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Freitag. 51. 3. Juli 1868. MWeißerih-Zeitung.H Postanstalten. ' 8 Pfg. Amts- und Anzeige- Klatt der Königlichen Gerichts-Aemter und Stadträlhr zu Dippoldiswalde uud /raueußeiu. Vermckvortlicher «edarteur: Lari Lehne in Dippoldiswalde. Tagesgesehichte. Dippoldiswalde, den 2. Juli. Ein schon längst erwartetes, ohnlängst publicirtes Gesetz, über die neue Kirchen- und Shnodalordnung, dürfte den meiste» unsrer Leser wohl noch unbekannt sein, so daß es als ein besonderes Verdienst unseres Herrn Superinten denten Opitz erscheint, unsre Leser in der heute unserm Blatte zugegebenen Beilage mit dem Inhalte dieses für das kirchliche Leben so wichtigen Gesetzes bekannt gemacht zu haben. Indem wir dem Herrn Sup. Opitz für die so verdienstvolle Arbeit unfern Dank sagen, möchten wir zu aufmerksamer Betrachtung unsrer heutigen be sonderen Beilage dringend auffordern. — Gestern Abend fand eine anderweite Versamm lung in Sachen der Errichtung eines Kaltwasser badebassins statt. Herr Referendar Leißring be richtete zunächst über den Stand der Sache. Der vom hiesigen Stadtrathe vor seiner zu ertheilenden Ge nehmigung gestellten Bedingung, zunächst die Zustimmung der dem projectirten Bassin benachbarten Mühlenbesitzer zu erlangen, war man nachgekommen und war dieselbe vorzüglich dadurch erlangt worden, daß man eine Gerad- legung des bisher in einem Knie gelegenen Mühlgrabens beabsichtigt. Natürlich würde dadurch das Bassin auch eine etwas andere Lage, als unsprünglich beabsichtigt, erhalten. Nach dieser Zustimmung haben denn auch die städtischen Behörden ihre Zustimmung ertheilt und sich mit 30 Actien an dem Unternehmen betheiligt, so daß dasselbe als gesichert angesehen werden darf. Zur Inangriffnahme und Ausführung des Werkes wählte die Versammlung einen Ausschuß, bestehend aus den Herren Referendar Leißring, Arzt Wohlfarth, Mühlen besitzer Röllig, Turnlehrer Thurm und Gerichtsamt- uiann Drewitz. Bei einer zum Baden einladenden Temperatur von etwa 26° im Schatten wäre sicher die Betheiligung eine stärkere gewesen. Dippoldiswalde. Geschäfts-Uebersicht des Vorschußvereins für Dippoldiswalde und Umgegend auf das 2. Quartal 1868. Einnahme: 2 AG- 15 — HA Bücher. . 20 - — - — - Eintrittsgelder. 22 — W Stammeinlagen. 12037 - 21 - 4 - Spareinlagen 1 ° zurückgez. Vorschüsse. 251 - 21 - 5 - Zinftn § von Vorschüssen. 25686 21 4 M Sa. der Einnahme. Ausgabe: 17276 OA- — — O gegebene Vorschüsse. 10069 - 20 - 4 - zurückgez. Spareinlagen. 1000 - — - — - zurückgez. Darlehne. 86-12 - — - zurückgez. Stammeinlagen und Dividende. 1 - 10 - - - zurückgez. Eintrittsgelder. 45 - 20 « 6 - Zinsen. 22 - 18 - — - Regieaufwand. 28501 21 Sa. der Ausgabe. Dippoldiswalde, 2. Juli. Das von den hiesigen städtischen Collegien angeregte Project, die Anlegung eines Wasserbassins auf hiesigem Marktplatze betreffend, ist von dem königl. Ministerium des Innern dem akademischen Rathe zur Kenntnißnahme gegeben worden, und hat dieses darauf angezeigt, daß das frag liche Project geeignet erscheine, auch bei einfacher Ausführung Gegenstand künstlerischer Leistung zu werden. — Hoffentlich führen die demnächst in Aussicht gestellten Erörterungen an Ort und Stelle zu einem günstigen Resultate! Dresden. Die am 29. Juni abgehaltene Gene ralversammlung der Albertsbahn-Actienge- sell schäft lehnte das Angebot der k. Staatsregierung, die Aktionäre mit ungefähr 138 Thlr. baar pro Aktie für Abtretung der Bahn an den Staat zu entschädigen, mit 867 gegen 59 Stimmen ab und ermächtigte das Direktorium und den Ausschuß, die AlbertSbahn unter folgenden Bedingungen an den Staatsfiskus abzutreten: Für jede Aktie werden nach Wahl der k. Regiernng entweder 150 Thlr. baar oder 150 Thlr. dergestalt gewährt, daß dieser Betrag als künftiger Nominalwerth der Aktien denselben abgestempelt wird. Durch diese 150 Thlr. werden die Aktionäre für alle und jede An sprüche abgefunden. Falls die k. Regierung sich für die zweite Modalität entscheiden sollte, wird der Nomi nalwerth der Aktien jährlich mit 4?/« vom Hundert, mithin mit 7 Thlr. pro Aktie vom 1. Juli 1868 an verzinst. Berlin. Die Norddeutsche Allg. Zeitung (ein Ministerialblatt) läßt für das (Noth-) Gewerbege setz wenig hoffen. Man hält das Gesetz hauptsächlich deshalb für bedenklich, weil es die Anwendung mancher Strafbestimmungen ausschließen würde. — Am 27. Juni ist der Dichter Ferd. Freilig- rath, nachdem er 19 Jahre im Exil verlebte, mit seiner Frau und 2 Kindern von Amerika wieder in Köln eingetroffen. Er begiebt sich jetzt nach dem Bade