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121» bürg während der Dauer der Abwesenheit des Kaiser- von Rußland von dieser «Hauptstadt nicht verlassen hat. Et dürfte sogar jweifelhaft sein, ob Gras Münster auch nach der Rückkehr de» Kaiser« Alexander die Ehre gehabt hat, denselben zu sprechen, da ,S Nicht unwahrscheinlich ist, daß der preußische Bevollmächtigte di, nachgesuchte und geneh migte Urlaubtrrise nach Berlin damals bereits angetreten hatte. — Mehrere Blätter berichten von der Entdeckung einer förmlich organisirten Diebesbande auf der niederschlesisch- märkischen Eisenbahn, welche di, auf der Bahn gehenden Fracht- und Passagiergüter bestohlen haben. ES sollen 16 Personen verhaftet sein. München, 23. November. DaS Regierungsblatt für daS Königreich Bayern enthält eine königl. Verordnung vom 2t. November, durch welche di, Zahlung mit fremdem Pa piergelde in Stücken unter zehn Thalern vom I. Jan. 1856 an verboten wird. Der Umtausch solchen fremden Papier geldes gegen Noien der bayrischen Hypotheken-und Wechsel bank oder gegen im Verkehre zugeiasseneS Geld unterliegt diesem Verbote nicht, auch ist Vorbehalten, die nach Maß gabe besonderer Verhältnisse etwa erforderlich werdenden Aus nahmen zu bestimmen und einzeln» Gattungen d»< unter gegenwärtigem Verbote begriffenen Papiergeldes nach Um ständen zuzulassen. L Weimar, 24. November. Am vergangenen Sonn abend ist eine GeschwornenqerichtSsitzung, die vier Wochen lang hier abgehallen wurde, geschlossen worden. Unter Andern kamen zwei Fälle deS Mordes zur Aburcheilung; in dem »inen hatte eine Mutter ihr außereheliches Kind, welches bereits über ein Jahr alt war, erdrosselt, weil es ihr an Mitteln gebrach, dasselbe zu erhalten, der andere war ein scheußlicher Raubmord. Der Angeklagte, ein Schuh machergeselle Heller au-Weimar, war am Eharfreitag, diese- JahreS mit dem Steuereinnehmer eine- benachbarten Orle ans einer Chaussee, eine Viertelstunde von hiesiger Stadt, zusammengetroffen und hakte ihn mit einer Pistole, die er geladen bei sich führte, mitten durch den Kopf geschossen, um ihn seiner geringen Baarschaft zu berauben. Beide Anqeschuldigt, wurden, der Letztere trotz seine- LäugnenS, einstimmig für schuldig erklärt und von dem Gerichtshöfe, da die Todesstrafe bei unS zur Zeit noch nicht wieder ein geführt ist, zu lebenslänglichem Zuchthause verurtheilt. — Ein anderer Proceß, der erwähnt zu werden verdient, betraf einen Gärtner au- dem schwarzburgischen Orte Schlotheim, der fast gewerbsmäßig daS Verbrechen der procurntio »Kortus getrieben hatte. Außer diesem Gärtner saßen gegen 20 Frauenspersonen, an denen jener seine Kunst bewahrt, und einige Männer, welche etliche der Weiber verleitet hatten, zu dem Gärtner zu gehen und seine Hilfe in Anspruch zu nehmen, auf der Bank der Angeklagten. Trotz der um fassenden, vollkommen glaubwürdigen Geständnisse wurden 16 oer Angeschuldigten freigesprochen! Der höchst auffallend, Spruch erklärt, sich, wi, man später erfuhr, daraus, daß di, Geschwornen angenommen hatten, bei der großen Meng, von Fällen und der Oeffentlichkeit, mit welcher da- Ver brechen verübt worden, hab, ,S den OrtSbehörden in Schlot heim nicht unbekannt bleiben können, und weil diese nicht früher eingeschritten waren, hätten di, Ang,schuldigten an- nehmen dürfen, daß ihre That erlaubt sei. Die OberftaatS- anwaitschaft kündigt, übrig,«- gegen diesen Spruch Nichtig keitsbeschwerde an. Wie schon bei früher» Assisen haben wir auch diesmal wieder die Erfahrung machen können, daß ,S im höchsten Grade bedenklich ist, di, schwersten und schwierigsten Untersuchungen an Nichtjuristen zur Aburthei- lunq zu überweisen. Man muß nur diese 12 Leute da sitzen sehen, wie sie, zum Theil wenigsten-, beim besten Willen, der Verhandlung aufmerksam zu folgen, doch