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Dresden. Der Beschwerde der hiesigen Gemeinde behörden über die Befreiung des Militärs von direkten Geweindeanlagen haben sich auch die Stadträthe zu Leipzig, Chemnitz und Bautzen angeschlossen. — Bei dem am 1. April hier eröffneten Hand werkertage waren einige 30 sächsische Städte dnrch 123 stimmberechtigte und 126 nicht stimmberechtigte Mitglieder vertreten, und trafen außerdem aus 11 Städten Zustimmungsadressen ein. Cs wurde einstimmig die Gründung eines sächsischen Handwerkerbnndes, an dem jeder Handwerker theilzunehmen, gleichviel ob er einer Innung angehörr oder nicht, berechtigt ist und das Statut für denselben beschlossen. Aller Orts sollen Handwerkervereine errichtet werden, welche sich im All gemeinen die Durchführung der Beschlüsse der Hand werkertage, im Besonderen die Wahrnehmung der Inter essen des Handwerkerstandes bei der Gesetzgebung und den öffentlichen Wahlen; die Beförderung der Erwerbs interessen des Handwerkerstandes: die Belehrung desselben durch die Presse, durch Vorträge und auf andere ge eignete Weise; die Fortbildung der Gesellen und Lehr linge und die Förderung des Gesellenwesens rc. zur Aufgabe stellen. Außerdem ist ein vom Ausschuß des hiesigen Handwerkerinnungsvereins entworfener, an den Reichstag des norddeutschen Bundes gerichteter Protest gegen Einführung der unumschränkten Gewerbefreiheit im norddeutschen Bundesgebiete beschlossen. Zum Vor ort des Bundes ist Dresden und zum Vereinsorgan die in Leipzig erscheinende „Deutsche Allgemeine Hand werkerzeitung" von Kirchhoff gewählt. — In den communlichen Sparcassen des König reichs Sachsen sind 30 Millionen Thaler an Spar geldern eingelegt, welche größtentheils dem Grundbesitze zu Verwendung als Hypotheken zufließen. Meißen. Der Seiltänzer Weitzmann kam hier bei Besteigung deö hohen Thurmseiles am I. April durch das Reißen einer Halteleine zum Fallen, erfaßte aber behend das Laufseil mit einem Arme und ließ sich dann an einer Halteleine unbeschädigt nieder. Die heruntergefallcne Balancirstange verletzte aber einen 9jährigen Knaben nicht unbedeutend am Kopfe. Netzschkau (bei Reichenbach). Ein verabscheu- ungswürvigeö Verbrechen ist hier verübt worden, indem einem blühenden jungen Mädchen in der dritten Morgen stunde des ersten Oslerfeiertags während des Schlafs in ihrem Bette das Gesicht mit Schwefel- oder Salz säure begossen wurde. Verhandlungen der Stadtverordneten zu Dippoldiswalde. 5. Sitzung am 25. März 1869. Anwesend die Stadtverorvneten: Reichel, Vorsteher, Bucher, Wittig, Wendler, Lommatzsch und Fischer, sowie die Ersatzmänner Naumann und Nobis. 1) Kam die Verordnung der Königs. Brandversicherungs- Commission vom 8. d. Mts., die Nachschußvergütung von 300 Thlr. für das abgetragene Lehmann'sche Haus betreffend, in Vortrag. Das Collegium nahm hiervon Kenntniß und beschloß, die gewährten 300 Thlr. zu Tilgung von Kämmerei schulden verwenden zu lassen. Was 2) den Wiederaufbau der am 6. März d. Js. abge brannten Scheunen anlangt, so hat der Stadtrath beschlossen, von den hinter den Scheunenplätzen Nr. 30, 31 und 32 gelegenen Ulbrich'schen Parcellen Nr. 701 und 792 der Flur so viel auszukauscn, daß zwei Reihen Scheunen, zwischen welchen ein freier Raum von 40 Ellen inneliegt, stehen können. Derselbe hat ferner beschlossen, die obere nördliche Reihe zuerst bebauen zu lassen, auch die Reihe etwa in ihrer Mitte durch einen 12 bis 10 Ellen breiten Wirthschaftsweg der Feuers- gesahr wegen zu unterbrechen und den südlich von dieser Reihe nach der Stadt zu liegenden Theil des zu erkaufenden Areals einschließlich der Brandstellen bis aus Weiteres, und so weit thunlich, als Wiese auszunutzen. Dieser Entschließung vermochte d.rs Collegium, welches den vom Stadtrathe gewählten Bauplatz für zu kostspielig und doch weniger zweckmäßig hielt, nicht beizutreten, beschloß vielmehr zu beantragen, daß der Bauplatz dergestalt sestgestellt werde, daß sämmtliche Scheunen in einer Entfernung von 190 oder 200 Ellen von der Stadt unter tbeilwciser Be nutzung der bisherigen Scheunenplätzc in einer Reihe rechts und links des Fußweges nach Oberhäslich zu stehen kommen. Im Uebrigen hielt man es für unbedenklich, wenn die Scheunen in einer Entfernung von nur 190 Ellen von der Stadt errichtet würden und glaubte beim Stadtrathe die Bevorwor tung eines diesfallsigen Dispensationsgesuches beantragen zu können, zumal bei der künftigen barten Bedachung der Scheunen Flngfeuer nicht zu erwarten ist und erst vor einigen Jahren der Bau einer Scheune auf dem Plan bei noch geringerer Entfernung genehmigt worden ist. Für den unerwarteten Fall jedoch, daß Seiten der Regierungsbehörde Dispensation von der Bestimmung in tz. 20 der Bauordnung hiesiger Stadt nicht ertheilt werden sollte, beschloß man, schon jetzt den Aufwand zum Ankauf des etwa zu Ausführung des diesseitigen Antrages erforderlichen Areals aus der Stadtcasse zu verwilligen. 3) Tie Schädenansprüche eines hiesigen Hausbesitzers für abgetretenes Areal beschloß man in Gemäßheit tz. 9 flg. der hiesigen Bauordnung fest,leiten und darnach vergüten zu lasse». 4) Beschloß man, das der Stadt gehörige, früher Schmidtsche Haus Nr. 134 des Brandeatasters für die osfe- rirte Kaussummc von 800 Thlr. an Hrn. Gelbgießer Dittrich hier zu verknusen und den nach Abzug der Stadt- und Sparcassen-Forderungen von der Knussumme etwa verbleibenden Ueberschuß dem Reservefond der Sparcasse zu überweisen. 5) Mit der anderweiten Verpachtung der mit Schluß d. Js. pnchtfrei werdenden Cvmmungrundstücke unter den im vorigen Jahre aufgestellten Bedingungen erklärte man sich einverstanden, genehmigte auch die Umwandlung der Feld- parcelle Nr. 27 in Niederwald. Endlich beschloß man 6) dieses Jahr wegen des starken Wind- und Schnee bruches im Forste den Schlag beim Niederwald ganz aussetzen zu lasten. Dippoldiswalde, den 20. März 1869. Das Stadtverordneten - Collegium. H. H. Reichel, d. Z. Vorsteher. Auszug aus dem Protocoll über die Sitzungen des Stadt-Gemeiuderaths zu Glashütte am 11. März 1869. Dritte Sitzung. Gegenwärtig: Herr Bürgermeister Schneider, Herr Stadtrath Mende, der Unterzeichnete; die Herren Stadtverordneten Sachse, Zcibig, Lindig, Blase, Fischer, Trepte und Bellmann.