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— 381 — pflichteten, das heißt aller derjenigen Mannschaften, welche von der Kreis-Ersatz-Commission weder von jeder weiteren Gestellung vollständig entbunden, noch auf gewisse Zeit zurückgestellt worden sind, den 9, und 10. August dieses Jahres zu Dresden, und zwar am ersten Tage für die Bezirke der Königlichen Gerichtsämter Dippoldiswalde und Wilsdruff und am zweiten Tage für die Gerichtsamtsbezirke Schönfeld und Döhlen vornehmen. Indem dies in Gemäßheit der Bestimmung in tz. 94, 3. der Militär-Ersatz-Instruction bekannt gemacht wird, werden zugleich die zur Gestellung vor der Departements-Ersatz-Commissicn Verpflichteten darauf aufmerk sam gemacht, daß sie zu Vermeidung der in tz. 176, 1. der Ersatz-Instruction angedrohten Strafen, beim Wechsel ihres dermaligen Aufenthaltes dies der mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörde sowohl des zu verlassenden, als auch des neuen Aufenthaltsortes unverzüglich zu melden haben. Die letztgenannten Behörden — Stadt- und Gemeinveräthe — aber haben hierüber in Gemäßheit der Bestimmung in tz. 92, 2. die erforderlichen Mittheilungen anher gelange» zu lassen. Dresden, den 31. Mai 1869. Der Civilvorsitzende der Königl. Kreis-Ersatz-Commission im Aushebungsbezirke Wilsdruff zu Dresden. von Vieth. Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige zufolge sind am 31. Mai laufenden Jahres in der Zeit von Vormittags 11 Uhr bis 3 Uhr Nachmittags aus dem verschlossenen Schaasstalle des Rittergutes Reinhardsgrimma, der von Letzterem ziemlich isolirt gelegen ist, 2 erst kürzlich geschorene Hammel und 5 dergleichen Schaafe, sämmtlich sogenannte Merzschasse, die daran kenntlich, daß ihnen die Hälfte des linken OhreS abgeschnitten, sowie daß bei einigen im rechten Ohre ein sogenanntes Klinkzeichea sichtbar ist, spurlos entwendet worden. Allem Vermuthen nach sind die Diebe durch das defecte Strohdach des Schaafstalles eingestiegen und haben hierauf nach zuvoriger gewaltsamer Oeffnung eines von innen zu öffnenden ThoreS den Diebstahl ausgeführt. Vorstehendes wird andurch mit dem Ersuchen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, jede darauf bezügliche Mittheilung, die zur Entdeckung der Thäter und Wiedererlangung der gestohlenen Schaafe dienen könnte, sofort an das unterzeichnete Gerichtsamt gelangen zu lassen. Dippoldiswalde, am 4 Juni 1869 Königl. Gerichtsamt daselbst. Drewitz. v. Brück Bekanntmachung. Die zum Kreditwesen des Steinkohlenbau-Vereins Dresden-Poffendorf gehörigen Mobilien, bestehend in mit der Kohlenförderung selbst in mittel- oder unmittelbarem Zusammenhänge stehenden Gerätschaften, Werkzeugen und Utensilien von Holz, Blech und Eisen aller Art; in Meubles, Meßinstrumenten; in einem Grubentheodolit im Kasten, Compasse init Hängezeug; l^/s Clr. Sprengpulver, einem eisernen Cassa- schrank, einer Decimalwaage mit Gewichten; in 14 Stämmen Langholz, Draht- und anderen Seilen u. s. w., sollen in dem Schachtgebäude bei Possendorf am 17. Juni dieses Jahres, von früh S Uhr an, und nach Befinden der nächstfolgenden zwei Tage, gegen sofort baare Bezahlung an die Meistbietenden ver steigert werden, was mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß in den Schänken zu Hänichen und Possendorf Verzeichnisse aller zu versteigernden Gegenstände öffentlich aushängen. Dippoldiswalde, den 2 Juni 1869. Königliches Gerichtsamt. Im Auftrage: Assessor Herold. Bekanntmachung. Nachdem Herr Friedrich August Funke in Berreuth als Agent der Feuerversicherungs-Gesellschaft Providentia zu Frankfurt a./M. für das platte Land der Ge richtsamtsbezirke Dippoldiswalde und Altenberg, ingleichen für die nurgenannten Städte heute bestätiget und in Pflicht genommen worden ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 26. Mai 1869. Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 6. September 1834, tz. 15, wird hiermit bekannt gemacht, daß das 7., 8. und 9. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1869 des Inhalts: Nr. 33. Verordnung, die Abänderung einiger Bestimmungen des Militär-Strafgesetzbuchs, der Militär-Straf gerichtsordnung und der Verordnung über die Disciplinarbestrafung in der Armee vom 4. Novem ber 1867 betreffend, vom 22. März 1869- Nr. 34. Verordnung, die Richtungslinie der Radeberg-Kamenzer Staatseisenbahn betreffend, vom 26. April 1869; Nr. 35. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Chemnitz-Leipziger Staatseisenbahn betreffend, vom 27. April 1869; Nr. 36. Verordnung, die Veranstaltung neuer Wahlen für die zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 30. April 1869;