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Unter dieser Beschränkung und innerhalb dieser Grenzen glaubten die russischen Bevollmächtigten den Artikeln 1 und 2 beitreten zu sollen, kraft welchen da- ottomanische Reich zuge- lasten würde, »inen Lheil des allgemeinen Systems des euro päischen Gleichgewichts auszumachen. — Nach Feststellung die ses Prinrips, welche- dem Vertrag von 1841 zur Ergänzung dienen soll, schritt die Eonferenz zur Verlesung der andern Ar- tikel des vom Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten Frankeich« vorg,legten Entwurfes. Mittelst des 3. Artikels würden sich die beiden Ufrrmächte de» schwarzen MeereS gegenseitig verpflichten, jede in diesem Meer nur vier Linienschiffe, vierFregatten und eineentsprechende Anzahl leicbter Fahrzeug, und nicht bewaffneter Transport schiff, zu halten. Der 4. Artikel bestätigt die alte Regel der Sperrung der Meerengen vorbehaltlich der in den folgenden Artikeln sperifl- ctrten Ausnakmen. Der 5. Artikel reservirt einer jeden der contrahirendrn Mächte, die kein Etablissement am schwarzen Meere Haden, das Recht, eine Anzahl Schiffe, gleich der Hälft, d,r S«str,itkräfte, welch» jede d,r beiden Usermächle daselbst unt,rhalt,n wird, dort einfahren zu lasten. Der 6. Artikel stipulirt, daß die Anzahl der Linienschiff, d,r ronlrahir,nden Mächte, welche kein Etablissement am schwarzen Meere haben, nicht mehr al« vier gleichzeitig vor Konstantinopel auf der Fahrt zwischen den beiden Meerengen besagen könne. Der 7. Artikel reservirt dem Sultan das Recht, die Durch fahrten allen Seestreitkräften seiner Alliirten zu eröffnen, falls er von einer Aggression bedroht sein würde. Mittelst des 8. Artikel« würden sich di» beiden Uferstaaten verpflichten, in alle am schwarzen Meere gelegenen Häfen die Eonsuln zuzulasten, deren Etablissement daselbst die andern ho hen contrahirenden Parteien für nützlich erachten würden. Der 9. Artikel betrifft die den Bewohnern der Provinzen, die der Schauplatz des Krieges waren, zu gewährende Amnestie. Mittelst des 10. Artikels würden dir Beziehungen zwischen Rußland und Sardinien wieder auf denselben Fuß gebracht, aus dem sie vor der Kriegserklärung waren. Nach Verlesung dies,« Entwürfe- behielten sich dir russi schen Bevollmächtigeen, ohne auf ein, Di-cussion der Artikel 3—10 einzugehen , vor, sich in der nächsten Eonferenz über den vorgeschlaqenen MvduS der Lösung au-zusprechen. Die Schnelligkeit de- zwischen Wien und St. Petersburg bestehenden telegraphischen Verkehrs gestattete es dem Fürsten Gottschakoff, die in der Eonferenz vom 19. April formulirtrn Vorschläge allsoqleich zur Kenntniß des kaiserlichen EadinetS zu bringen. — Sie differirten auf den ersten Blick wesentlich von der sebr bemerkenSwerlhen Definition, dir LordJohnRus sell am 26. März als Regel zur Lösung deS Problem- ausge stellt hatte, welche- den Gegenstand der gegenwärtigen Bera- thung bildete. — Wir werden die im Text de- VI. Protokoll« angeführten Worte deS Bevollmächtigten Großbritanniens ci- liren: „Indem Lord John Russell an die im Beginne der Ver handlung vom Fürsten Gortschakoff gemachte Erklärung erin nert», daß er auf kein, mit der Ehr, Rußland unverträgliche Be dingung eingehen werde, stellte er fest, daß in den Augen Eng land- und seiner Verbündeten di, besten und einzig zulässigen Bedingungen diejenigen sein würden, welche der Ehre Ruß land« am entsprechendsten gleichzeitig hinreichend für die Si cherheit Europas und Verhinderung der Rückkehr von Ver wickelungen sein würden, gleich