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— 314 — Nr. 459. Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 9. November 1867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundeskriegsmarine und der Herstellung ter Küstenvertheidigung, vom 6. April 1870; Nr. 460. Verordnung, betreffend die Einberufung des Zollparlaments, vom 8. April 1870; Nr. 461. Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Großherzogthum Baden wegen wechselseitiger Gewährung der Rechtshülfe, vom 14. Januar 1870; Nr. 462 und 463. Ertheilung des Exequatur Namens des Norddeutschen Bundes dem Bellaigue de BughaS als Kaiserlich Französischer Consul zu Danzig und dem Kaufmann Eduard Levy als Generalkonsul der Republik Nicaragua zu Hamburg, was mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß diese Bestimmungen bei'den unterzeichneten Be hörden zur Einsicht bereit liegen. Die Königlichen Gerichtsämter und Stadträthe zu Dippoldiswalde und Frauenstein, am 23. April 1870. Klimmer. Lommatzsch. Heisterbcrgk. vr. Reinhard. Bekanntmachung. In der Nacht vom 29. zum 30. vor. Mts. sind aus einem Schnittladen hiesiger Vorstadt mittelst Ein bruchs entwendet worden: 1) 67 Ellen weißleinene Handtücher, 2) l'/s Dutzend dergl. mittlere, 3) Ii/L Dutzend dergl. grau und weiß gewürfelt, 4) 1^/2 Dutzend dergl. flächsene, 5) 3 Stück halbgebleichte Tischtücher, ü Stück 2'/ü Ellen lang, 6) 4 Stück Servietten, ü Stück Elle lang und breit, 7) 4 Ellen graues Manteltuch, mit blau und weißen schmalen Käntchen, 8) 1 Stück weiße Leinewand von ca. 60 Ellen, 9) 1 Dutzend einzelne Handtücher, 10) 5 Ellen roth und weiß gestreiftes Jnlet, 11) ca. 30 Ellen blau und weiß gestreiftes Jnlet, 12) ein Nest roth und weiß gemustertes Ueberzugzeug, 13) 2 weiße Schnnrenröcke, 14) 1 Stück hellgrau-gelbcarrirteS Kleiderzeug mit grünen Blättern, 15) ca. 20 Ellen Kleiderzeug von brauner Farbe, 16) 1 Stück dergl., dunkel gemustert, 17) 1 Stück Cassinet, dunkelgrau, 18) 1 Stück roth und blau carrirtes Stuhlkappenzeug, s/. Ellen breit, 19) 1 Rest grau und schwarz klein gemustertes Hosenzeug, 20) 5 verschiedene Stücken Kattun, wovon 2 Sorten gestreift, das Uebrige dunkelbraun kleingemustert war, 21) 4 Ellen braunen und schwarzen Barchent, 22) einige Dutzend bunte Taschentücher, 23) 1 grau und gelbcarrirteS Shawltuch, 24) 3 Pappkasten mit wollenen Hauben, Fancon, Vorhemdchen, Strümpfen, Shawls in verschiedenen Sorten, 25) ca. für 10 Thlr. blauen und weißen Zwirn, 2M 1 Paar baumwollene Socken, 27) 2 Paar weiße Frauenstrümpfe, 28) verschiedene Sorten Band-Gurt, 29) ein Kästchen mit weißgehäkelten Hauben und Wpitzen, 30) 1 Paar ziemlich neue Hosen, grau und schwarz kleincarrirt, 31) 1 braunes Kleid mit Pnffen und langen Aermeln, 32) 1 braun und schwarz carrirter wollener Rock, 33) 1 Wattrock mit gelben Blättern, 34) l blaue Schürze, 35) I Frauenkntte von Tuch, mit grau und schwarz carrirtem Flanellfutter, 36) t hellfarbiges braunes Kleid, 37) t blauer Tuch Überzieher, sowie 38) ca. 1 Thaler in verschiedenen kleinen Münzsorten. Zur Ermittelung der Diebe und Wiedererlangung des gestohlenen Gutes wird dies andurch zur öffent lichen Kenntniß gebracht. Der Stadtrath. Dippoldiswalde, am 4. Mai 1870. Heisterbcrgk, Bürgermeister. Bekanntmachung, die Jahrmärkte in Frauenstein betreffend. Auf stadträthliche Anordnung wird andurch bekannt gemacht, daß die beiden hiesigen Jahrmärkte wegen des die Stadt betroffenen Brandes, bei welchem auch sämmtliche Marktbuden mit verbrannt sind, in diesem Jahre nicht abgehalten werden können. Frauenstein, den 3. Mai 1870. H. M. Schlieder, Marktmeister.