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-78 ledigung schließlich in dieser Kammer finden wird. Nach diesen j allgemeinen Betrachtungen aNgrwendet aus den einzelnen Fall, gestatten Sie mir, nun noch in der Kürze hinzu« weisen auf Da«, was di, Regierung gethan hat, und dann zu fragen, ob ste nach der Auffassung des De» putationsberichte« selbst wohl in der Lage ist, einer Miß billigung entgegen zu sehen. Auf die Frage der Ueder- nahm« der Dresdner Polizei auf den Staat, auf die Frage der Errichtung einer königlichen Polizeibehörde habe ich, glaub« ich, nicht nöthig einzugehen, denn die Kammer hat darüber Beschluß gefaßt; diese Frage ist also bejaht. Sobald die Uebernahme feststand, mußte di, Regierung daran denken, die Polizei auSzuüben, wobei nicht vergessen werden darf, daß die Regierung gerade mit Uebernahme zu gleich der Polizei nothwendig diejenige Ausdehnung geben mußte, die ste von der Stadt der Sache wegen und ihrem Oberaufsicht-rechte zufolge verlangt,. Es schien der noth- wendigen Erweiterung wegen kaum thunlich, die Polizei in dem Gebäude zu lassen, wo sie sich befand. Die Gefäng nisse waren dort ungesund und unzureichend. Das Local reichte ohnedies nicht hin, eS hatten schon müssen Räume gemiethet werden in einer weiter gelegenen Gasse, wa< auch seine Uebelständ, hatte, und ganz abgesehen von diesen sich auf den ersten Augenblick darbielenden Unzuträglichkeiten, durfte man, glaube ich, nicht vergessen, welche Erfahrungen man zweimal im Jahre 1830 und 1849 mit einer Polizei gemacht hatte, welche inmitten einer engen Quergasse ge legen war. Erkannte man also das Bedürfniß an und mußte man ,S anerkennen, daß eS auf die Dauer gar nicht mög lich war, die Polizei in dieser Localität zu lassen, so mußte man natürlich daran denken, eine geeignetere Lokalität zu finden und die erste sich darbietende Gelegenheit zu be nutzen, um ein günstiges Local zu gewinnen. Unter diesen Umständen bot sich denn die Gelegenheit der Erwerbung deS Cosel'schen Palais, und diese Erwerbung ist heute selbst von den Gegnern der Position als eine glückliche bezeichnet wor den, gegen welche durchaus nichts zu erinnern sei. Sie wird als die allervortheilhafteste bezeichnet, die die Regie rung treffen konnte. Es ist ferner anerkannt, daß der Preis »in verhältnißmäßig niedriger sei, und der Abg. vr. Arnest selbst hat gesagt, daß das Haus früher viel theurer bezahlt wor den wäre; die Erwerbung selbst zu beanstanden, wäre daher nicht verträglich gewesen mit der Verantwortlichkeit, von der ich oben sprach und welche di, Regierung immer im Auge hat, in dem sie davon auSgeht, daß es dem Landtage gegenüber und der Stände»,rsammlung gegenüber Tadel verdient, wenn sie zu rechter Zeit selbstständig zu handeln unterläßt. Ein Auf schub in dieser Beziehung konnte auch deswegen nicht ein- treten, weil der Besitzer des Hauses damit umging, Dres den zu verlassen und eS sonst in andere Hände übergeqan- gen sein würde, wo man nicht die Sicherheit gehabt hätte, es später wieder zu erwerben. Die Preise der Grundstücke sind übrigens meistens im Steigen begriffen; es wäre also wahrscheinlich, daß sich der Kaufpreis dann vielleicht noch höher gestellt haben würde, als die jetzige Verwendung be trägt. War man einmal darüber einig, da- Haus zu ac- quiriren, was unter Vorbehalt der ständischen Genehmigung geschah, so könnt, man auch nicht wohl zu dem Entschlüsse kommen, dieses HauS 2 oder 3 Jahre unbenutzt stehen zu lassen, die Zinsen zu bezahlen für di, Kaufsumme, zu gleicher Zeit ein anderes Gebäude zu mieihen, ausserdem vielleicht noch eine oder zwei Lokalitäten zu beschaffen und in dieser Be ziehung schon von finanzieller Seite die allerschlechtesten Geschäfte zu machen, von der andern