jenen, um deren Beendigung eS sich handelt." Nach dieser förmlich in der Eonferenz vom 26. März aus gesprochenen Erklärung kann ,S Lord John Russell nicht Wun der nehmen, daß di, am 19. April gemachten Vorschläge vom kaiserlichen Cabinet nickt al« di, besten, noch einzig zulässigen, um unS des Ausdrucke- des englischen Bevollmächtigten zu be dienen, angesehen wurden. — In der That, die Anzahl der Schiffe im schwarzen Meere bestimmen, während die Seestreit kräfte im Mittelmeer ohne Beschränkung und Eontrole bleiben, Frankreich und England die Meerengen der Dardanellen und des Bosporus öffnen, während sie der russischen Flagge ver schlossen blieben ; — di, Ernennung fremder Eonsuln endlich in unfern Häfen stipuliren, ohne daß es der kaiserlichen Regierung frei stände, ihnen das Exequatur zu verweigern, analog dem Rechte, welche- Frankreich und England in den ihrer Herrschaft unterworfenen Territorien besitzen, dieS waren sicherlich keine Bedingungen, um Europa die Wohlthat eine- soliden und dauerhaften Friedens zu sichern. — Denn eine Transaktion muß gegenseitig ehrenhaft sein, um dauerhaft zwischen Staaten sein zu können. Man schließt sonst keinen Frieden ab, sondern unterzeichnet einen Waffenstillstand. Diese in ihrer genauen Wahrheit gewürdigten Erwägungen werden vollend- den Beweis liefern, daß die aufrichtig von den Bevollmächtigten Frankreich-und Englands vorgelegten Eom- binationen dem Frieden Europas weniger sichere Bürgschaften geboten haben würden, als der Plan, dessen Grundlage der in Gott ruhende Kaiser festgestellt hatte. — Er eröffnete das schwarze Meer frei der Flagge aller Nationen. — Hierdurch macht, er der Jsolirung des ottomanischen Reiches ein Ende und beseitigte die Befürchtung, welche die Ungleichheit der Seestreitkräfte der beiden Ufermächte deS schwarzen MeereS dem Auslande ein- flüßle. — Indem daS schwarze Meer aufhörte, geschlossen zu sein, gelangte es in das allen Nationen zugängliche Gebiet der Ueberwachung und Beobachtung. — Von da ab verschwand die Furcht vor der vermeintlichen Gefahr, welcher die Hauptstadt des ottomanischen Reiches infolge der Nachbarschaft unsrerSee- Etablissements ausgesetzt sein sollte. Mit einem Worte, es würde dieser, von einer gleichzeitig in dieAukunft blickenden und uneigennützigen Politik entworfen» Plan einerseits Europa eine permanent« Garantie der Sicherheit gegeben haben, während er andererseits die Würde Rußlands in Nichts verletzte. — Ruß land würde seinerseits mit gleichem Rechte zu Gunsten seiner Flagge di» Eröffnung der Meerengen des Bosporus und der Dardanellen erlangt haben. — Beiderseits würde mit der An nahme dieses Planes das Verdienst einer vollständigen Recipro« cität gegeben worden sein, welche die Basis der internationalen Beziehungen ausmacht; ein unveränderliches Princip der Ge rechtigkeit, das von dem Ehrgefühl aller Länder geachtet und gut geheißen wird. Von dieser Ueberzeugung durchdrungen, hat unser erlauchter Herr seinen Repräsentanten den Befehl wiederholt, sich an di, Ausführung diese« Plane- zu halten, so wie er untet der Regie rung de- in Gott ruhenden Kaiser- durch ihre Instructionen vorgezeichnet war. Der telegraphische Verkehr hat der Urbermittelung dieses Befehls ein, unglaubliche Schnelligkeit verliehen. So wurde der in Wien am 19. April vorgelegte und in St. Petersburg am 20. geprüft, Vorschlag von den Bevollmächtig ten Rußland- in der Eonferenz vom 2t. abgelehnt. Nachdem sie sich dieser Pflicht im Auftrage ihre- Hofe- er ledigt hatten, legten sie in