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— 451 — Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung, die Gestellung der militairpflichtigen Mannschaften vor der Königl. Departements - Ersatz - Commission betreffend. Die König!. Departements-Ersatz-Commission wird die Superrevision der in dem Aushebungsbezirke Wilsdruff zu Dresden gestellten und zur anderweiten Gestellung vor der DepartementS-Ersatz-Commission verpflichteten, d. h. aller derjenigen Mannschaften, welche von der KreiS-Ersatz-Commission weder von jeder weiteren Gestellung vollständig entbunden, noch auf gewisse Zeit zurückgestellt worden sind, den 1., 2. und 3. August ds. Js., in den Localitäten des Gewandhauses zu Dresden vornehmen. Indem dies in Gemäsheit der Bestimmung in 8 94,s der Militair-Ersatz-Jnstruction bekannt gemacht wird, werden zugleich die zur Gestellung vor der Departements-Ersatz-Commission Verpflichteten darauf aufmerksam gemacht, daß sie zu Vermeidung der in 8 176,i der Ersatz-Instruction angedrohten Strafen beim Wechsel ihres dermaligen Aufenthaltes dies der mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörde des zu verlassenden OrteS sowohl, als auch des neuen Aufenthaltsortes unverzüglich zu melden haben. Die letztgedachten Behörden — Stadt- und Gemeinderäthe — aber haben hierüber in Gemäsheit der Be stimmung in Z 92,L die erforderlichen Mittheilungen anher gelangen zu lassen. Dresden, am 7. Juni 1870. Der Civil-VorsiHende der König!. Kreis-Ersatz-Commiffion des Aushebungsbezirkes „Wilsdruff." von Vieth. Nachdem Se. Majestät der König geruht haben, die vor 6 Jahren erfolgte anderweite Ernennung des Herrn Oeconomierath Behring in Lungkwitz und des Hern Rittergutsbesitzer Otto auf Naundorf zu Friedensrichtern im Gerichtsamtsbezirke Dippoldiswalde auf die Dauer einer fernerweiten Wahlperiode zu erneuern, so wird dies der ergangenen Anordnung gemäß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 20 Juni 1870 Königliche Amtshauptmannschaft, von Vieth. Bekanntmachung. Das Königl. Hohe Finanz-Ministerium hat beschlossen, die Zoll-Reeeptur zu Holzhau vom 1. Juli dieses Jahres ab einzuziehen, auch von dieser Zeit an von Erhebung des Wegegeldes auf dem sogenannten Ringelwege auf Rechen berger Forstrevier absehen zu lassen, was mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die von der Landesgrenze dahin führende Zollstraße vom gedachten Zeitpunkt ab aufgehoben ist, und der bisher von Böhmisch - Grünwald über Holzhau und umgekehrt stattgehabte zollpflichtige Verkehr über die diesseitigen Zoll ämter Hermsdorf oder Deutsch-Georgenthal Statt zu finden hat. Marienberg, am 19 Juni 1870 Königl. Haupt-Zoll-Amt. i. v. Lohse, O.-Z.-Jnsp. Ullrich, H.-A.-Ndt. v. Francken, H.-A.-Contr Oeffentliche Vorladung. In einer gegen den Dienstknecht Johann Gottlob Rantzsch aus Klingenberg bereits hier anhängigen Unter suchung ist derselbe nach Eröffnung des wegen einer neuerlich gegen ihn erstatteten Anzeige gefaßten Unter suchungserstreckungsbeschlusses anderweit zu vernehmen. Genannter Rantzsch wird daher, da dessen dermaliger Aufenthalt unbekannt ist, bedeutet, unverweilt und längstens bis zum LS. Juli ds. Js. an unterzeichneter Gerichtsamtsstelle zu erscheinen und sich des Weiteren zu gewärtigen. Zugleich ergeht an alle Criminal- und Polizeibehörden das Ersuchen, genannten Rantzsch im BetretungSfalle auf vorstehende Ladung aufmerksam zu machen und anher zu weisen, vom Erfolge aber Nachricht zu ertheilen. Dippoldiswalde, den 21 Juni 1870 Königliches Gerichtsamt. Klimm er. Bekanntmachung. In Höckendorfer Staatswaldung haben vier unbekannte Frauen am 6. bez. 24. vorigen Monats Holz ent wendet, der Feststellung ihrer Personen aber durch die Flucht sich unter Zurücklassung von 4 Tragkörben, 1 Krautmesserö, 1 Bügelsäge, 1 defekten Leinwandjacke, 1 dergl. wollnen Jacke, 1 Paar defekter Strümpfe und 2 Paar Pantoffeln entzogen. Behufs Ermittelung der Eigenthümer vorerwähnter Gegenstände wird Solches unter Hinweis auf die Bestimmungen in 8 239 des bürgerlichen Gesetzbuchs hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 20 Juni 1870. Königliches Gerichtsamt, Klimmer.