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506 Allgemeiner Anzeiger. Edietalladung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist zu dem Vermögen des Kramers und Hausbesitzer^ Ernst Friedrich Dittrich in Mulda auf geschehene Jnsolvenzanzeige der Concucsproceß zu eröffnen beschlossen worden. Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners, sowie alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche au dessen Vermögen zu haben vermeinen, hiermit geladen, in dem auf den IS. September 1888 anberaumten Liquidationstermine in Person oder durch gehörig legitimirte und, soviel Ausländer aulangt, mit gerichtlicher Vollmacht versehene Vertreter bei Strafe des Ausschlusses von dem gegenwärtigen Creditwesen, sowie bei Verlust der ihnen etwa zusteher.den Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden, zu bescheinigen nnd darüber mit dem bestellten Con- curSvertreier, sowie nach Befinden, der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 13. October 1888 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides gewärtig zu sein, hiernächst aber den 28. Öetober 1868 anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, wo möglich einen Vergleich zu schließen, unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in gedachtem Termine nicht erscheinen, oder über Annahme des etwa in Vorschlag ge brachten Vergleichs sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als in die Beschlüsse der Mehrheit der betheiligten Gläubiger einwilligend werden betrachtet werden; dafern jedoch ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den S. November 1888 der Jnrotulation der Acten und den 12. November 1868 der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses gewärtig zu sein. Auswärtige Gläubiger haben übrigens zu Behändigung von Ladungen und sonstiger gerichtlicher Verfügungen bei je 5 Thlr. — Ngr. — Pf. Strafe Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen. Frauenstein, den 10 Juli l868 Königliches Gerichtsamt daselbst. Lommatzsch. :sß-«. L« WWMWWKlbe den 21. August 18«8 Stättegeld wird nicht erhoben. Der Sta-trath zn Dippoldiswalde. Bekanntmachung. Cs ist wahrgenomwen worden, daß aus den Wasserständern Master entnommen worden ist dergestalt, daß der Drücker auf irgend eine Weise festgemacht worden ist, um dadurch ein fortwährendes Laufen des Wassers zu bewirken. Namentlich ist das Wasser zum Verquellen von Gefäßen benutzt worden. Es wird dies hiermit untersagt, und werden wir Uebertretungen dieses Verbotes mit einer Geldstrafe von 5 bis 50 Thlr. oder entsprechender Gefängnißstrafe belegen. Dippoldiswalde, am 10. August 1868. Der Stadtrath Heisterbergk, Bürgermeister. Bekanntmachung. Nachdem die Liste der Stimmberechtigten aufgestellt worden ist, soll die Wahl des Kirchenvorstandes am nächsten Sonntag, als am 18. August, nach dem Bormit- tagsaottesdienste in der Kirche geschehen. Dabei sind die ausgefüllten Stimmzettel von ll—12 Uhr von den Wählern persönlich abzugeben. Dippoldiswalde, den 10. August 1868. Der Wahlausschuß. Zu Kirchenvorstehern dürften außer den in Nr. 60 d. Bl. genannten Per sönlichkeiten auch noch zu empfehlen sein: Herr Lohgerbermstr. Böhme. - Graupenwerksbes. Fischer. - Posthalter Flemming. - Lohgerbermstr. Frosch. Herr Apotheker Klug. - Handelsmann Näser. - Kaufmann Reichel. - Färbermeister Rumberger. - Mühlenbesitzer Schmidt. - Kaufmann L. Schmidt. - Casfirer THeu erkauf.