derselben Sitzung ein ihren Weisun gen gemäß aus dem Principe der Eröffnung der Meerengen und der freien Schifffahrt im schwarzen Meere basirte- Projekt vor. Behuf- der Unterstützung diese- Plane- verlasen sie: 1) ein Memorandum, welches si, zu dem Zwecke abgefaßt hatten, die Vortheile der vom kaiserlichen Eadinet im allgemeinen In teresse der Erhaltung des europäischen Gleichgewicht- vorge schlagenen Eombination zu entwickeln; und 2) ein Expose, welches die Reihe der Artikel enthielt, die zur Umwandlung die se-ProjectS in die Form eines Vertrages bestimmt waren.— Auf das Verlangen der Bevollmächtigten Rußland- wurden diese zwei Aktenstücke dem Protokolle Nr. XII. beigelegt. — Da sie in den Augen aller befreundeten Mächte die Aufrichtigkeit und die Au-dauer der Bemühungen bezeugen, welch, da- kai serliche Eabinet der Vollbringung deS Friedenswerk« durch alle mit der Würde Rußlands verträglichen Mittel zu widmen nicht aufgehört hat, so haben wir es für nölhig erachtet, diese Doku mente dieser Depesche beizulegrn, um so die Mittheilung der Thatsachen, von denen sie Rechenschaft zieht, zu vervollstän digen. Mit Bedauern fügen wir hinzu, daß e- der von unfern Be vollmächtigten angewendeten Mühe, die Annahme d,S PlaneS, mit dessen Vorlage sie beauftragt waren, zu erzielen, nicht ge lang, die Hindernisse zu besiegen, welchen die Ausführung deS Planes begegnet,.— Der erste Einwurf wurde von dem ottoma nischen Bevollmächtigten erhoben. Er erklärte: daß seine In structionen ihm vorschrieben, daS Pcineip der Sperrung der Meerengen aufrecht zu halten; daß die hohe Pforte dieses Prin- rip zu allen Zeiten als eine Garantie ihrer Unabhängigkeit an gesehen habe und daß sie an der Achtung vor demselben halte, vorbehaltlich einiger Ausnahmen, die stipulirt werden könnten. Di, Herren Bevollmächtigten Frankreichs und Englands lehn ten die DiScussion deS russischen GegenprojerteS ab, weil ,6 auf einer ihren Instruktionen gänzlich zuwiderlaufenden Basis beruhe. Infolge dessen erklärten sie, nicht ermächtigt zu sein, auf eine Berathung der Einzelnheiten dieses Plan- einzugehen.— Schließlich kündigten sie an, daß sie ihre Jnstruk'.ionen al-er schöpft ansähen. — Indem der Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten Oesterreichs bezeugte, daß seinem Hofe nichts mehr am Herzen liege, als zur Wiederherstellung deS Friedens beizutragen, sprach er daS Bedauern aus, Rußland daS Princip der Eröffnung deS schwarzen Meere- Vorschlägen zu sehen, wäh rend di, andern Mächte einmüthig daS entgegengesetzte Princip als zur Ruhe Europas nöthiq aufrecht hielten. Er hält jedoch die verschiedenen Modalitäten der Lösung nicht für erschöpft und sieht es insbesondere als die Aufgabe Oesterreich» an, sich mit der Aufsuchung von Mitteln zu einer Annäherung beschäftigen. — Er hofft daher, daß die Eonferenz neuerdings zusammemreten werde, sobald rin,-von den Mit gliedern neue Vorschläge vorzulegen haben wird. Am Tage nach der Sitzung vom 21. verließ Lord I. Russell Wien, um nach London zurückzukehren. Sein, Abreise machte den Arbeiten der Eonferenz kein Ende. Auf da- Verlangen der Bevollmächtigten Rußland- nahm sie ihre Berathungen am 26. April wieder auf. Ihre Instructionen gingen, indem sie di, Bevollmächtigten autorisirten, di, Zustimmung d,S kais,rlich,n Eabin,lS zur Er öffnung der Mrerengen als zu einem Mittel zu geben, um zu einer allgemeinen Pacification zu gelangen, von der Idee au-, daß eine in diesem Geiste entworfene Eombination, wenn sie executorisch sein sollte, der vorläufigen