Seite auch noch unter Umständen, wenn ja außerordentliche Zeitereignisse wieder eintreten, sich der ganz immensen Verantwortung auszusetzen, die Polizei im alten Locale gelassen und nicht zu rechter Zeit in das neue übersiedelt zu haben, welches gerade für solch, Zeiten als di« Beste erscheint. Der Herr Abg. Oeh- michen war zwar der Ansicht, eS wäre viel besser gewesen, ein Geldopfer zu bringen, um nur den Ständen gegenüber sagen zu können, der Stände wegen habe man gewartet. Ich kann diese Ansicht nicht theilen, ich kann nicht glauben, daß man in der Kammer so weit gehen werd», von der Regierung zu erwarten, daß sie selbst zu ihrem Ueberblicke über die Verhältnisse nicht da» Vertrauen haben werde, si, werde nicht lieber über den formellen Punkt Hinweg gehen, als materielle Nachtheile sich bieten zu lassen, um nur nicht der Kammer zu nahe zu treten. Ich mache hierbei noch darauf aufmerksam, daß, wie schon erwähnt, daS HauS verhältnißmäßig billig gekauft worden ist. Schon in diesem Umstande sollte, dünkt mich, eine Milderung dafür liegen, daß die Summe der Einrichtung vielleicht etwas hoch gekommen ist. Allein ich mache Sie darauf aufmerksam, daß die Einrichtung eines solchen Gebäudes, welches ursprünglich zu jedem andern Zwecke mehr tauglich und bestimmt war, als zur Einrichtung von Localen für Behörden und von Gefängnissen, daß dessen Einrichtung zu dem letztern Zwecke mit Wenigem kaum hcrzustellen war. Auf den ersten Augenblick mag man über das Einzelne denken wie man will — auch dafür glaube ich die Ver antwortung übernehmen zu können. WaS ich mir jetzt zu sagen erlaubte, ist mit andern Worten in dem Deputation-« berichte in gleicher Weise gesagt, und die Deputation ver kennt nicht, daß in materieller Hinsicht sich gegen dir Ak quisition deS Cosel'schen Palais und die Einrichtung, die eine nothwendige Folge der Uebernahme der Polizei auf den Staat war, sich nicht- einwenden lasse, und ist die- der Fall, so glaubt da- Ministerium eine Mißbilligung nicht zu erwarten zu haben. So weit ,« gilt, da« Der fahren der Regierung zu rechtfertigen der Deputation gegenüber, scheint e- mir, ist da- Ministerium gerechtfertigt. Verbindet nun die geehrte Deputation einen Antrag damit, welcher bereit« erwähnt worden ist, so habe ich an und für sich gegen den Inhalt dies,« Antrag,« gar nicht« zu erinnern und zwar deshalb nicht, weil, von dem Standpunkte de« Ministerium« au« betrachtet, derselbe selbstverständlich ist, ja e« würde der Antrag mir nach den Ansichten der Re gierung noch mehr entgegen zu kommen scheinen, wenn e« darin hieße, die Erwartung auszusprechen, die Regierung werde irgend möglich es vermeiden, sich selbst in eine ähn liche Lage zu versetzen. Der Abg. v. Abendroth hat sehr richtig angedeutet, daß die Lage, in der sich die Regierung befindet, keine angenehme und bequeme ist. Sollte mit diesem Anträge das Ansehen ein,« Tadels und einer Miß billigung verbunden werden, so glaube ich im Name« der Regierung diese Voraussetzung nicht annehmen zu können, denn es würde diese Ansicht im offnen Widerspruche mit dem übrigen Inhalte des Berichtes stehen. Hatte die Re gierung hiernach gerechten Grund, im Vertrauen auf die Zustimmung der Stände so zu handeln, wie sie es gethan hat, so glaubt sie auch nun keinen Tadel zu verdienen." Nach diesen allgemeinen Bemerkungen wandte der Herr Staat«minister sich sodann zu den einzelnen Anführungen der vorhergegangenen Redner, di, er zu widerlegen suchte. Abg. Koelz kann die Form, unter welcher der Kauf vertrag abgeschlossen, für eine unbedenklich, nicht erachten. Er möchte nicht wünschen, daß dieselbe fernerhin öfterer gewählt werde, noch abgesehen davon, daß mehrere Bestim mungen darin enthalten seien, welche den konstitutionellen