gar bald deS ungewohnten Geschäfts müde werden, wie sie allmählich da- Wesentliche mit dem Unwesentlichen vermischen, wie zuletzt bei so Manchem die verschiedenen Aussagen und Ein drücke dergestalt im Kopfe herumschwirren, daß er sein Schuldig oder Nichtschuldig kaum nach der eigenen Ueberzeugung, son dern abhängig von einem gewandrern College« oder gar von einer Partei abqiebt. Ich glaube sicherlich, man würde von der Vorlieb, für Geschworneng,richte zurückkommen, wenn Protokolle über DaS, waS in dem BerathunqSzimmer der Geschwornen vergeht, ausgenommen und veröffentlicht werden könnten. Man würbe dann haarsträubende Ent- schetdungSgründ, zu hören bekommen. WaS sagen Sie zum Erempet dazu, daß die Geschwornen in jenem Falle aus Schlotheim 16 Mal da- betreffende Frauenzimmer frei sprach,n und 16 Mal die zweit, Frage: „ist der angeklagtr Literatur. „Die vierte Säcularfeier des kur fürstlichen Dankgottesdienstes in der Stiftskirche zu Ebertvorf am 15. Juli 1855, auf Grund pfarrarchivalischer Arten beschrieben und nebst den dabei gehaltenen kirchlichen Vor trägen und gesungenen Liedern, sowie einigen andern Beilagen, herauSqegtben von C. B. Wagner (Pfarrer zu EberSdorf und Schloßprediger zu Lichtenwalde). In Commission bei G. Ernesti in Chemnitz." — Vorstehend genanntes Schriftchen bietet ein treues und vollständiges Bild der bekannten Erinnerung-feier und wird Vaterland-« und Geschichtsfreunden auch jetzt noch willkommen sein, obgleich seiner Zeit deö Festtages schon in ver schieden Zeitschriften und namentlich auch in diesem Blatte Er wähnung gethan worden ist. Zudem verdient die mit zwei Ab- bildungen versehene Brochure auch deshalb Empfehlung, weil der Herausgeber den Reinertrag für daS bei Grünhain unter dem Namen „Prinz-Albert-Stift" zu gründende RettnngShauS bestimmt hat. Musik. Bei der großen Schlußfeier der Industriell,-- stellung zu Pari- wurde, al- der Hof die Besichtigung der aus gestellten Preise voruahm, die schon erwähnte, geräuschvolle Musikaufführung (von Berlioz) erecutirt. Ein Korrespondent der ,O)stdeutschen Post" schreibt darüber: „Während der ganzen Ceremonie war Loncert. DaS Orchester machte, obgleich eß auS „1250 Lrecutantrn bestand, in dem ungeheuer» Raume nur eine sehr schwache Wirkung. Man Halle eS auf einer der obern Gallerirn angebracht, wo der Schall von der fast auf den In strumente« liegend«, Decke erstickt wurde; genug, Herr Berlioz hatte seine Wirkung vollständig verfehlt. Auch kann man sich - schwerlich etwaö Zusammenhanglosere- und Willkürlichere» den- Gärtner Ist. kk. schuldig, an dem Verbrechen der Frauens person dl. dl. Theil genommen zu haben", bejahten? Und nun erst der Gedankengang der Geschwornen bei EigenthurnS- vergehen, insbesondere bei Diebstählen! Da wird ohne Gnade und Barmherzigkeit verurtheilt, vornehmlich wenn der An geklagte gar etwa bereit- Strafen wegen Diebstahl- erlitten hat. Sollt« er auch wirklich unschuldig sein, so hat er die Strafe für rin ander,- Mal verdient, wo er unenldeckt ge blieben ist — so denkt oft der Geschworne und spricht sein Schuldig, selbst wenn der Staatsanwalt auf Freisprechung anträgt. Wahrhastig, im Königreich Sachsen hat man da besser» Theil erwählt. Hier beklagen es viele Jurist,» schmerzlich, daß unser Strafrecht nicht wie früher mit dem Ihrigen Hand in Hand geht. — Der Proreß gegen den angeblichen Fälscher von Handschriften Schiller'-, der hier schwebt, wird, wie ich höre, nicht vor daS Geschwornen- gerichl kommen, sondern vor dcm KrciSg,richte hier ab- geurtheilt werden. 