Volltext Seite (XML)
22 Kammer kam am 9. und 10. Januar der Deputations bericht über das kgl. Decret, den Entwurf eines Ge setzes über die Ausübung der Fischerei in fließenden Gewässern betreffend, zur Berathung. Eine längere Debatte entstand bei den Paragraphen, die zum Schutz der Fischerei als zu weit gehend und der Landwirth- schaft und Industrie zu nachtheilig bezeichnet wurden. Man beantragt folgende Fassung: Das Abschlagen oder Ablassen natürlicher oder künstlicher Wasserläufe behufs der Fischerei ist verboten. — Zum Behufs der Bewässerung von Gräben und Wiesen darf ei» Fischwasser nur nach wenigstens 24 Stunden, zu anderen Zwecken nur nach zwei Tage vorher erfolgter Benachrichtigung des Fischerciberechtig- ten vollständig abgeschlagen werden. Ueber dies Wasserabschlagen entstand eine längere Debatte, bis man beschließt, in den 1. Satz den Vor behalt: „soweit nicht besonders erworbene Privatrechte entgegenstehen," einzuschalten, und den zweiten Satz dahin abändert: „Zu anderen Zwecken darf ein Fisch wasser, falls nicht Gefahr im Verzüge ist, nur nach wenigstens 24 Stunden vorher erfolgter Benachrichti gung des Fischereiberechtigten vollständig abgeschlagen werden." Die übrigen Paragraphen veranlaßten keine weitere Debatte, und erwähnen wir nur, daß von der eingeführten Schonzeit, Karpfen und Hechte ausgeschlossen sind, daß das Fischen in der Zeit von Sonnenunter gang bis Sonnenaufgang, sowie während des Gottes dienstes verboten ist, und daß auch in Bezug auf den Verkauf der Fische mehrfache Beschränkungen einge führt werden. Schließlich wurde das ganze Gesetz gegen 4 Stimmen angenommen und bei der von der Regierung ertheilten Zusicherung, die schon früher an geregte Förderung der künstlichen Fischzucht nach Kräften im Auge behalten zu wollen — Beruhigung gefaßt. — Der Termin zum Umtausch der Schwarzb.- Sondershausenschen Ithäl. Cassenbillets von 1859 ist bis 31. Mai verlängert; auch die Frist zur Einlösung der Schwarzb.-Sondershausenschen lOthalerscheine von 1855 ist zum 1. März d. Js. unwiderruflich festgesetzt. — In Neukirch bei Bischofswerda ist am 10- Januar Abends das große schöne Pfarrhaus ein Raub der Flammen geworden. Durch thätige Hülfe wurden sämmtliche Mobilien des Hrn. Pastors v. d. Trenk, sowie die Kirchenbücher gerettet. Ueber die Eutstehungs- ursache verlautet noch nichts. Leipzig. Die Neujahrsmesse gestaltet sich gar nicht besser; in Tuchen namentlich wurden nur ganz unzufriedenstellende Preise erlangt. Ein Gleiches ist von der Ledermesse zu sagen; auch die sächsischen Manufacturwaaren, die guten Absatz fanden, mußten zu sehr niedrigen Preisen abgegeben werden. — Die kürzlich hier verstorbene verw. Frau Mende hat der Stadt Leipzig ihr auf 100,000 Thlr. taxirtes Grundstück zu einem Asyl für arme Blinde geschenkt. Berlin. Im Abgeordnetenhause wurde vom Abg. Lasker die frühere preuß. Justizverwaltung eingehend kritisirt und die Dringlichkeit von Reformen hervorge hoben. Der Justizminister erklärte, daß er gesonnen sei, seiner