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— 627 — Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung die Gewerbekammer-Wahlen betreffend. Für die nach H 20 ui. 2 der Beiordnung, die Handels- und Gewerbekammern betreffend, vom 16. Juli 1868 (Gesetz- und BerordnungS-Blatt Seite 457 sl.) gegenwärtig ausscheidende Hälfte der Mitglieder der Handels- und Gewerbekammer sind Ergänzungswahlen vorzunehmen, für welche zunächst die Urwahlen stattzu finden haben. Wenn nun das Königliche Ministerium des Innern, Inhalts einer aiiher erlassenen Verordnung der König lichen Kreisdirection zu Dresden vom 26. vorigen Monats, die Bestimmung getroffen hat, daß es in Bezug auf die Wahlabtheilungen und die Zahl der in jeder Wahlabtheilung zu wählenden Wahlmänner für die jetzt bevorstehenden Wahlen bei Demjenigen belassen werden soll, was von Ihm hierüber früher bestimmt worden ist lind daß als wahlleitende Behörde für die Behufs der Ergänzung der Gewerbekammer zunächst erfor derlichen Urwahlen in der 14., aus dem Gerichlsamte Dippoldiswalde mit 2 Wahlmännern bestehenden Abtheilung das genannte Gerichtsamt zu fungiren hat, so werden alle, nach 8 17 Nr. 3 bez. 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 für die Gewerbe kammer stimmberechtigte und wählbare, dem Bezirke des Gerichtsamtes Dippoldiswalde mit dem Sitze ihres Geschäfts angehörende, männliche Personen hiermit anfgefordert, behufs der Wahl zweier Wahlmänner -en 23. September 1871 innerhalb der Zeit von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr im Commissionszimmer (Nr. 6) des hiesigen Gerichtsamtes in Person vor dem Wahlvorstande sich einzufinden, gleichzeitig bei der Anmeldung zur Abstim mung die Quittung über Entrichtung der Gewerbesteuer im zuletzt vergangenen Termine und die für sie nach Z 9 der angezogenen Verordnung etwa erforderliche Legitimation beizubringen, auch, soweil nöthig, das Vor handensein der in 8 17 Nr. 3 bez. 2 des angezogenen Gesetzes vorgeschriebenen Erfordernisse nachzuweisen und sodann die Abstimmung selbst mittelst eines ihnen auszuhändigenden Stimmzettels sofort vorzunehmen. Dippoldiswalde, den 1. September 1871. Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Bekanntmachung die Handelskammer-Wahlen betreffend. Für die nach 8 20 ul. 2 der Verordnung, die Handels- und Gewerbekammer betreffend, vom 16. Juli 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 457 st.) gegenwärtig ausscheidende Hälfte der Mitglieder der Handels und Gewerbekammer sind Ergänznngswahlcn vorzunehmen, für welche zunächst die Urwahlen stattzufiuden kaben. Wenn nun das Königliche Ministerium des Innern, Inhalts einer anher erlassenen Verordnung der König lichen Kreisdirection zu Dresden vom 26. vorigen Monats, die Bestimmung getroffen hat, daß es in Bezug auf die Wahlabtheilungen und die Zahl der in jeder Wahlabtheilung zu wählenden Wahlmänner für die jetzt bevorstehenden Wahlen bei Demjenigen belassen werden soll, was von Ihm hierüber früher bestimmt worden ist, und daß als wahlleitende Behörde für die behufs der Ergänzung der Handelskammer zunächst erforderlichen Urwahlen in der 8., aus den Gerichtsämtern Dippoldiswalde, Altenberg und Lauenstein bestehende Ab theilung, von welcher 2 Wahlmänner zu wühlen sind, das Gerichtsamt Dippoldiswalde zu fungiren hat, so werden alle für die Handelskammer nach 8 17 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 stimmberechtigte und wählbare männliche Personen, welche innerhalb der Bezirke der Gerichtsämter Dippoldis walde, Altenberg und Lauenstein den Sitz ihres Geschäfts haben, hiermit aufgefordert, behufs der Wahl zweier Wahlmänner den 26. September 1871 innerhalb der Zeit von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr im Commissionszimmer (Nr. 6) des unter zeichneten Gerichtsamtes in Person vor dem Wahlvorstande sich einzufinden, gleichzeitig bei der Anmeldung zur Abstimmung die Quittung über Entrichtung der Gewerbesteuer im zuletzt vergangenen Termine und die für sie nach ß 9 der angezogenen Verordnung etwa erforderliche Legitimation beizubringen, auch, soweit nöthig, das Vorhandensein der in H 17 Nr. 2 des angezogenen Gesetzes vorgeschriebenen Erfordernisse nachzuweisen und so dann die Abstimmung selbst mittels eines ihnen auszuhändigenden Stimmzettels sofort vorzunehmen. Dippoldiswalde, den i. September 1871. Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Bekanntmachung. Nachdem durch Verordnung vom 19. August dieses Jahres die Vornahme der Ergänzungswahlen für die II. Kammer der Stände-Versammlung angeordnet und der 2. October dieses Jahres als Wahltag bestimmt worden ist, werden die Stimmberechtigten hiesiger Stadt, welche einen Wahlbezirk des 5. Wahlkreises bildet, aufgefordert, ihre Stimmzettel, gehörig ausgefttllt, am gedachten Tage, von Vormittags 10 bis Nachmittags 3 Uhr, in der großen L>aalstube des hiesigen Rathhauscs in Person in die dazu bereitstehende Wahlurne abzugeben. Dippoldiswalde, am 9. September 1871. Der Stadtrath. Voigt, Bürgermeister.