Zustimmung der Pforte in ihrer Eigenschaft al-Souverän der an die Meerengen stoßen den Territorien bedürfe- — Die von dem ottomanischen Bevoll mächtigten in der Sitzung vom 21. abgegebene Erklärung hatte dieser Eventualität ein Ende gemacht. — Fortan erübrigte es den russischen Bevollmächtigten, Gebrauch zu machen von der Ausdehnung ihrer Vollmachten, um zu einer neuen Lösung im Einklang mit den direkten Interessen Rußland- zu gelangen. BomAnbeginne an wäre, wie wir bereit- gesagt haben, da kaiserliche Eabinet, ohne die Revision d,S Vertrag- von 1841 zu provociren,zur Erneuerung der Stipulationen desselben bereit gewesen. Nur um die ihm zu Gebote stehenden Unterhandlungs mittel zu erschöpfen, glaubte es den Absichten der Eabinet» von London und Pari- entsprechen zu sollen, indem es ihnen vor schlug, die Schifffahrt im schwarzen Meere der Flagge aller Nationen zu eröffnen. — Ihre Weigerung, diesen Weg der Ver söhnung (cvnciiiotioo) zu betreten, di-penstrte das kaiserliche Eabinet gänzlich, darauf zu bestehen. — Weit davon entfernt, vereinigte sich nach unsrer Ansicht mehr als rin Motiv zu Gun sten des Prinklps der Sperrung der Meerengen, auf welches Verzicht zu leisten wir einwilligten, nicht in der Absicht einer exklusiven Politik, sondern au- sehr ernsten Erwägungen von allgemeinem Jntrresse. In der Situation, welche sich für uns au- dem AuSganqe der Eonferenz vom 21. April ergab, haben unsre Bevollmäch tigten, nachdem sie der Verpflichtung, für die von unsern Geg nern selbst verworfene Angelegenheit der Eröffnung des schwar zen Meeres das Wort zu führen, enthoben waren, di, Freiheit behalten, einen neuen Plan vorzuschlagen. Er bestand aus zwei Artikeln. Der eiste bestätigte die ehe malig, Regel der Sperrung der Meerengen. Der zweit, beließ di, hohe Pfort, selbst als souveränen Richter der Fälle, in denen da« Interesse ihrer Sicherheit Ausnahmen von diesem Piincip er- .heischen sollt, und sie glauben würde, je nach den Umständen entweder di» Flotten derWestmächte oder jenrRußlandS herbei rufen zu sollen. Indem der H,»Minister der auswärtigen Angelegenheiten Frankreichs die Erklärung wiederholt, daß er seineJnstructionen als erschöpft ansebe, hält er sich nicht für ermächtigt, oa« jetzt zur Berathung vorgelegte Projekt zu discutiren. Die Herren türkischen Bevollmächtigten enthielten sich, sich über den Werth desselben auSzusprechen. Indem der HerrMinister der auswär tigen Angelegenheiten Oesterreichs Act von diesem Vorschlag nahm, sah er mit Befriedigung, daß im Artikel 1 daS Princip der Sperrung dem der Eröffnung der Meerengen substituirt wurde. Er glaubte, daß überdieß der Artikel 2, der dem Sultan das Recht reservirt, eventuell fremde Flotten zu seinem Beistand, herbeizurufen und ausnahmsweise die Meerengen zu öffnen, einer praktischen Anwendung fähig ist. Der Vorschlag erscheint ihm der Erörterung fähig. Er schließt die Elemente ein, aus denen Oesterreich behufs einer Annäherung Nutzen zu ziehen gedenkt. Er könne ihn aber in dem Zustand, einer Skizze, in welchem er sich noch befindet, nicht als eine Lösungsgrundlage betrachten. Die Bevollmächtigten Rußland- waren ihrerseits bemüht, sestzustellen, daß sie in der zwölften Eonferenz im Protokoll den letzten Vorschlag hinterlegt haben, der die Lösung d,S 3. Punk tes der Unterhandlungen anstrebt, und daß abermals sie zu demselben Zwecke di, neuen Ideen vorgelegt haben, welche den Gegenstand der 13. Eonferenz au-machen. Sie beendigten sie, indem sie constatirten, daß sie ihr Wort durch den Vorschlag