Rechten geradezu entgegenliefen. Wa« die Deputations anträge anlange, so werd, er betreffs der 68,500 Thlr- mit der Deputation gehen, rücksichtlich der 18,000 Thlr. aber sich von ihr trennen, da ihm für da« letzter, Postulat alle Unterlagen zu fehlen scheinen. Hlernächst äußert der Redner seine Ansichten über die ministerielle Verantwortlichkeit und theilt den Wunsch des Abg. v. Abendroth, daß die Ange legenheit in einer andern Form hätte vor die Kammern gebracht werden sollen. Abg. Haberkorn bevorwortet al« Mitglied der Depu tation die Annahme des DeputationSgutachtrns und zeigt, daß durch da« vorliegende Kaufgeschäft die konstitutionellen Rechte der Kammer nicht verletzt worden seien, sowie daß überwiegende Gründe zum Abschlüsse desselben vorgelegen hätten. Abg. O e h m ichen-Choren sieht sich veranlaßt, auf einige Bemerkungen des Sraat-minister« zu antworten, wobei sich derselbe insbesondere dagegen verwahrt, al« habe er ourch seine Ausdrucksweise „Brühl'sche Wirthschaft" irgend eine persönliche Beziehung im Auge gehabt. Abg. Seiler hebt hervor, daß die Regierung die Noth- wendigkeit der Reorganisation der hiesigen Sicherheitspolizei nicht nachgewiesen habe. Er wolle seine Ansicht offen au«- sprechen: es sei die Absicht der Regierung gewesen, mit einer vollendeten Thatsache vor die Kammern zu treten, weil sie wohl gewußt habe, daß dieselben ein solch hohes Postulat nicht bewilligen werden. Im Uebrigen aber wird auch er aus praktischen Gründen für das Deputationsgut achten stimmen. Die Abgg. Nied el und Koelz sprechen zur Erwiderung. Staatsminister v. Beust: Er nehm, das Anerbieten des Abg. Riedel an, ihm darüber, daß seilen der hiesigen Polizeibehörde „achtbare" Personen verfolgt worden seien, schriftliche Mittheilungen zu machen. Wiederholen wolle er aber, daß bei derartigen allgemeinen Aeußerungen über Fehlgriffe der Behörden er sich außer Stand sehe, etwa« zur Aufklärung des SachverhällnisseS zu sagen. Daß dir Regierung bei dem Postulat, di, Leichtgläubigkeit der Kammer stark in Anspruch genommen, wie der Abg. Seiler gesagt, müsse er entschieden zurückwrisen, andererseits wolle er dem selben Abgeordneten bemerklich machen, daß er für seine Behauptung, die Regierung wäre deshalb mit einer voll endeten Thatsache vor die Kammer getreten, weil sie gefürch tet, daß dieselbe einen solchen Aufwand sonst nicht bewilligen werde, unterlassen habe, Beweis, beizubringen. Abg. Unger wird in Hinsicht der 68,500 Thlr. be jahend, bezüglich der 18,000 Thlr. aber verneinend stimmen. Der RegierungScommissar Geh. Rath Körner weift auf Grund eines seiner Zeit abgegebenen bezirksärztlichen Gutachtens die dringende Nothwendigkeit der Beschaffung geeigneterer Lokalitäten für die SicherheitSpolizeibehörde nach, während Abg. Bassenge sich gegen einige Aeußerungen deS Abg. Seiler wendet und bezüglich de- Deputations berichts bemerkt, daß er einerseits zu weit, andererseits aber nicht weit genug gehe. AuS dem Deputation-antrage unter I. wünscht er den Wegfall der Worte „wenn irgend möglich" und an deren Stelle die Einschaltung der Worte „außer in den durch die Verfassung bestimmten Fällen". RegierungScommissar Geh. Rath Körner knüpft hieran gegen oen vorhergehenden Sprecher «ine berichtigende und erläuternde Bemerkung bezüglich der von der Hauptsumme in Abzug zu bringenden, von der Commun zu erlegenden Kaufsumme an 12,000 Thlr. Auf Befragen deS Präsidium« bemerken hierauf die Deputationsmitglieder, daß sie sich mit dem Baffenge'schen Amendement nicht einverstanden erklären können, sondern bei der Fassung deS Deputationsantrags unter 1. stehen blei ben würden. Es erhält jedoch der Bassenge'sche Antrag feiten der Kammer ausreichende Unterstützung. Abg. vr. Arnest kommt