6 Altenburg, 23. November. Dem Landtag ist neuer dings von der herzoglichen Regierung ein, Vorlage zur Be- rathung zugegangen, welche für die Erhaltung des Wohl stände- unsrer ländlichen Bevölkerung von größter Wichtig keit ist. ES ist die- der Entwurf zu einem Gesetze, die Güter- und GrundstückSzerschlagungen betreffend, oder, wie er fügkicher zu benennen wäre, gegen dergleichen Zerschla gungen, zur Erhaltung ein,- geschlossenen Grundbesitze- und Verhütung zu großer Bodenzersplitterung. Alle Autorität, n im landwirthschastlichen Fiche haben ,S schon längst an erkannt, daß die seit ältester Zeit sich im Ostkreise de- Lan de- vorfindende Gebundenheit der Güler einer der wesent lichsten Gründe ist, aus welchem das Wohlbefinden und die Tüchtigkeit deS Altenburger Bauernstand,- beruht. Eine tief eingewurzelte Sitte, insbesondere da- übliche Minerat, wonach bei Erbvertheilungen und Abfindungen in der Re gel der Jüngste das Gut erhält, den andern Geschwistern aber nur herauSzuzahten hat, ist dem Zusammenhalten der Güter bisher sehr förderlich gewesen; auch die Gesetzgebung begünstigte dasselbe, indem sie, abgesehen von einer Bestim mung, wonach kein Grundstück unter Acker vereinzelt werden darf, namentlich auch die Zerreißung der Hufen-, Zins-, Erb-, Lehn- und frohnbaren Güter ohne Bewilligung deS Lehn- und Gericht-Herrn mit Verbot belegte. Indessen ist die Hoffnung, daß diese Geschlossenheit ohne nähere Re gelung des Verhältnisse- auch fernerhin erhalten werde, nur alS eine unsichere zu betrachten. Mit den vorgeschrittenen Ablösungen aller Realtasten, mit der Allodification der Rittergüter ist derjenige Gründ, welcher hauptsächlich die ältere Gesetzgebung bestimmte, die Vereinzelung an die Ein willigung des Lehnsherrn zu binden, hinwegqefallen. Der unendlich gesteigerte Verkehr hat auch den Landwirlh aus seiner Abgeschiedenheit herausgeiissen und droht die alte gute Sitte zu erschüttern. Wozu dies aber allmählich füh ren würde, können wir leider in dem Westkreise deS Her zogtum« in augenfälliger Weise wahrnehmen, in welchem schon seit längerer Zeit ein, »ntgeg,ng,s,hte Richtung sich g,ltend gemacht, mit der Vereinzelung der Grundstücke aber auch der Wohlstand der ländlich,» Bevölkerung sichtbar ab- genommkn hat. Da- geßenwärtiq vorgelegte Gesetz beab sichtigt nur, neben einer formellen Revision der früher» gesetzlichen Bestimmungen, die gute Sitte für den Ostkreis zu fixiren, kür den Westkrei« aber durch gleiche Bestim mungen Schranken zu schaffen, welche auch für diesen Lan- deSthril wieder die Heranbildung eine- solidern Bauernstän de« ermöglichen. Zerschlagungen und Abtrennungen von Gütern sollen hiernach in allen Fällen an die Genehmigung der Landesregierung, wenn RittergutSgrundstücke in Frage kommen, der höchsten Genehmigung deS Lande-Herrn selbst bedürfen. Unter Gütern aber sind dabei alle Wohnsitze auf dem Lande, sowie Rittergüter ganz allgemein zu verstehen, mit welchen liegende Gründe von mehr al- drei Ackern Flächengehalt in Pertinenzeigenschaft verbunden sind. Diese Zahl hat man gewählt, weil auch schon ein Besitz dieser Größe unter günstigen Umständen hier ausreicht, ein, Fa milie vollstängig zu nähren, und es keineswegs in der Ab sicht liegen kann, neben den größer» Gütern etwa die Mittlern und kleinern verschwinden zu lassen. Die Lan desregierung soll die Genehmigung zur Zertheilung schlech terdings versagen, wenn ,S der oben angegeben, Zweck (Er haltung eines geschlossenen Grundbesihes)«rheischt und nament lich wenn das Gut eine wesentliche Aenderung in seiner Bewicthschaftungsweise erleiden würde. Auch wenn das Grundstück aber nur ein sogenanntes walzende« ist und sich in einer ländlichen Flur befindet, soll die Zertheilung deS- kcn, als diese- Orchesterprogramm. DaS Gebet MoseS von Rossini und die Dolchscent au» den „Hugenotten" wurden nach, einander gespielt. Am kläglichsten aber war die Cantate von Berlioz selbst und die bekannte Apotheose, in welcher er versucht hat, den Marsch auS Beethoven'-O-mull-Symphonie nachzu ahmen. Berlioz ist eine unglückliche