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Freitag. Nr 11 7. Februar 1868. MWeißeritz-Zeitung-M. Postanstalten. b Pfg. Amts- Md Anzcistk-Statt der Königlichen Gerichts-Acmter und Stadtrüthe zn Dippoldiswalde und /rauenflei«. VerMworitichrr »edacteur: Lari Zehne in Dippoldiswalde. Tagesgeschichte. Glashütte. Auch dies Jahr haben eine An zahl hiesiger Turner eS unternommen, ein sogenanntes Turner-Co ncert zu veranstalten. Dasselbe soll nächsten Sonntag, den 9. Februar, im Gasthofe zur Stadt Dresden hier stattfinden und außer den bereits hinlänglich bekannten turnerischen Kraft- und Gewand- Heits-Uebungen auch declamatorische und Gesangs-Vor träge enthalten, und zwar alles dies ausgeführt von den Kräften der hiesigen Turnerschaft, einschließlich der turnenden Schulkinder. Auch sind einige Abtheilungen Hiebfechten eingelegt worden, was bei früheren Auf führungen dieser Art nicht der Fall war. Der Rein ertrag dieser Concerte fließt grundsätzlich nur ge meinnützigen Zwecken zu, und wenn dies Streben unserer jungen Turner Lob und Anerkennung verdient, so wird ihm auch ein recht zahlreicher Zuspruch des Publikums nicht fehlen. — In etwa 3 Wochen soll, in Folge einiger dort kundgegebenen Wünsche, ein ähn liches Concert in Altenberg stattfinden. Dresden. Die Berathung des Berggesetzes in der 2. Kammer hat begonnen; Referent Sachße be richtete darüber in sehr gründlicher Weise. Aus den Details erwähnen wir nur, daß die von der 1. Kammer beschlossenen Zusätze, nach welchen bei Unglücksfällen die benachbarten Bergwerke zur Hilfeleistung verpflichtet, und sämmtliche erwachsende Kosten vom Besitzer des betreffenden Werks zu tragen sind, auch diesseits ein stimmig angenommen wurden. — Die Vermählung des Kronprinzen Humbert von Italien mit der Prinzessin Margaretha von Sa voyen, Enkelin unseres Königs, wird in Florenz am 26. April stattfinden. — Zur Ausführung des Artikels 61 der Ver fassung des Norddeutschen Bundes sind vom 1. Ja nuar 1868 an die preußischen Militärstrafgesetze auch im Königreiche Sachsen eingeführt worden und deshalb ein neues Militärstrafgesetzbuch und eine neue Militärstrasgerichtordnung, sowie einige andere damit zusammenhängende Verordnungen publicirt worden, wodurch die zeitherigen Militärstrafgesetze außer Wirk samkeit getreten smd, während das allgemeine Straf gesetzbuch gegen Militärpersonen für die nicht militä rischen (gemeinen) Verbrechen anch ferner in Kraft bleibt. Das neue Militär-Strafgesetzbuch schafft die im alten nachgelassene körperliche Züchtigung (bei Sol daten zweiter Klasse) ab und ändert einiges in den bisher üblichen militärischen Strafen. Durch die neue Militär-StrafgerichtSordnung sind die bisherigen Mili tärgerichtsbehörden (Kriegsgerichte) aufgelöst worden und an deren Stelle das General-Auditoriat (als ober ster Militärgerichtshof), das Korps- und die Divisions gerichte für die höhere, die Regiments- und die Ba taillonsgerichte für die niedere Gerichtsbarkeit getreten. Der Gerichtsstand der Militärpersoven in bürgerlichen Rechtssachen ist fortan bei den Civilgerichten des Gar nisonortes und sind die bereits anhängigen Klagsachen an die betr. Gerichtsämter abgegeben worden. In die Löhnung und sonstige Gebührnisse der Unteroffiziere und Soldaten kann die Hilfe nicht vollstreckt werden, auch findet Vollziehung des Personalarrestes wegen Schulden gegen die im Dienste befindlichen Militär personen nicht statt. — Da auch im Jahre 1868 das vierte deutsche Turnfest nicht zu Stande kommen wird, hat der Turnrath des Leipziger Schlachtfeld-Gauverbandes be schlossen, die Veranstaltung eines sächsischen Kreisturn- festes im kommenden Sommer anzuregen. — Die vom Taubenzüchterverein hier im Gewand hause veranstaltete Geflügelausstellung ist am 6. Febr. eröffnet und dauert bis 10. Febr. Für die da mit verbundene Verloosung sind beim Kfm. Winzer, Schloßstr. 7, Loose zu 15 Ngr. zu haben. Meißen. Eine erst vor wenigen Wochen verhei- rathete Arbeitersfrau verschluckte neulich während des Lachens eine im Mund gehaltene Nähnadel. Nach ärztlichem Ausspruch soll sich zwar die Hoffnung auf Rettung der hart daniederliegenden Unglücklichen steigern, aber dieselbe erleidet bei der geringsten Bewegung die heftigsten Schmerzen und kann fast gar nichts genießen. Es ist dies leider ein Fall, der allen Frauen und Mädchen zur Warnung dienen mag, welche die alther kömmliche Gewohnheit haben, die Näh- und Steckna deln in den Mund zu nehmen. Berlin. Die Hoffnungen, welche man in Bezug auf die Aufhebung der ZeitungSsteuer auf die Regierung setzte, sind nicht erfüllt worden. Der Re« gierungscommissar erklärte, daß die Einnahme aus der Besteuerung der Zeitungen nicht entbehrt werden könne, daß es sich nur um eine Abänderung des Steuermodus handeln könne. Wenn man bedenkt, daß die Zeitungs steuer eine Summe einträgt, welche nur pCt. sämmt- licher Staatseinnahmen ausmacht, so staunt man wirk lich, daß eine Absetzung derselben für eine Unmöglich keit erklärt werden soll, und ist zu hoffen, daß sich im Laufe des Jahres die Ansichten der Regierung in dieser Beziehung ändern werden.