schwierigen Aufgabe mit Aufbietung aller seiner Kräfte nachzukommen und verweist bezüglich schon angebahnter Reformen auf die neue Proceßordnung. — Die Arbeiter der Gruson'schen Maschinenfabrik in Buckau haben für die Nothleidenden in Ostpreußen ein eintägiges Arbeitslohn im Betrage von 300 Thlrn. gespendet. Die Arbeiter der Gußstahlfabrik in Bochum gaben 500 Thlr. Wien. Der neue Justizminister wird ein im volks- thümlichen Geiste gehaltenes neues Strafgesetz und eine neue Strafproceßordnung vorlegen. Auch ein neues Preßgesetz bezeichnet er als nothwendig. Kirchliche Vorkommnisse in der Parochie Seifersdorf im Jahre 1887. I. Aufgeboten wurden 35 Paar, 5 mehr als im Jahre 1866; darunter sind 18 Paar hier getraut worden, 3 weniger als im Jahre 1866. Davon kommen dem Brautorte nach 7 auf Großölsa, — auf Seifen, 7 auf Seifersdorf, — auf Paulsdorf, 3 auf Malter, — auf Spechtritz, 1 auf Paulshain. Unter den Getrauten befanden sich 1 Wittwer und 1 Wittwe. Die Trauungen fanden alle öffentlich statt, vier mit Rede. — Im Jahre 1767 wurden Hierselbst 13 Paare getraut. II. Geboren wurden 78 Kinder, 8 mehr als im Jahre 1866, darunter 43 männliche und 35 weib liche, als in m. w. Seisersdorf 27. 17. 10. (unehel. 2), 1 mehr als 1866; Groß-Oelsa 32. 20. 12. i „ 8),10 „ „ „ Paulsdorf 5. 1. 4. ( „ —), 3 wenig.,, „ Malter 5. 3. 2. ( „ 1), 1 „ „ „ Spechtritz 5. 2. 3. l „ 1), 2 „ „ „ Paulshain 3. —. 3. ( „ 2), 1 mehr „ „ Seifen 1. —. I. ( „ —1 wenig.,, 78. 43. 35. (unehel14), 5 mehr als 1866. Unter diesen Kindern war 1 Drillings paar, 1 Zwillingspaar, sowie 3 todtgeborene (soviel wie 1866). Geboren wurden im Januar 2 m., 4 w.; im Februar 2 m., 3 w.; im März 4 m., 1 w.; im April 2 m., 5 w.; im Mai 3 m., 3 w.; im Juni 1 m. 1 w.; im Juli 5 m., 2 w.; im August 10 m., 3 w.; im September 5 m., 5 w.; im October 4 m., 4 w.; im November 3 m., 1 w.; im December 2 m., 3 w. Im Jahre 1767 sind hier 45 Kinder geboren worden, darunter 15 Söhne und 30 Töchter nnd kein uneheliches dabei. III. Verstorben sind 56 Personen, darunter 39 männliche und 13 weibliche, als aus Spechtritz 4, 3 m., 1 w.; aus Malter 7, 7 m., — w.; aus Pauls dorf 2, 2m, — w.; aus Seifersdorf 20, 14 m., 6 w.; aus Seifen 1, — m., 1 w.; aus Groß-Oelsa 20, 13 m., 7 w.; aus Paulshain 2, — m., 2 w.; im Ganzen 8 mehr als 1866; in Spechtritz 2 weniger; in Malter 4 mehr; in Paulsdorf 1 weniger; in Sei fersdorf soviel, als im Jahre 1866; in Seifen soviel, als 1866; in Groß-Oelsa 8 mehr; in Paulshain 1 weniger. Von diesen Todesfällen kommen auf Ja nuar 4; Februar 4; März 2; April 4; Mai 7; Juni 3; Juli 8; August 7; September 5; October 4; November 3; December 5. Summa 56. Im Jahre 1767 starben hier 24 Personen. Unter den obengenannten Verstorbenen waren die beiden ältesten Personen Johann Christian Nütz old, Halbhufengutsauszügler in Groß-Oelsa, alt über 79 Jahr; und Christian Gottlieb Walther, Gärtner gutsauszügler zu Malter, alt über 74 Jahr. Von den Verstorbenen waren Ehemänner 14, Ehefrauen 2, Wittwer 2, Wittwen 1, Jünglinge 1,