musikalische Natur. Voll Enthusta-muS für die Kunst, fehlt eS ihm an der geeigneten schaffenden Kraft und er sucht die Mittel zur Wirkung in äußern Effecten, anstatt in der Poesie der Musik selbst. Schon bei dem Schluffe einer früher» Pariser Industrieausstellung habe ich einem solchen verfehlten Concert beigewohnt. Ein propor- tionirteS Orchester in einem kleinern Saale macht hundert Mal mehr Wirkung, als diese Monstre. Combinationen von Harfen und Posaunen." * Don Wien schreibt man, daß Fr. Liözt sich unter ge wissen Voraussetzungen und Bedingungen bereit erklärt habe, die Leitung de- „Mozart-Säcular-MusikfesteS" am 27. Januar nächsten Jahre- zu übernehmen. — E» wäre die- bei der ent- schieden ausgesprochenen und thäligen musikalischen Richtung Li-jt'S eine eigenthümliche Diriqrntenwahl zur Feier de- An- denken» Mozart'-. Bei dieser Gelegenheit sei noch die Nachricht erwähnt, daß Herr Glüggl in Wien di« Stelle auf dem St. Marrer Friedhof« aufgrfunden haben will, wo Mozart begraben wurde. Herr Glöqgl will nämlich ermittelt haben, daß unter den lodtengräbern die Tradition erhalten sri, d«r bei Mozart'» Brgräbniß lhätige Todtrngräber hab« an die GrabeSstelle d«S großen Tondichter» al- Denkzeichen einen Weidenstrauch ge pflanzt. Eine solch« „Mozartweide", jetzt ein kräftiger Baum, soll sich nun vorfinden und man versucht, amtliche Erhebungen selben unter Acker, wie schon bisher gesetzlich war, nicht ohne Gen,h«iß«ng Her Landesregierung gestaltet sein. Ab- tr,»mengen unser tzleser Größe sollen nur erlaubt sein bei Vertauschungen zuw Zweckt der Grundstückszusammenlegung, bei Abtrennungen infolge einer Expropriation oder sonst zu öffentlichen Zwecken, behufs der Erweiterungen der Hof- wirthe eine- Nachbar-, zu Priva.weg,n, besserer Abrun dung zusammengrenzender Grundstücke und Be- oder Ent wässerungsanlagen. Indessen darf in den letzt,rn Fällen doch auch da» Trennstück den Flächeninhalt von 20 Quadrat- rulhen nicht übersteigen. DaS öffentliche AuSbieten von Gütern zum Verkauf im Einzelnen vor Erlangung der Re gierung-Genehmigung soll mit Geld und Tefängniß be straft werden. Auf städtische und in stiidtischen Fluren be legen, Grundstücke, wenn sie nicht Rittergüter sind, sollen aber die DiSmewbrationtbeschränkungen nicht erstreckt wer den , da betreff- dieser die Zersplitterung und der öftere Wechsel nach der Natur der städtischen Gewerbe und d,S städtischen Vermögen» nicht zu vermeiden ist und ein, Be schränkung hierbei selbst au» mehrer« Gründen nicht wün- schenSwerih erscheinen kann. V. Metntnge», 24. November. Ich habe Sie zu be nachrichtigen, daß nun auch der Meininger Landtag die vierprocentiq, zehnjährige Ainsengarantie für di, Werrabahn, sowie die Betheiligung der Regierung mir einer Artienzeich- nung von Million Thal« genehmigt hat. ff Part-, 23. November. Der „Moniteur" giebt eine Art von Programm für die Fahrt de- König» von Sar dinien vom Bahnhof, nach den Tuilerien, sowie eine Schil derung deS, Sr. Majestät in Marseille, auf dem Wege nach Lyon und in letzterer Stadt zu Theil gewordenen Empfang«. Am 22. um 9 Uhr Morgen« in Marseille anq,kommen, fuhr der König, nachdem er der Großherzogin von Baden einen Besuch abgestattet, um 11 Uhr nach Lyon ad, wo er gegen 6 Uhr Abends einlraf, allenthalben, selbst auf den einzelnen Stationen von den Militär- und Civilbehörden und von Häuptern deS CleruS (in Marseille vom Bischof, in Lyon vom Erzbischof) begrüßt und durch ausgestellte Truppenabtheilungen salutirt; in Marseille selbst waren mehrer, hohe Hofbeamt, d,S Kaiser« zum Empfang, Seiner Majestät eingetroffen. Dem Wunsche nach einem recht warmen Empfange des König« in Paris giebt da« amtliche Blatt in einer andern Note nachstehenden Ausdruck: „Dem König von Sardinien wird von der Pariser Bevölkerung der angelegentlichste