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443 Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners, sowie alle Diejenigen, welche aus irgend einem RechtSgrunde Ansprüche an dessen Vermögen zu haben vermeinen, hiermit geladen, in dem auf den 18. September 1868 anberaumten Liquidationstermine in Person oder durch gehörig legitimirte und, soviel Ausländer anlangt, mit gerichtlicher Vollmacht versehene Vertreter bei Strafe des Ausschlusses von dem gegenwärtigen Ereditwesen, sowie bei Verlust der ihnen etwa zustehenden RechtSwohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden, zu bescheinigen und darüber mit dem bestellten Con- cursvertreier, sowie nach Befinden, der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 13. Oktober 1888 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides gewärtig zu sein, hiernächst aber den 28. Oktober 1868 anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, wo möglich einen Vergleich zu schließen, unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in gedachtem Termine nicht erscheinen, oder über Annahme des etwa in Vorschlag ge- - brachten Vergleichs sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als in die Beschlüsse der Mehrheit der betheiligten Gläubiger einwilligend werden betrachtet werden; dafern jedoch ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den S November 1868 der Jnrutulation der Acten und den 12 November 1868 der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses gewärtig zu sein. Auswärtige Gläubiger haben übrigens zu Behändigung von Ladungen und sonstiger gerichtlicher Verfügungen bei je 5 Thlr. — Ngr. — Pf. Strafe Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen. Frau enstein, den 10 Juli 1868 Königliches Gerichtsamt daselbst. Lommatzsch. Bekanntmachung. Die zu dem vom Staatsfiscus angekauften ErbgerichtSstammgute zu Schellerhau, Folium 27 deö Grund- und Hypothekenbuchs und Nr. 28 des BrandversicherungscatasterS für Schellerhau, gehörigen Wohn- und Wirthschaftsgebäude, nebst der darauf ruhenden Gasthofs- und Schankgerchtigkeit und 1 Acker 125 süRuthen Feld und Wiese oder nach Befinden 6 Acker 149 ORuthen dergleichen, sollen am 22. Juli 1868, Vormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle, unter den im Termine zuvor noch bekannt zu machenden, in der Schellerhauer Schank- wirthschaft aushängenden nnd durch die Forstbeamten in Bärenfels zu erfahrenden Bedingungen, an den Meist bietenden öffentlich verkauft werden. Kauflustigen wird dies hiermit bekannt gemacht. Königliches Forstverwaltungsamt Frauenstein, am 28. Juni 1868. Rudorf. Uhlich. Fiskalische Steinanfnhr-Verdingung. Die Anfuhre des Steinmaterials zu Unterhaltung der Dresden-Dippoldiswalda-Altenberger-Chaussee und der nichtchausflrten Straßen im Bezirke Dippoldiswalde, auf das Jahr 1869, soll Donnerstag, den 23. Juli r». e., Nachmittags 3 Uhr, im Gasthofe zur „Stadt Dresden" in Dippoldiswalde, unter den im Termine zu eröffnenden Bedingungen an die Mindestfordernden verdungen werden. Dresden, am 30. Juni 1868. Pie König!. ImtshauptMllMlschnft. Per Königl. Dauverwatter. von Vieth. Hann Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Stadtrath ist am heutigen Tage Herr Kaufmann Carl Schönherr hier als Agent der „Westdeutschen Versicherungs-Aktien-Bank" für den Bezirk ver Stadt und des Königlichen Gerichtsamtes Dippoldiswalde verpflichtet worden, und wird dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 10. Juli 1868. Der Stadtrath. Heisterbergk, Bürgermeister. Amtlicher Verordnung gemäß haben sich den 1. August dieses Jahres sämmtliche hier wohnhafte, dem norddeutschen Bundesgebiet angehörigen, im Jahre 1848 gebornen oder bet der letzten Rekrutirung zurückgestellten, ingleichen die zur Zeit untauglich befundenen militärpflichtigen Mannschaften bei unterzeichnetem Stadtrathe unter Einreichung ihrer Geburtsscheine, Taufzeugnisse oder Gestellungssch-ine anzumelden. Glashütte, den 8. Juli 1868. Der Stadtrath. A. Schneide«, Bürgermstr.