mehrerer Lösung-modalitäten reichlich gelöst hätten. Diese vom Fürsten Gortschakoff abgegebene Erklärung hat zur Schließung der Sitzung vom 26. April gedient. — Am fol genden Tage verließ der Herr Minister der auswärtigen Ange legenheiten Frankreichs Wien, um nach Pari- zurückzukehren. Dies ist da« Resume der Unterhandlungen bi- zum 16. <28.) April. — Wir sind, um viesem Expose den Charakter der Einfachheit und Ruhe zu bewahren, der sich für eine historische Mittheilung ziemt, bemüht gewesen, jede Recrimination von demselben fern zu halten. — Es genügte, die Thatsachen in ihrer Ordnung und Verkettung darzustellen, um Sie über die Absichten aufzuklären, welche da- kaiserliche Eabinet bei jeder der zur Berathung gebrachten Fragen vorwalten ließ. — Wir werden sie summarisch recapituliren. Die erste war eine Frage politischer Rivalität. Der Kaiser hat sie von einem erhabenen Gesichtspunkte auS beurtheilt. Er hat sie im Jntrresse der Wohlfahrt der Fürsten- lhümer gelöst, deren Gedeihen Rußland zu garantiren verspro- ckcn hat. Er Hal diese-Versprechen gehalten und wird eS weiter zu halten wissen. Die 2. knüpfte sich an die allgemeinen Handelsint,ressen. Der Kaiser hat sie zu Gunsten der Handelsfreiheit aller Na tionen entschieden. Die 3. betraf nicht nur da« allgemeine Gleichgewicht, son dern ging auch die Würde und Ehre Rußlanv- sebr nah, an. — So hat sie unser erlauchter Herr beurtheilt. — Da- National gefühl unser« ganzen Lande- wird dieser Entscheidung ent sprechen. Die 4. war eine Frage der religiösen Freiheit, der Eivili- sation und der socialen Ordnung für die ganze Christenheit. — In den Augen deS kaiserlichen Eabinet- ist e- diese, die eines TagcS an die Spitze eines, der Sanktion aller europäischen Souveräne würdigen Vertrages allgemeiner Pacification wird gestellt werden müssen. — Die Bevollmächtigten Frankreichs und England« weigerten sich sogar, dies, Frage religiösen In teresses in Angriff zu nehmen, ,h, nicht die auf die Schifffahrt im schwarzen Meere bezügliche Frage geregelt sein würde. Nach dieser Betrachtung Haden wir zu der gemachten Mit theilung nicht« mehr hinzuzufügen. Sie sind ermächtigt, dies« Mittheilung dem Eabinet vor Augen zu legen, bei welchem Sie die Ehre haben, accreditirt z» sein. — Es wird beurtheilen, auf welcher Seite sich der Wunsch ausgesprochen hat, mit Loyalität zur Wiederherstellung dc- Friedens zu gelangen. — Es wird auch entschciden, von wel cher Seite her sich die Hindernisse erhoben Haden, welche bis jetzt die Vollbringung dieses heilsamen Werkes verzögert haben. — Sollte ,S durch den Abbruch der Eonferenz,n desinitv schei tern, so wird die unparteiische Ansicht der befreundeten Mächte Rußland wenigstens die Gerechtigkeit widerfahren lassen, an zuerkennen, daß es keine Bemühung unterlassen hat, um den Erfolg einer, zur Verwirklichung des tief gefühlten Wünsche einer allgemeinen Pacification bestimmten Unterhandlung zu sichern. Europa kann auf die beständige und fest, Fürsorge zählen, die der Kaiser diesem großen Interesse zu widmen wissen wird, sobald die Stunde schlägt, in der die göttliche Vorsehung da- Bewußtsein der Cabinete erleuchtet haben wird, deren unver söhnliche Feindseligkeit angesichts der Trauer, welche ein er lauchtes Grab bedeckt, Se. Majestät aufruft, mit den Waffen in der Hand die Sicherheit und die Ehre sein,« Landes zu ver- theidigen. Empfangen Si, rc. Nesselrode. iveraatwortlicher «rdacttur: I. G, — Druck der rendeeer'sche» Dfstcin in Dresden. — Somwlffionevrrlog von -r. Brandstetter in Leip,«-;