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544 Kaufläden, amtlichen Localen, bei Versammlungen auf den Kirchhöfen, vor und nach dem Gottesdienste rc. nicht polnisch gesprochen werde und daß Diejenigen, welche diesem Verbot zuwiderhandeln, zu fühlbaren Geldstrafen herangezogen werden." Da die Höhe der für solche Uebertretungen zu verhängenden Geldstrafen gesetzlich nicht bestimmt ist, so ist bei Bemessung der selben der Willkür der Polizeibehörden ein weiter Spiel raum gelassen, und es kommen nicht selten Fälle vor, daß auf Geldstrafen bis zur Höhe von 100 —400 R. S. erkannt wird. In der Regel wird die Höhe der zu verhängenden Geldstrafen nach dem Vermögensver hältnisse des Schuldigen bemessen. Da nur wenige Polen der russischen Sprache in dem. Grade mächtig sind, daß sie sich ihrer als Unterhaltungssprache bedienen könnten, so bleibt den meisten nichts übrig, als ihre Unterhaltung aus den engen Familienkreis zu beschränken. Auf den Straßen und in öffentlichen Localen verhalten die Polen sich größtentheils schweigend, und wenn sich Freunde und Bekannte auf der Straße begegnen, so gehen sie, falls sie der russischen Sprache nicht mächtig sind, stumm an einander vorüber. Eingesandt. Lieber Schwager Hypochonder! Du bist doch ein rechter — und magst Mr diesen Gedankenstrich von Deinem zartfühlenden Gewissen selbst ausfüllen lassen, wenn Du diesen Brief gelesen. Alljährlich giebst Du viel schweres Geld aus, um allein oder nach Befinden mit Frau und Kindern in irgend ein fernes theureS Bad „zu machen," Dich und sie, meine herzliebe Schwester nebst Neffen und Nifteln, vier bis fünf Wochen lang in und mit leidigem Wasser zu plagen und zu langweilen, schachmatt und arbeitsunlustig zu rückzukehren, und nach einer peinlichen Nachcur von ebensoviel Wochen mit Deiner Hypochondrie auf dem alten Flecke zu sein. Ist das nicht eine Sünde und Schande, ein Jammer und Fehler dazu? würde Talley- rand sagen. Doch was kümmert uns dieser, den ein bekanntes Spottlied und Gedicht die seinigen in der Hölle zu spät bereuen läßt? Höre lieber Deinen Schwager, der es so gut mit Deiner Seele, wie mit ihrer Hülle weint, die ihr zuweilen so arg mitspielt, daß Dich die Fliege an der Wand ärgert und daß Du in jeder Null Deiner Rechnungen einen Teufel sitzen siehst. Du kannst Deine Grillen leichter und sicherer los werden, wenn Du's einmal auf andere Weise angreifst, als nach dem Rath Deines Medici- nalraths, der Dich aus purer Desperation in ein Bad um das andere schickt. Nimm die Hälfte, nimm den dritten, vierten, fünften Theil von dem, was Dir das kostet, und mach' eine Reise! Du siehst schon aus dieser Berechnung, daß ich Dir gar nicht etwa eine große und weite Reise, die Du Deinen Leibeskräften nicht zutraust, sondern eine kleine anrathe, eine kleine Frühjahrs-, Sommer-, Herbst-, nicht Winterreise, obwohl auch diese ihre Reize haben kann. Doch wenn Gottes schöne Natur draußen auf- oder abblühend lebt und Du Deinem Schreibtisch genug gethan hast, so mach' Deine Bücher auf etliche Tage zu, laß Acten Acten sein, gieb dem Thorschreiber die Schlüssel und brich auf! Wohin? In irgend eine Dir noch unbekannte Gegend des an wechselnden Landschaften auf kleinem Raume so