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— 126 — Thlr. vorgesehen. Die GesammtauSgabe ist ans 21,586,899 Thlr. veranschlagt. Dieselbe war pro 1868auf20,541,667Thlr.undpro 1869 auf21,497,291 Thlr. vorgesehen. Der Ueberschuß pro 1870 stellt sich demgemäß auf 383,271 Thlr., gegen 2,423,893 Thlr. pro 1868 und 548,519 Thlr. pro 1869. Der auf Preußen fallende Antheil beträgt 266,819 Thlr , gegen 404,807 Thlr. im Jahre 1869, und der auf Sachsen fallende 51,102 Thlr., gegen 77,530 Thlr. in 1869. Wien. Die österreichische Kriegsfregatte „Radetzky" ist in den Gewässern von Lesina in die Luft geflogen. Von 364 Mann der Bemannung sind nur 23 gerettet worden. Das Unglück entstand dadurch, daß in dem Kohlen«Magazin Feuer ausbrach, welches sich unbemerkt der Pulverkammer mittheilte. Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde. Am Sonnt. Oculi Coinmnnion: Herr S»p. Opitz. Vor mittags predigt Herr Diac. Mühlberg. Nachmitt. Betstunde. Altenberg. Künftigen Sonntag (Ocnli) öffentliche Commnnion und Beichte f'/,9 Uhr) durch Herrn Pastor Friedrich. Vormittags predigt über Luc. 20, 19—20 Derselbe. Nachmittags 'predigt Herr Diac. Kleinpaul. WWf- Die Fortsetzung der begonnenen Erzählung „Beroni" kann erst in nächster Freitags-Nummer folgen. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Nachdem durch Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern vom 10. Februar 1869 für die von demselben angeordnete Ergänzungswahl eines Abgeordneten zum Reichstage des norddeutschen Bundes im VI. Wahlkreise der I. März dieses Jahres zu Abgabe der Stimmen bestimmt worden ist, wird die in tz. 16 der Ausführungs-Verordnung zum Wahlgesetze für den Reichstag des norddeutschen Bundes vom 7. De- cember 1866 vorgeschriebene Zusammenstellung der Wahlergebnisse der Bezirkswahlen im VI. Wahlkreise am L. März R8KS im Rathhause zu Tharandt, von Vormittags 10 Uhr an, stattfinden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 20. Februar 1869. Der für die Wahlen zum Reichstage des Norddeutschen Bundes im VI. Wahlkreise bestellte Königliche Comissar Gerichtsamtmann Hofrath Hcink. Bekanntmachung, Hun-etollwuth betreffend. Nachdem am 12: dieses Monats in dem Dorfe Ruppendorf ein der Tollivuth dringend verdächtiger, mit einer Hundesteuermarke nicht versehener, unbekannter Hund, der daselbst auch mehrere Hunde gebissen hat, ein gefangen und getödtet worden ist, so wird in Gemäßheit einer Generalverordnung der Königlichen Kreis-Direction zu Dresden vom 7. November 1865 für den hiesigen Gerichtsamtsbezirk die Anlegung von gut con- struirten und befestigten Maulkörben von starken Drahtstangen oder gleichartigem Drahtgeflechte — jedenfalls nicht bloßer Maulriemen — an die Hunde auf die Dauer von 12 Wochen, vom 12. dieses Monats an gerechnet, hiermit angeordnet. Die Polizeiorgane des hiesigen Gerichtsamtsbezirks werden angewiesen, die genaueste Befolgung dieser Vor schrift streng zu überwachen und etwaige Contravenienten behufs ihrer Bestrafung zur Anzeige zu bringen, auch in Fällen anderweit wahrgenommener Tollwuth an Hunden den Vorschriften des Mandats vom 2. April 1796 gebührend nachzugehen und jedenfalls sofortige Anzeige anher zu erstatten. Dippoldiswalde, am 22 Februar 1869 Königl. Gerichtsamt daselbst. Drewitz. Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige zufolge sind in der 5. bis 7. Morgenstunde des 2. ds. Mts. aus einer unverschlossenen Kammer des Gasthofes zu Possendorf 1) ein ziemlich neuer, mit schwarzer Borde eingefaßter Ueberzieher von schwarzem Doppelstoffe mit Sammt- Kragen und übersponnenen Knöpfen, worin 2 Seiten-, 2 Schoß- und 1 Brusttasche enthalten; 2) ein Cigarren- Etuis von braunem Leder mit Stahlbügel, auf dessen Vorderseite die Worte: „Patent-Etuis" in Gold gedruckt sind und in welchem sich 1 Cigarre befand; 3) ein Paar neue Buckskin-Handschuhe von brauner Farbe mit rothem Futter; 4) eine ziemlich abgenutzte, schwarzlederne Brieftasche mit innwendig 4 Taschen und einem noch unbeschriebenen Notizbuche, worin sich eine quittirte Rechnung und 3 oder 4 Viehtransportscheine befanden; 5) ein neues Rasirmesser mit schwarzen Hornplatten in brauner Pappscheide spurlos entwendet worden, was behufs Entdeckung der Diebe und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königl. Gerichts - Amt. Dippoldiswalde, am 24. Februar 1869. Drewitz. v. Brück.