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Freitag. Nr. 4. 14. Januar 1870. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch alle Postaustalten. Weißerih-Ieiümg. Preis pro Quartal 10 Ngr. Inserate die Spalten-Zeile 8Pfg. Amts- und Anzeige-Mt der Königlichen Gerichts-Jemter nnd Stadträthe zu Dippoldiswalde und Frauenstein. Ncrantwortlicher Nedacteur: Carl Äehnc in Dippoldiswalde. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde. Die in vor. Nr. unseres Blattes enthaltene Notiz über die Wiederbesetzung des Bürgermeisteramtes in Altenberg ist als eine ver frühte und unrichtige zu bezeichnen. Wie wir erfahren, sind die städtischen Collegien darüber verschiedener Mei nung, ob die Stelle mit einem Juristen oder einem Nichtjuristen besetzt werden soll, und ist deshalb Bericht erstattung an höhere Behörde nöthig geworden. Nach deren Entscheidung wird die Stelle überhaupt erst aus geschrieben werden, und somit konnten die Stadtverord neten keine Veranlassung haben, eine Wahl bereits zu treffen. Dippoldiswalde. (Jahresbericht der Han dels- und Gewerbekammer zn Dresden auf das Jahr 1868.) Gewiß dürfte es im Interesse vieler unserer Leser sein, Einiges aus dem vor Kurzem ausgegebenen Jahresberichte der Dresdner Handels und Gewerbekammer zu erfahren. Selbstverständlich erfordert die Ausarbeitung eines solchen Jahresberichtes außerordentlichen Fleiß und so viel Zeit, daß es nicht Wunder nehmen darf, wenn jetzt erst über die im Jahre 1868 erfolgten Veränderungen berichtet werden kann. Wir beabsichtigen, in mehreren kurzen Auszügen und Zusammenstellungen aus dermehrerwähnten sehr schätzens- werthen Arbeit des Sekretärs der genannten Kammer, Hru. I)r. Nentzsch, das Wichtigste, das unsere Gegend, und namentlich was Frauenstein, Altenberg, Glashütte und Dippoldiswalde berührt, auözuheben. Was der Bericht über Verkehrswege, die von den genannten Orten erstrebt und projektirt sind, mit- theilt, ist unseren Lesern aus eigener Erfahrung zur Genüge bekannt, und gehen wir also darüber hinweg. Wohl aber wollen wir das, was der Bericht über neue gewerbliche Niederlassungen incl. Er werbsveränderungen mittheilt, kurz berühren. Im Ganzen sind e) im Dresdner Regierungsbezirk von 45 Städten nur 10, die in gewerblichen Niederlassungen 1868 über den durchschnittlichen Zuwachs von 1862—65 hinauögekommen sind, darunter Dippoldiswalde, Frauen stein, Glashütte. In Dippoldiswalde betrug die Zahl neuer gewerblicher Niederlassungen 1867 — 18, 1868 — 26, also 8,so pro millo, in Frauenstein 1867 — 8, 1868 — 10, also 6,97 pro millo, in Glashütte 1867 — II, 1868 — 16, also 10,17 pro millo. Diese Prozentsätze wurden nur von Gottleuba mit 13,ss und Sayda mit 12,8i pro millo übertroffen. Selbstverständ lich sind hier nur Zufälligkeiten zu dieser außerordent lichen Vermehrung Ursache gewesen. Ferner erfahren wir aus dem Berichte, daß von der Flachsspinnerei in Dippoldiswalde namentlich das -Fehlen der telegraphischen Verbindung als sehr störend bezeichnet worden ist. — In der Dippoldiswalder Flechtschule waren 30 Kinder beschäftigt. In Bezug auf die städtischen Einnahmen von Jahr- und Viehmärkten giebt der Bericht bei Altenberg mit 3 Jahrmärkten 1867 --- 42 Thlr. 1 Ngr., 1868 — 40 Thlr. 8 Ngr.; bei Dippoldiswalde mit 2, 1867 -- 18 Thlr. 9 Ngr. 2 Pf., 1868 --- 16 Thlr. 11 Ngr. 8 Pf.; bei Frauenstein mit 2, 1867 -- 52 Thlr. 20 Ngr., 1868 — 51 Thlr. 22 Ngr. 6 Pf.; bei Glashütte mit 3, 1867 — 46 Thlr. 21 Ngr. 2 Pf., 1868 --- 37 Thlr. 22 Ngr. an. Es ist also überall eine Abminderung wahrzunehmen. Die geringen Ein nahmen bei Dippoldiswalde rühren daher, daß bis 1869 vom Stättegelde zwei Drittheile an den Staat abge geben werden mußten, was nunmehr weggefallen ist. Reinhardtsgrimma, den 10. Januar. Ein äußerst frecher Einbruchsdiebstahl ist in der Nacht vom 9. zum 10. ds. Mts. beim Uhrmacher Rudolph verübt worden. Die Diebe sind durch Eindrücken eines Fensters und Sprengung eines Ladens in die Arbeits stube Rudolph's gelangt und haben aus derselben 16 Stück Taschenuhren entwendet. Die gerichtlichen Erörterungen behufs Entdeckung der Diebe sind in vollem Gange. Dresden. Das Directorium des landwirthschastl. Kreisvereinö Hierselbst hat in einer Petition an die Ständeversammlung sich dahin verwendet, die Landes vertretung wolle folgende vom Landesculturrath ausge sprochene Grundsätze berücksichtigen, resp. zu den Ihrigen machen: I. Nach tz. 39 der Verfassungsurkunde soll ein neues Abgabensystem festgestellt werden, wobei die Gegenstände der directen und indirekten Besteuerung nach möglichst richtigem Verhältniß werden zur Mit- leidenheit gezogen werden. Diese Zusicherung ist seit her nicht in Ausführung gekommen, indem der Grund- und Gebäudebesitz in vielfach höherem Betrage als die Gewerbe und das Kapital zur Steuer gezogen worden sind. II. Eine höhere Heranziehung des Grund- und Gebäudebesitzes zur Steuer ist weder durch die Verfas sungsurkunde, noch durch die Gesetzgebung gerechtfertigt. Es ist die Grund- und Gebäudesteuer keine Rente des Staates, keine Reallast, keine „Objectensteuer." Nichts rechtfertigt dieses, auch nicht die historische Entwickelung oder die Dauer der Steuer, oder die Ablösung des Privilegs der früheren Steuerfreiheit eines Theils der Grundbesitzer. III. Nur das wirkliche Einkommen kann der Steuer unterworfen werden, es sind darum alle