reichen Landes unsrer Väter und unsrer Arbeiten und Sorgen, unserS liebtrauten Sachsenlandes. Hast Du darin da oder dort einen Verwandten oder lange nicht gesehenen Freund, lebt da oder dort ein Mann, dessen Bekanntschaft ein Interesse für Dich hat, für Dein Fach oder für Dein Herz und Gemüth, such' ihn auf, wär' es auch nur, um zur Landschaft die Staffage und Fülle höhern, menschlichen Lebens und Treibens zu haben. Gesetzt endlich, Deine Hypochondrie ließe Dich auf den ersten Schritten theilnahmlos und unerregt an Natur und Menschen vorüberziehen, nun so versuch's mit der Aufsuchung geschichtlich denkwür diger Puncte und Baudenkmäler und geh' den Fußtapfen der Jahrhunderte nach, deren Spuren und Zeugen im Lande zerstreut sind. Unlängst hat Dein unterzeichneter Schwager dies nahe liegende Mittel wieder an sich versucht und die Cur durch neuen Erfolg bewährt ge sunden. Du weißt, er hat daheim auch nicht über Langeweile zu klagen, darf aber schon seiner theuern Söhne wegen an größere kostspielige Jnstructions- und Erholungsreisen im deutschen Vaterlande oben und unten nicht mehr denken. Da fiel ihm nach anhaltender Arbeit, wovon Kopf und Nerven brummten und zitterten, ein, daß es ja nur wenige Meilen zur Seite einen von ihm bisher unbetretenen Zwickel von Bergen und Thälern mit Orten und Leuten gäbe, die mit Augen zu sehn es sich wohl der Mühe verlohnen dürfte. Ge dacht, gethan, und es hat ihn nicht gereut. In allen Adern fühlt er, daß Geist und Körper durch die An strengungen des letzteren wieder in das nöthige Gleich gewicht gekommen sind. Mit einer schriftlichen Reise beschreibung will er Dich nicht behelligen, hat auch keine Zeit dazu. Besuchst Du ihn, so sollst Du Dein blaues Wunder von der Ausbeute weniger Tage mit Ohren hören. Bis dahin ruf' ich Dir nur zu: „Willst Du immer weiter schweifen? Und das Schöne liegt so nah." Darum gehe hin und thue desgleichen! Bist Du müde, so ruhe aus oder fahre; hast Du aus geruht, geh' weiter; dann rechtzeitig heim und frisch wieder zur Arbeit! Amen. Dies Necept schreibt Dir Dein Dich liebender Schwager und Freund. Verhandlungen der Stadtverordneten zu Dippoldiswalde. 14. Sitzung am 11. August 1868. Anwesend die Stadtverordneten: Reichel, Vorsteher, Liebscher, Naumann, Heise, Lommatzsch, Fischer und Zimmermann, sowie die Ersatzmänner Könitz er und Walter. 1) Auf die Verordnung der Königlichen Kreis-Direction vom 22. v. Mts. betreffs des Gewitterwachdienstes beschloß man, zur Bestreitung des der Feuerwehr zu gewährenden Be trags künftig von jedem Bürger, ohne Unterschied, bei der Verpflichtung 1 Thlr. erheben zu lassen. Hiernächst beschloß man 2) auf Ansuchen das Wartegeld des Straßenmeisters Walther von 15 Thlr. auf 24 Thlr. jährlich zu erhöhen, verwilligte 3) einem hiesigen Hausbesitzer 50 Thlr. Darlehn aus der Sparkasse und beschloß 4) einem hiesigen Bürger auf sein Gesuch einen Theil seines Schulgeldrestes zu erlassen. 5) Mit dem Vorschläge der Königl. Kirchen - Inspektion allhier, wornach die Remuneration der Currendaner aus dem Kirchen-Aerar von 4 Thlr. auf 6 Thlr. jährlich erhöht, von den Begräbnissen 4. Classe 7 Ngr. 5 Pf., von den Trau ungen 1. Classe 20 Ngr., 2. Classe 10 Ngr. für sie bestimmt