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— 779 — Verhandlungen des Kirchenvorstands zu Glashütte. Neunte Sitzung am 10. November 1869. Anwesend: Herr ?. Rockstroh, die Herren Trepte, Schaarschmidt, Ranft, Herrsurth und der Unter zeichnete. 1) Es wird von dem Herrn Vorsitzenden das inzwischen eingegangene schriftliche Gutachten des Herrn Orgelbauer Stöckel nebst Kosten-Anschlag über diejenigen Reparaturen, welche außer dem neuen Gebläse sich noch erforderlich machen werden, mitgetheilt. Der Betrag dieser Reparaturen beziffert sich mit 197 Thlrn. Da man jedoch von der Anbringung eines neuen Nasat - Registers nach Erwägung aller Umstände, absehen will, so führt sich diese Summe auf 167 Thlr. zu rück, welcher Aufwand in Anbetracht der anerkannten Noth- wendigkeit dieser Reparaturen genehmigt wird. 2) Es wird die Erklärung des Kirchen-Vorstandes zu St. Thomä in Leipzig in Sachen des ökumenischen Concils vorgelesen. Man beschließt nach eingehender Besprechung des Gegenstandes einstimmig, sich dieser Erklärung anzuschließen. 3) Hierauf wurde die, von der kgl. Kirchen-Jnspection er lassene Instruction für den Rechnungssührer des Kirchen-Vor standes zur Kenntnißnahme vorgelesen. Glashütte. M. Großmann. Vermischtes. (Aindersterdlichkrit.) Ist es wahr, daß in vielen deutschen Städten und Ländern mehr als ein Drittel der geborenen Kinder im ersten Lebensjahr stirbt? Wie heißen die Ursachen dieser niederschlagenden Erscheinung? Auf welche Weise muß dem tief in das Volkswohl einschneidenden Uebel gesteuert werden, und was kann jeder Einzelne von uns zur Abhilfe beitragen? Diese brennenden Fragen bespricht ein Artikel von Pros. C. Reclam, Polizeiarzt in Leipzig, im „Buch der Welt" für 1870, zweites Heft. Solche kürzere, allge mein verständliche Artikel zeichnen das Buch der Welt nicht minder aus, als die vielen spannenden Erzählungen von den beliebtesten Novellisten. Auch machen wir auf den schönen Farbendruck dieses zweiten Heftes aufmerksam: .Angeschos sener Hirsch" von Guido Hammer, eine Waldscene, welche die Augen nicht bloß der Jagdliebhaber zu fesseln ge eignet ist. Das populäre Buch der Welt bietet in Wahrheit so viel des Unterhaltenden und Belehrenden und zu so billigem Preise (nur 5 Ngr. sür das Heft, durch jede Buchhandlung oder Postanstalt ohne Preiserhöhung zu beziehen), daß wir diese Zeitschrift Jedem in ^ie Hand wünschen, der seine Feierstunden nützlich anwenden, der dem schassenden Zeitgeist in's Gesicht schauen will. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung, die Geburtslisten zur Aushebung 1870 betr. Die Obrigkeiten des hiesigen Bezirks, denen in diesen Tagen die zur Aufzeichnung der im Jahre 1853 geborenen Mannschaften bestimmten Geburtslisten zugehen werden, werden andurch veranlaßt, diese Listen den Herren Geistlichen ihrer Verwaltungsbezirke alsbald zugängig zu machen und dieselben dabei sowohl auf die Bestimmungen in §. 55 der Militär-Ersatz-Instruction im Allgemeinen und insbesondere auf die nach Pct. 3 der gedachten HZ. erforderlichen Einträge über die seit Einreichung der letzten Geburtslisten vorgekommenen Sterbefülle aufmerksam zu machen, als auch aufzufordern, die Listen bis zum 15. Januar 1870 an die betreffenden, mit Führung der Stammrollen beauftragten Behörden einzureicheu. Dresden, am 16. November 1869. Königl. AmtShaUptmaNttschaft. von Vieth. Bekanntmachung. Nachdem die k. k. privilegirte erste österreichische Feuerversicherungs-Gesellschaft in Wien bereits im Jahre 1867 die Einstellung ihres Geschäftsbetriebes innerhalb des Königreichs Sachsen beschlossen hat, ist neuerlich bei der Brandversicherungs-Commission angezeigt worden, daß nunmehr auch die letzten Ver bindlichkeiten der genannten Gesellschaft im gegenseitigen Einverständnisse beider Vertragscontrahenten gelöst seien. In Gemäßheit der Bestimmungen in Z. 30 der zum VI. Abschnitte des Brandversicherungsgesetzes gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. October 1862 wird dies vor Zurücknahme der ertheilten Concession mit der Aufforderung öffentlich bekannt gemacht, die etwa noch ungelöst gebliebenen Versicherungsverträge und Entschä digungsansprüche binnen sechs Wochen unter ter Verwarnung bei der Brandversicherungs-Commission anzumelden, daß außerdem dergleichen Ansprüche gegen die Versicherungsanstalt im Verwaltungswege nicht berücksichtigt werden. Dresden, den 1 November 1869 König!. Brandversicherunfts - Commission. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Ansuchen des Unterzeichneten hat die König!. Generaldirection der sächsischen Staatsbahnen nach ein geholter Genehmigung des Hohen Finanzministerii sür alle auf sächsischen Staatsbahnen beförderten Baumate rialien sür die Abgebrannten zu Frauenstein eine Taxermäßigung von 33*/» °/o eintreten lassen. Der Controle und zu bewirkenden Begleichung wegen sind demnach sämmtliche Frachtbriefe über derartige Materialien Seiten der Calamitosen, welche dieser Erleichterung theilhaftig werden wollen, in der Expedition auf dem Rathhause an den Stadtcassirer Schellhorn abzugeben. Frauenftein, den 18. November 1869. vr. Reinhard, Bürgermeister.