Volltext Seite (XML)
L8V«. Neujahrsgruß aus Frauenstein. Alls unfern leergebrannten Stätten Schallt nicht der Freude Jubelklang; Doch ist's nicht öd' in unfern Herzen; Sie find erfüllt mit heißem Dank, Denn hell, wie warmer Sonnenschein, Zog Eure Liebe bei unS ein. Ihr habt getrocknet unsre Thriincn. Ihr brachtet Trost und gabt uns Muth. Ihr saht die Flammen gierig zehren An unfern Häusern, Hab und Gut. Da hemmtet Ihr der Flammen Lauf, Nahmt Obdachlose willig auf. Ihr hörtet nah, Ihr hörtet ferne Von uuserm Jammer, unserm Schmerz. Da eiltet Ihr und öffnet gerne Die Hand sowohl, als auch das Herz. Mit tiefer Rührung denken wir Der treuen Helfer für und für. Wie ward gerührt von unserm Leide Der hohe königliche Herr! Wie eilt er helfend uns zur Seite; Wer tröstete je herzlicher Als Er, in unsrer großen Noch? Den theuren König segne Gott! Ihr decktet unsres Körpers Blöße, Ihr brachtet Hungrigen das Brod, und Eures Wohlthuns hohe Größe, Läßt uns vergessen Gram und Noch. Ihr helft die Häuser wieder bau'n, Habt uns gelehrt, aus Gott zu trau'». Ihr habt mit Liebe angczündct Für unsre arme Kinderschaar Den Wcihnachtsbaum, der froh verkündet Das Wort! Es ist und bleibet wahr, Daß von den Gott entflammten drei, Die Liebe doch die größte sei.*) Wo sollten wir wohl Worte finden, Zu preisen solche Liebesmacht? Nur Engel könnten cs verkünden. Was Ihr für Segen uns gebracht. Sic mögen bei Euch kehren ein, Und unsres Dankes Boten sein! O, niög' das neue Jahr Euch bringen Den Lohn für Eure Liebesthat. In allem Thun, in allen Dingen Sei mit Euch Gottes Huld und Gnad'! Er halte bei Euch treue Wach', Entferne Noch und Ungemach! In großer Noch hat Eure Liebe Die schwache Hoffnung neu belebt. Liegt auch die Zukunft vor uns trübe, Der Glaube doch das Herz erhebt! Mag ändern sich der Zeiten Lauf, Die Liebe höret nimmer auf! Der Opferstock für uns're Armen Bleibt auch noch ferner ausgestellt; D'rum, wer aus christlichen, Erbarmen, Im Glauben an den Herrn der Welt, Ein Scherflein noch will legen ein, Dem mög's von Gott gesegnet sein! Frst. Tr. H. 1. K°r. 13, 13. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung der Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zu Dresden. Vom 21. Februar 1870 an werden bei der unterzeichneten Commission Prüfungen zu Erlangung der Be rechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienste abgehalten. Es werden daher diejenigen, im Bereiche des Dresdner Regierungsbezirkes nach 83- 20 und 149 der Militär-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 gestellpflichtigen jungen Leute, welche die Berechtigung zum Dienste als einjährig Freiwillige zu erlangen wünschen, hierdurch zur Anmeldung bis spätestens zum 1. Februar 1870 aufgefordert, mit dem Bemerken, daß die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden darf, daß aber dieselbe bei Verlust des Anspruches spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebens jahr erreicht, nachgesucht werden muß. Der schriftlich, im Bureau der Commission (Schloßstraße Nr. 15, 1. Etage) zu bewirkenden Anmeldung sind Nachweise beizufügen: a) über die Staatsangehörigkeit innerhalb des Bereiches des Norddeutschen Bundes, b) über den Tag der Geburt (Taufschein rc.), o) über die Einwilligung des Vaters, beziehentlich des Vormundes, ä) über die Unbescholtenheit des Ansuchenden, welche bei Zöglingen der höheren Schulen von dem Director der betreffenden Lehranstalt, bei andern jungen Leuten von der Polizeiobrigkeit des bisherigen Aufenthalts ortes zu bezeugen ist, e) über die erlangte wissenschaftliche Ausbildung. Die auf Grund der Anmeldung zur Prüfung zu Verweisenden werden deshalb seiner Zeit mit Bescheidung versehen werden. Im Uebrigen wird auf die Vorschriften in 88-20, 148—155 der Militär-Ersatz-Instruction verwiesen. Dresden, am 28. December 1869. Königliche Prüfmlgs-Commission für einjährig Freiwillige. Stelzner, Geh. RegierungSrath. von Schimpfs, Oberstleutnant. In der Nacht vom 15. zum 16. dieses Monats ist aus der unverschlossenen Scheune eines Gutes in Pofsendorf ein Sack, gezeichnet: „8proUttuor P L. -f- Msäermüllls," mit einem Scheffel Korn gestohlen worden. Behufs Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen wird Solches hiermit öffentlich be kannt gemacht. Dippoldiswalde, am 27 Deebr. 1869 Königl. Gerichts aurt daselbst. In Stellvertretung: Affessor Herold.