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Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Nach tz. 37 der Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehrbehörden rc., vom 18. De- cember 1867 und Z. 4 der Beilage 3 zu solcher, haben Reserve- und Landwehrmannschaften, welche für den Fall einer Mobilmachung wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-Verhältniffe auf Zurückstellung Anspruch machen, ihre Gesuche bei dem Gemeinde-Vorstande, in den Städten bei dem Stadtrathe, anzubringen, welcher dieselben unter Zuziehung einiger zuverlässiger Reservisten oder Landwehrmänner zu prüfen, und nach Maßgabe des Befundes darüber eine an den AmtShauptmann einznreichende Nachweisung aufzustellen hat, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens-Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden be sonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Etwaige Gesuche der Art sind, mit den nöthigen Nachweisungen versehen, längstens bis zum 28. dieses Monats hier einzureichen, widrigenfalls sie für den jetzigen Classificationstermin unberücksichtigt bleiben. Unter der Voraussetzung nun, daß bis zu dem gedachten Termine noch derartige Nachweisungen eingehen und soweit dieß der Fall ist, werden die Unterzeichneten für den Aushebungsbezirk Tharandt den 7. Juli, früh von 9 —12 Uhr, in Tharandt in dem betreffenden Musterungslocal Sitzung halten und über die eingegangenen Gesuche entscheiden, was hier durch vorschristSgemäß zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Freiberg, den 14. Juni 1869. Der Militär- und der Civil - Vorsitzende der Kreis- Ersatz-Commission im Aushebungsbezirke Tharandt. Bodemer, Major. von Oppen, Amtshauptmann. Bekanntmachung, die Gestellung der militärpflichtigen Mannschaften vor der Königlichen Departements - Ersatz - Commission betreffend. Die Königliche Departements-Ersatz-Commission wird die Superrevision der im Aushebungsbezirke Tha randt gestellten Mannschaften, soweit sie nicht von jeder weiteren Gestellung entbunden oder von der Kreis- Ersatz-Commission auf Zeit zurückgestellt worden sind, und zwar, soviel die Mannschaften aus den Gerichtsamts bezirken Frauenstein und Altenberg anlangt, den 2. August dieses Jahres zu Frauenstein, soviel die Mannschaften aus dem Gerichtsamtsbezirke Tharandt anlangt, den 6. August zu Tharandt vornehmen. — Gemäß der Bestimmung in Z. 94 unter 3 der Militär-Ersatz-Jnstruction wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und es werden zugleich die zur Gestellung vor der Departements-Ersatz-Com- mission Verpflichteten darauf aufmerksam gemacht, daß sie zu Vermeidung der in ß. 176 unter 2 der Ersatz- Instruction angedrohten Strafen beim Wechsel ihres dermaligen Aufenthaltes dieß der mit der Führung der Stammrolle beauftragten Behörden sowohl an dem zu verlassenden, als dem neuen Aufenthaltsorte unverzüglich zu melden haben. Die letztgenannten Behörden — Stadt und Gemeinderäthe — aber haben hierüber in Gemäßheit der Be stimmung in ß. 92 unter 2 der Ersatz-Instruction die erforderlichen Mittheilungen anher gelangen zu lassen. Freiberg, den 15. Juni 1869. Der Civilvorsitzende der Kreis-Crsatz-Commission im Aushebungsbezirke Tharandt zu Freiberg. von Oppen. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamtes sollen -en 3«. Juni L8«S die zum überschuldeten Nachlasse Earl Friedrich Muhle s zu Hänichen gehörigen Haus-, Garten- und Feldparcellen, Nr. 21 des Brand-Catasters, Nr. 28b. und 27b. des Flurbuchs und Fol. 23 des Grund- und Hhpothekenbuches für Hänichen, ingleichen Ztr. 617 des Flurbuches und Fol. 139 des Grundbuches für Possendorf, welche am 15. April 1869 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1089 Thlr. — Ngr. — Pfg. gewürdert worden sind, mit daraus haftendem Auszugs- und Herbergsbefugniß nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Dippoldiswalde, den 26 April 1869 Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Wegen der Zinsberechnung bei hiesiger Sparkasse ist dieselbe vom 28. Juni bis 23. Juli für Einlagen und Rückzahlungen geschloffen. Nur bereits gekündigte Einlagen werden an den dazu bestimmten Tagen ausgezahlt. Dippoldiswalde, 14 Juni 1869 Die Verwaltung.