noch einmal auf den beregten Journalartikel zurück und glaubt gegen den Staatsminister noch bemerken zu sollen, daß in dem vorliegenden Falle ihm allerding« die Kammer rin geeigneterer Ort zu Berichti gungen zu sein scheine, al« da« „Dresdner Journal". Abg. v. Polen; spricht sich unter Anerkennung der Wirksamkeit der hiesigen Polizeibehörde, für da« Deputa tionsgutachten aus, und reclamirt dabei in Anlaß einer etwas unparlamentarischen Kundgebung einiger Kammer mitglieder da« Einschreiten de« Präsidenten, welcher gerade mit dem Referenten wegen der Ertheilung de« Wortes im Gespräch begriffen war. Staatsminister v. Beust erklärt sich gegen den Baffenge' schen Antrag. In Bezug auf die Ministervrrantworllich- keit den Ständen gegenüber wie« derselbe auf die Verhand lungen über daS Postulat für da- Bad Elster hin, wo die Regierung ebenfalls vorbehältlich der ständischen Genehmi gung eine Mehrausgabe habe eintreten lassen, ohne daß die Kammer damals, wie e« heute bei diesem Postulat, für polizeiliche Zwecke geschehen, die Frage der Verfassungs mäßigkeit in den Vordergrund gestellt habe. Nach einem kurzen Zwiegespräche der Abgg. Seiler und Bassenge über die Auffassungsweise, welche die Dresdner der vorliegenden Angelegenheit angeblich angedeihrn lassen, so wie nach einer kurzen Bemerkung de« Abg. von Abendroth erfolgt mit dem Schlußworte des Referenten di, Beendigung der Verhandlung. Die Abstimmung er- ve » / , giebt folgendes Resultat: a) Annahme des Deputations antrag« unter I gegen 1 Stimme (Bassenge); d) Geneh migung des Kaufrontratts gegen 18 Stimmen; e) Be willigung der 18,000 Thlr. zu baulicher Einrichtung des Gebäudes mit 40 gegen 30 Stimmen, und 6) demzufolge Genehmigung de« ganzen Postulats mit 74 500 Thlr. — Hierauf bemerkt Präsident vr. Haase unter Mittheilung der von dem Abg. v. Polenz gesprochenen Worte (die An wesenheit eines Polizeibkamten bei öffentlichen Feierlichkeiten könne einen ruheliebenden Dresdner Bürger nur zur Beruhigung gereichen), daß er hierin weder ein, Veranlassungzu Kundgebung einer besonder» Heiterkeit finde, noch glaube, daß der Abg. v. Polenz Ursache habe, sich darüber zu beschweren. Nach einigen, zwischen dem Präsidium, dem Bicepräsidenten und dem genannten Abgeordneten gewechselten Bemerkungen wurde die fraglich, Angelegenheit für erledigt «rächtet und die Sitzung '^3 Uhr geschlossen. Local- und Provinzial-Angelegenheiten. -n- Leipzig, 4. Juni. Nach zwei schwülen Lagen ent lud sich avisier gestern Nachmittag gegen 5 Uhr ein sehr starke- Gewitter. Der Blitz schlug unter Andern auch in zwei auf der Friedrichstraße gelegene Häuser, ohne jedoch zu zünden. In dem einen wurden zwei Kinder momentan be täubt. In dem nahen Dorfe Probsthaida wurde jedoch eine Frau vom Blitz, erschlagen. Sofort nach dem Gewitter trat wieder da« schönst, Wetter rin. X Annaberg, 30. Mai. In Bezug auf die demnächst zu erwartenden Verhandlungen über da« neue Jagdgesetz dürfte nachstehende, unter dem 26. Mai d. I. erlassene Bekanntmachung d,S hiesigen Stadtrath« nicht ohne prakti sches Interesse sein, da darau« hervorzugehen scheint, daß die neuderechtigten Jagdinhaber auf die Ausübung der Jagd nicht allenthalben einen überaus großen Werth legen. Dir fragliche Bekanntmachung lautet: „Da von den Besitzern der in Annaberger Flur gelegenen, zur Ausübung der Jagd geeigneten Grundstücke in dem auf den 24. l. M von un« anberaumten Verhandlungstermine nicht so viel erschienen waren, daß auch nur ein Viertheil aller Stimmen durch die Personen der Berechtigten oder gehörig legitimirte Be vollmächtigte vertreten gewesen wäre, so konnte über die Ausübung der Jagd ein giltiger Beschluß nicht gefaßt wer den. Es hatte daher nach §. 