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67 „Ich habe meine Pflicht zu thun," erwiederte der Schulze, drückte seinen Hut in die Stirne und setzte mit langen Schritten seinen Weg weiter fort. — Noch an demselben Normittag erschien das Cri- minalgericht. Evi wurdi in's Verhör genommen. Sie wiederholte ihre früheren Angaben, und die Gerichts beamten sahen sich veranlaßt, nachdem die Magd, welche Evi zuerst entdeckt und die übrigen Personen, die bei ihrer Rettung zugegen gewesen, abgehört worden waren, eine weitere Untersuchung auf dem Geheghof auzustellen. Bastel war auf dem Felde bei den Ar beitern. Als er vor den Beamten erschien, zeigte er weder Unruhe, noch Verlegenheit. Er behauptete, Abends spät vom Felde heimgekommen zu sein und er müdet, wie er gewesen, sich kurz darauf zur Ruhe be geben zu haben; in das Dorf sei er weder heute, noch gestern gekommen. Das bestätigten die Hausleute. Die Schlafkammer Bastels lag über dem Stalle. Er konnte von da aus auf einem zweifachen Wege in's Freie gelangen. Ein Gang führte von seiner Kammer aus die Treppe hinab in den Hausflur. Die Haus- thüre wurde jeden Abend verschlossen und der Schlüssel von den Eltern in ihrer Schlafkammer verwahrt. Von dem Hausplatz führte aber auch eine Thüre in den Stall ; dieser wurde nur mit einer Klammer verschlossen und ließ sich stets öffnen. Von dem Stalle aus ging eine Thüre in den Hof, die sich ebenfalls leicht auf machen ließ, da nur ein hölzerner Riegel von innen vorgeschoben war. Allein in dem Stalle schlief der Knecht, und seine Bettstelle stand keine zehn Schritte von der Thür; er hätte eö hören müssen, wenn Jemand des Nachts durch den Stall gegangen, die beiden Thüren geöffnet und dann wieder auf diesem Wege zurückgekehrt wäre; auch behauptete der Knecht, er habe einen sehr leisen Schlaf und würde bei dem geringsten Geräusche munter. Noch war ein dritter Ausgang möglich. Unter dem Fenster von Bastels Schlafkammer lag ein hoher Haufen kürzlich erst angefahrener Waldstreu. Von dem Fenster konnte man sich leicht auf den Haufen herab lassen und von da aus den Boden gewinnen; ebenso ließ sich auf diese Weise die Rückkehr bewerkstelligen. Sonach war es möglich, daß Bastel, ohne von irgend Jemandem im Hause bemerkt worden zu sein, seine Schlafstätte verlassen hatte und wieder dahin zurückge kehrt war. Der Weg in's Dorf betrug kaum eine Viertelstunde; er konnte in weniger Zeit, als einer Stunde im Dorfe gewesen sein, dort mit Evi gespro chen, sie an den Brunnen begleitet haben und nach vollbrachter That nach Hause geeilt sein. Daß er im Dorfe nicht bemerkt worden war, erklärte sich daraus, daß fast alle Bewohner noch schliefen oder doch im Innern des Hauses beschäftigt waren. Das Gericht ordnete die Verhaftnahme Bastels an, und dieser wurde mit geschlossenen Händen von einem Gensd'armen jnach dem Gerichtsort abgeführt. Evi trat gerade aus dem Thore, um einen Korb Klee zu holen, als Bastel in diesem Zustand am Hause vorüberschritt. Das Mädchen erblaßte und wendete sich rasch wieder nach dem Thore; erst als der Verhaftete schon ein weites Stück entfernt war, setzte sie ihren Weg fort. (Fortsetzung folgt.) Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde. Am 4. Sonnt, n. Epiph. predigt früh: Hr. Superint Opitz. Vorher Beichte: Derselbe. Nachmittags Betstunde. Frauenstein. Am 4. Sonnt, n. Epiph. predigt früh: Hr. Ino. td. I)r. Hasse, Sup. Nachm. Hr. Diac. Weichert. Früh ('/,9 Uhr) Beichte: Derselbe. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Nacbdem der Kaufmann Oscar Ultemann Peters in Kreischa als Agent der Berlinischen Pri vat-Mobiliar-Feuer-Verficherungs-Gesellschaft zu Berlin für den Verwaltungsbezirk des unterzeichneten König! Gerichtsamtes an- und in Pflicht genommen worden ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, den 25 Januar 1868. Königliches Gerichtsamt. I. A.: Kühn, Assess. Bekanntmachung. Der diesjährige Lichtmeß-Markt in Tharandt fällt nicht auf den 9. Februar, wie in einzelnen Kalendern irrthümlich angegeben ist, sondern auf den Montag nach Lichtmeß und daher auf den 3. Februar 1868, was hierdurch bekannt gemacht wird. Der Stadtrath. Tharandt, am 18. Januar 1868. Rusfini, Bürgermeister. Die Grundsteuer auf 1. Termin ist den L. Februar ds. Js. gefällig und nach 3 Pfg. pro Steuereinheit binnen 8 Tagen anher zu entrichten. Dippoldiswalde, den 30 Januar 1868. Stadt-Stener-Einnahme. Allmer.