 25. Lebens jahr erfüllt haben, sie seien verheirathet oder nicht, hierdurch aufgefordert, sich innerhalb der nächsten vierzehn Tage und spätestens bis mit Sonntag, den 8. October ds. Js., behufs ihrer Eintragung in die Liste der Stimmberechtigten anzumelden, da zur activen Betheiligung an der Wahl nur die in die Wählerliste Aufge nommenen berechtigt sind. Die Anmeldungen können bei den Geistlichen und nichtausscheidenden Kirchenvorstehern: Gerichtsamtmann Klimmer, Advocat Ochernal, Kaufmann Reichel, Cassirer Theuerkauf, auf der Rathsexpedition, nach jedem Gottesdienste in der Sacristei, sowie für Oberhäslich, Elend und Ulberndorf bei den betreffenden Gemeindevorständen, mündlich oder schriftlich unter Angabe des vollständigen Namens, des Standes, des Alters und der Wohnung des sich Anmeldenden geschehen. Der unterzeichnete Kirchenvorstand hofft, daß die stimmberechtigten Gemeindeglieder ihre Theilnahme an dem Heil unserer Kirchengrmeinde durch zahlreiche Anmeldung bethätigen werden. Dippoldiswalde, am 22 September 1871 Der Kirchenvorftand. Opitz, Pf- u. S.