16 der Verordnung vom 13. Mai 1851 der Stadtrath, al« Polizeibehörde, für di« nächste Jagdzeit Bestimmung wegen Ausübung der Jagd in dem Annaberger Jagdbezirk, zu treffen. Nach h. 2 der Verordnung vom 28. Juni 1852 darf die Bestimmung der Polizeibehörde nur dahin gehen, die Ausübung der Jagd ruhen oder die Jagd für Rechnung der betheiligten Grund stücksbesitzer durch einen anzustellenden und zu verpflichten den Jäger ausüben zu lassen. Nachdem der Stadtrath in seiner Eigenschaft al« Polizeibehörde den Beschluß gefaßt hat, die Ausübung der Jagd auf Annaberger Flur für die nächste Jagdzeit ruhen zu lassen, so wird solche« hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht." D Jvbstadt, 30. Mai. Heute Mittag 11 Uhr war bei un« abermals, und zwar in der sogenannten Gemeine, einer der gefährlichsten Stellen, Feuer auSgebrochen. Bei der großen Nähe, in welcher sich gerade nach der Seite, nach welcher der starke Wind die Flamme führte, Schindel- dächer und total hölzerne Häuser befanden, war dieser ganz« Stadttheil von der augenscheinlichsten Gefahr bedroht. Glück licher Weise gelang e« indeß der Umsicht und rastlosen Thä- tigkeit Einzelner, da« weitere Umsichgreifen de« Feuer« zu verhüten; nur zwei Häuser, darunter dasjenige, in welchem sich die königk. Posterpedition befand, sind abgebrannt und rin dritte« mußte niedergerissen werden. — Heute können wir wirklich au- eigner Erfahrung sagen: Bei Gott ist kein Ding unmöglich; denn vor 8 Tagen noch hatten wir Nacht frost und Stöberwetter; auf der Satzunger Hochebene lag der Schnee wieder eine halbe Elle hoch, und heute wird man fast GraS hier hauen können. „Baumblüthe" freilich giebt« im niederländischen Sinn, bei unS nicht, und unsre Vogelbeerbäume blühen viel später. Die Saaten stehen, so viel man überhaupt bi« jetzt darüber urtheilen kann, in hiesiger Gegend zufriedenstellend; weniger günstig im an grenzenden Böhmen, wo selbst in den fruchtbaren Theilen des Lande« bestellte Saatfelder wieder umgeackerr werden mußten. Vermischte Nachrichten. * Am 17. Mai haben die auSerkornen Repräsentanten der Schweizer Viehzucht ihre Reise nach Pari« angetreten. Eö befinden sich unter denselben mehrere Prachtexemplare von Auchtstieren, Kühen und Rindern, die wohl geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Kenner auf sich zu ziehen. Bei der Auswahl wurde mit der größten Sorgfalt zu Werke gegangen, so daß z. B. der Canton Bern mit seiner so bedeutenden Viehzucht nur 8 Stück (gezeichnete Thiere, neben welchen mancher Landwirth noch auf eigene Faust Vieh nach Paris führt), Freiburg nur 6 Stück sendet. Welchen Werth man auch in der inner« Schweiz darauf setzt, recht repräsentirt zu sein, geht daraus hervor, daß z. B. der landwirthschaftliche Verein zu March (Canton Schwyz) zwei Kühe für die Ausstellung in Paris ankaufte, die im Land« selbst mit 840 und 750 Fr. bezahlt wurden und von deNew die eine täglich 18 Maß Milch liefert. * Vor kurzem erschien In den St. Peter-burger Sakon« Hauptmann Biruloff, er war 23 Jahre alt und zählte 24 Dienstjahr,. Er hat nämlich 1) 8 Jahre wirklich gedienr, 2) 6 Monate in Sebastopol gedient, wa« nach einer Ca» dinetsordre deS Kaiser« Nikolau« I. für eben so viel Jahre gezählt wird, also 14, 3) trägt er da« Band de« St. Annen- und de« Wladimirorden«, da« Kreuz de« Georgorden« und den Ehrensäbel, wa« auch auf 10 Jahr« berechnet wird, er hat demnach 24Dienstjahre, so daß er dl, höchste Pension beanspruchen kann! Dabei ist er ohne Verwundung und hat doch an zwölf Ausfällen Theil genommen. * In München wurden am 27. Mal die ersten dles- jährigen Kirschen auf dem Markte verkauft. Verantwortlicher Redakteur: I. A. Hart»«»«. — Druck der T end reer-scheu Offfctu in Dresden. — CommisiionSverlag von BrauVFetter la tzripzig.