und wärmste Empfang zu Theil wer den. Dieser erhabene Herrscher ist nicht nur der Sproß einer der ruhmreichsten unter den in Europa regierenden Familien, das Oberhaupt einer Nation, deren Geschicke seit unvordenklicher Zeit mit denen der französischen Nation ver knüpft sind; vermöge seiner hervorragenden persönlichen Eigenschaften, seiner Redlichkeit und sein,« bewährten MutheS, sowie wegen der Beschleunigung, mit der er seine tapfern Truppen geschickt hat, an der Seite der unsrigen für die selbe Sache zu kämpfen, hat der König Victor Emanuel ganz besondere Ansprüche auf dir Sympathien Frankreich«." — Durch Decrel vom 18. d. M- hat der Kaiser, „um der Kaiserin Eugenik, seiner theuern und vielgeliebten Gemahlin einen besonder« Beweis seiner Zuneigung zu geben", die Erziehungsanstalten der Ehrenlegion unter den Schutz der Kaiserin gestellt; dir Anstalten werden in Zukunft wieder den Namen „lUmsoos Imperiale« Napoleon" führen. — An die Stelle d,S verstorbenen ContreadmiralS de Lapierre ist Viceadmiral Charner zum Mitglied« deS PrisenratheS er nannt worden. — Der „Moniteur" erinnert daran, daß das Gesetz vom 23. Mär; 1855, die Verjährung betreffend, in seinen (nochmals abgedruckten) Hauptbestimmungen mit dem 1. Januar 1856 in Wirksamkeit tritt. ff Parts, 24. November. Der „Moniteur" widmet der Ankunft und dem Empfange deS König- von Sardi nien in Paris eine längere Schilderung. Der königliche Eisenbahnzug, der Lyon früh 4 Uhr verlassen hatte, traf, weit früher als erwartet, nämlich bereit- ^2 Uhr zu Pari» ein. Auf allen Stationen bi- dahin hatte Se. Majestät die Localb,Hörden und die Geistlichkeit, ein, Truppenabthei- lung und große Menschenmengen gefunden, di« ihn mit den Zeichen lebhafter Sympathie begrüßten; die Bahnhöfe wa ren glänzend beflaggt; namentlich war die« mit dem Lyoner Bahnhof, in Pari- der Fall; er hatte eine prächtig, mili tärische Decorirung erhalten, französisch, und sardinische Fahnen wehten neben englischen und türkischen, am Ge bäude wir auf hohen Masten; rin prachtvoll geschmückte» Wartezimmer war außerdem hergestellt. Vom Bahnhofe bi- jenseilS der Austerlihbrücke bildeten die kaiserlich, Garde über die Richtigkeit jener Angabe zu machen. Doch scheinen un- hier in der Hauptsache nur Ueberlieferungen zu Grunde zu liegen, denen eine bestimmte Gewährleistung fehlt. * Michael VöröS marty, der größte ungarische Dichter, dessen Tod in Nr. 274 d. Bl. gemeldet wurde, war zu Nyek im Stuhlweissenburger Comilate am l.Dec. 1800 geboren. Sein Vater war WirthschaftSbeamter beim Grafen NadaSdy. Michael besuchte di« Universität zu Pesth, mußte aber, da sein Vater frühzeitig starb, eine HauSlehrrrstelle bei der Familie Perczel annehmen, bei welcher er neun Jahre blieb; 1824 erhielt er da- Diplom eine- Advocate« und lebte seitdem in Pesth, ohne jedoch jemal- alS Advocat zu fungiren; 1821 schon schrieb er ein historische- Trauerspiel, 1825 aber begründete er seinen Ruhm mit dem Epo- „Talän kutörn". Diesem folgten in den nächsten Jahren ver schiedene Dramen und epische Gedichte: „Lger", „Unksckor", „Salomon Iriräl)" rc.; 1834 erhielt sein Trauerspiel „Veruhsr" den Preis. Auch eine ungarische Sprachlehre für Deutsche gab er 1832 heraus. Seine sämmtlichen Werke erschienen 1845 in zehn Bänden. Später lebte er zurückgezogen in seinem Geburts ort und soll sich besonder» mit der Uetersetzung Shake-peare'- beschästigt haben. Vöröömarty hinterließ eine Witwe, ein« Tochter und zwei Söhne, von denen der älteste zwölf Jahr« alt ist. * Die böhmische Uebersetzung Kolar'S von Goethr'S „Faust", welche auf der Prager Bühne gegeben, wird von dort au» sehr gerühmt. Jeder Gedanke, ja fast jede- Wort de- Original» soll treu und mit Geist wiedergegeben sein, und dabei ohn« Zwang, in fließender, frei sich bewegendlr Sprach«,