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Ur. 19 Weißeritz-Ieitmrg Freitag. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch allePost- austalten. 5 Mär; 1869 Preis pro Quartal 10 Ngr. Inserate die Spalten-Zeil» 8 Pfg. Ami«. M Meige-DM der Königlichen Verichts-Iemter md Itadirälhe ' M Dippoldiswatde md /ranengeiii. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde, 3. März. In einer gestern Abend in hiesigem Rathhause abgehaltenen Versammlung ist die Gründung eines Verschönerungs-Vereins sür unsere Stadt und Umgebung beschlossen worden. Nahe an 50 für die Sache sich lebhaft Jnteressirende haben die (am Schlüsse dieses Artikels abgedruckten) Statuten des Vereins berathen und mit wenig Aende- rungen angenommen, auch die Ausschußmitglieder ge wählt, denen für das erste Halbjahr zugleich die Aus führung Dessen überlassen wurde, was mit den ein gehenden Beiträgen herzustellen sein wird. Der Aus schuß besteht aus folgenden 9 Mitgliedern: Herr Bürgermeister Adv. Heisterbergk, - Stadt gutsbesttzer Müller, - Buchdruckereibesitzer Jehne, - Noä. xruot. Wohlfarth, - Handelsmann Lotze, - Gasthofsbesitzer Liebmann, - Lohgerbermeister Srosch, - Zimmermeister Schmidt, - Advocat Ochern al. Statuten des Vereins sür Verschönerung der Stadt Dippoldiswalde und ihrer Umgebung. 1. Zweck des Vereins ist die Verschönerung der Stadt Dippoldiswalde und ihrer Umgebung. K. 2. Der Verein sucht diesen Zweck zu erreichen, indem er theils mit seinen Mitteln Verschönerungen ausführt, theils ihre Ausführung anregt und fördert. K. 3. Die nöthigen Geldmittel sucht der Verein durch die ordentlichen Beiträge seiner Mitglieder und durch freiwillige Gaben herbeizuschaffen. §. 4. Mitglied des Vereins ist, wer sich zur Bezahlung eines regelmäßigen jährlichen Beitrags von wenigstens 20 Ngr. verpflichtet und die Statuten unterschreibt. Der jährliche Beitrag verfällt zur einen Hälfte am 1. Februar und zm anderen Hälfte am I. August jeden Jahres. Es bleibt jedoch jedem Mitgliede unbenommen, den ganzen Jahresbeitrag im Voraus zu bezahlen. Wer auf Erinnerung des Cassircrs mit 3 Ratcn-Zahlungen in Rückstand geblieben, ist als ausgeschlossen zu betrachten. H. 5. Der Verein besorgt seine Angelegenheiten theils in der Generalversammlung, theils durch den Ausschuß und die Beamten. 8- 6. Die Gegenstände, welche in der Generalversamm lung ihre Erledigung finden, sind: a) der Jahresbericht des Ausschusses über den Stand und die Vermögensverhältnisse des Vereins; b) Beschlußfassung über die Verwendung von Vercinsmittel für die Vereinszwecke. o) Wahl des Ausschusses. ä) Abänderung der Statuten oder Auflösung des Vereins. Die Generalversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit her anwesenden Mitglieder, ausgenommen im Fall einer Statuteu-Aenderung oder Vereins-Auflösung, in welchen Fällen eine Mehrheit von zwei Drittheilen der anwesenden Mitglieder erforderlich ist. Es finden jährlich zwei Generalver sammlung statt, die eine in der ersten Hälfte des Monat Februar und die andere in der ersten Hälfte des Monat August. Außerdem können auf Beschluß des Ausschusses und auf Antrag von mindestens V« der Mitglieder außerordentliche Gene ralversammlungen abgehalteu werden. Zur Gültigkeit des Be schlusses einer General-Versammlung ist erforderlich, daß sie mindestens 3 Tage vorher in der Dippoldiswaldaer Weißeritz- Zeitung cinberufen worden ist. H. 7. Der Ausschuß besteht aus 9 Mitglieder», wovon 6 von der Generalversammlung gewählt und 3 vom Ausschuß bei gewählt werben. Von den Ersteren tritt jedes Jahr ein Drittheil ans, tue Letzteren werden je auf ein Jahr gewählt. Die Ausschußsitzungen bestimmt der Vorsitzende, zu deren gültigen Beschlußfassung die Anwesenheit von wenigstens zwei Drittheilen der Ausschussmitglieder erforderlich ist. Das Amt eines Ausschuß-Mitgliedes ist ein Ehrenamt. §. 8. Der Ausschuß vollzieht die Beschlüsse der General- Versammlung, er verwaltet das Vermögen des Vereins, revidirt die am 1. Januar jeden Jahres abzuschließende und dem Vor stand des Ausschusses zu übergebende Rechnung des Cassirers und vertritt mit dem Rechte der Substitution den Verein gegen Dritte; er wählt aus seiner Mitte den Vorstand, dessen Stell vertreter, den Schriftführer und Cassirer. §. 9. Insoweit nicht über die Vereinsmittel Beschlüsse der Generalversammlung vorlicaen, welche stets in erster Linie aus zuführen sind, ist der Ausschuß berechtigt, vorhandene Mittel zu Vereinszwecken zu verwenden. §. 10. Im Fall einer Auflösung des Vereins wird das vorhandene Vermögen dem Stadtrath zu Dippoldiswalde unter der Bedingung der Verwendung für Verschönerung der Stadt und ihrer Umgebung überwiesen. — Die Reichstagswahl im GerichtsamtS- Bezirke Dippoldiswalde hat folgendes Ergebniß geliefert. Es erhielten 440 Stimmen Herr Adv. Siegel, 320 - - Rittergutsbes. Otto, 189 - - - Grahl, 99 - - Hofrath Ackermann. Im Bezirke des Gerichtsamts Döhlen erhielt Herr Hofrath Ackermann 368 und Herr Adv. Siegel 159 Stimmen. — In der Stadt Altenberg fielen von 48 abgegebenen Stimmen 17 auf Hrn. Hosrath Acker mann, 16 auf Hrn. Otto, 6 auf Hrn. Adv. Siegel. — Die am Donnerstag, 4. März, in Tharandt stattfin dende Zusammenstellung der ganzen Stimmen des Be zirkes wird wahrscheinlich keine definitive Wahl ergeben, so daß eine engere Wahl wird stattfinden müssen, bei welcher nur einer der zwei Candidaten gewählt werden darf, welche die meisten Stimmen erhielten. Dies werden, wie man schreibt, wahrscheinlich die Herren Siegel und Ackermann sein. — 4. März. Die „Dr. Nachr." schreiben: „Die Stimmenzahl ergiebt in Wilsdruff, Dippoldiswalde