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Betblatt zu Slrrattaer 240 Oer Sächsische Erzähler Mittwoch, de« 15 Oktober 1941 Die dritte Reichskleiderkarte / r.vooeißver- «osezereaae« Mdtttlniave -er Slelterlirle S«la«: ek»-7I0L«H^O« —* Kostenbeteiligung des Mieters bei Ersatz veralteter Oefen. Nach den Vorschriften beS bürgerlichen Rechts ist der Vermieter einer Wohnung verpflichtet, den Ost» zu ersetzen, wenn er keine ausreichende Wärme mehr entwickelt. Der Ver mieter ist jedoch nicht verpflichtet, einen an sich noch brauchbaren Ofen lediglich deshalb durch einen anderer; Ofen ersetzen zu lassen, um dadurch Herzmittel und gegebenenfalls dem Mieter Heizungskosten zu ersparen. Hierzu weist die Industrie- und Handelskammer daraus hin, daß ein in diesen Fällen vom Mie ter gezahlter Zuschuß nach einem Bescheid des Reichspreiskom- missars sticht gegen die PreiSstopv^rordnung verstößt. —* Sicherung mitgebrachter Fahrräder im Betrieb. Nach der herrschenden Rechtsauffassung ist der-Unternehmer aus Grund seiner Fürsorgepflicht gehalten, Maßnahmen für eine sichere Aufbewahrung von Fahrrädern zu treffen, welche die Gefolgfchaftsmitglieber beim Wege zur Arbeitsstätte benutzen. Er muß für eine ausreichende Sicherheit des Aufbewahrungs raumes sorgen. Diese Verpflichtung geht jedoch nach einem Ur teil des Landesarbeitsgerichts Breslau, auf das die Jndustrie- und Handelskammer zu Zittau in diesem Zusammenhänge hin weist, nicht so weit, daß etwa Sicherungsketten zu liefern sind oder der Aufbewahrungsraum ständig verschlossen zu halten oder gar besonders zu bewachen ist. Denn in erster Hinsicht ist es Sache des Eigentümers, entsprechende Sicherungen zu treffen. Standesamlsnachrichten von Bischofswerda Beim Standesamt Bischofswerda wurden vom 6. bis 11. Oktober be urkundet: Geburten: Richard Walter Löwe, 1 Tochter; Adolf Her bert Tilch, Weickersdorf, 1 Sohn; Karl Helmut Krug, 1 Tochter; Emil Paul Muller, 1 Sohn. — Keine Eheschließungen. — Sterhe- fälle: Magdalena Margot Thomas, 1921 geboren. Hier wird -urchgegriffen! . Aleischermeisker arbeitete mit Bleigewichten Das Sondergerkcht I Dresden verurteilte den 1894 geborenen Fleischermeister Karl Alwin Hartmann aus Bischofswerda n?egen Verbrechens gegen die Kriegswirtschaftsverordnung und Ver gehens gegen die Derbrauchsregelungsverordnuna — über den Antrag de« Staatsanwalts noch hinausgehend — zu fünfzehn Monaten Zucht haus und untersagte dem Angeklagten die Ausübung des Berufes auf die Dauer von zwei Jahren. Wegen Beihilfe!zu den genannten Ber- chaH»psqtztnvr.s)«aavMatnpUI«,1«gw«iMMUrgclr'P,1I«U.)vr.a><tr«.V-«n',»LSutierlM-rr<nw-)n-chv«IIkl>.n. «P tz. »Mpf» chnSoi«. «deeren, »qchen, ppchch«, Sl-chÄ»«rm »,«§. »ßWlhA^^pchUiUVk«, Ztteone-^ Pfksich- o»«r htm»»«-0ekchmach '/« k weg« »s« «ßsest («E vaiümU), S0 g p gehSuft« Shl.) Zocker: _ . ... .,W^r««!»mUkv^»«««.aft Mt» fchlr^ «pld and MÜA mlt^iem SchmSes« fchmuni, mS gitt nach m>» noch -/, d« Zock«, mit du vuMqncka »qu. Vmmch fchAg« man f» lan,«. tü «In« knmaNt^ Mag« «MpmiAin tfd va^LÄH wird M D«ß«m Schn« ichchlag««. Vmm «L» m« nnt« ßSndt^n Schlag«» nach «nd nach d«n N«st »« Zuck«« »qu. v« Schn« nmdf,s«gstta, dch«ln SchM Meinem Ms« ficht»« U««. «r »trd «f d«n «pIUi«in §«^»«n, doriw« «tr» »« mit .Vackb," ^milcht» M«HI ^g-bt. Man tz«h» ad« «ihch«, mN« d«n S^Wmr tntchtrWenY. HUK gcht,«e»«»v »N», f, «t» «,«dg«n, ^«lSHU un» »«t« Mfch«n d« Zutotin «chchtt, »aiu^,«»«n. Mm Mkä tä, b, «bü «ck««^ 1V»ch»g«a«—-6 an). L «a» fch-v «io»» ««dm. v« «MdstB««« >^ich« »s« «UabAÜopst«, Hidtwßii, «»« cha^mcht« vtfrmr» ^«tchinchl- «I »m mi^achst«nl«t«cha»m^l«^l»m van» »<s<md«a dich« l«My. »««» .ZnUtiaa'chEA^a»»«» .»S«schBtz«-nächvichchrlst H«ME Und ugch«, m, »I« ll«w WDdm. Zch v«st««, »«ftmn, mm dm »md dir llmt, «tt »««O<nm, In Sch«»m «tchntttmm M«nd«ln k»at«lmchl«n«n) ^« »»«laatm dakNwck«». in«, o»ua>>s<>I«n' die Textilreseroen mit der Länge der Zeit mengenmäßig „ . worden sind. Bei dem gewaltigen Bedarf der Wehrmacht an Texti lien muß der zwile Verbrauch zurückstehen. Aus der Tatsache, daß für die Ausrüstung eines einzigen Soldaten des Afritakorps über 10 Kilogramm Textilien nötig sind, kann man ermeßen, welche Riesen in eng en allein für die Gesamtausrüstuna des Afrikakorps gebraucht werden. Auch auf dem Textilgebiet müssen in diesem Entschedungskampf um Sein oder Nichtsein gewiss« Opfer gebracht werden, di« einsichtige Volksgenossen und -genossinnen gern auf sich nehmen werden. Unsere wirtschaftliche Kraft gehört in erster Linie unserer siegreichen Wehrmacht, die tief im Eowjetraum steht ung unermeßliche Opfer bringt. Denken wir immer daran! wie schon bisher, wird es auch diesmal fünf verschiedene Karten geben, und zwar je «ine für Arguen und Männer, je eine für Mäd chen und Knaben vom vollendeten 3. bi, zum vollendeten IS. Lebens jahr and «ine für Sinder im 2. und 3. Lebensjahr. Alle Karten haben einheitlich 120 Dunkle. Die dritte Kleider»«»« gilt für die Zeit vom 1. September 1941 bis zum 31. Dezember 1942, also für IS Monale. Außerdem gilt diezmeik Sleiderkarte, die f. Ah um zwei Monat« früher al» ursprünglich vorgesehen, ausgegeben wurde, noch bis zum 31. August 1942. Fälligkeitstermine dtzr Punkte Die dritte' Kleidtpkarte weist gegenüber der zweiten, außer der ge ringeren Punktzahl unix längeren Laufzeit, noch einige ander« Unter schiede auf. Die Numerierung beginnt nicht bei 1 und geht bis 120. sondern sie beginnt hei 120 und endet bei 1. Der Verbraucher weiß da- chit jederzeit, wieviel Punkte er noch auf seiner Karte hat. Die Punkte werdest wieder zu verschiedenen Zeitpunkten gültig. Erstmals werden 2Ü Punkte der Frauen!-, Mädchen- und Kleinkinderkarte ab 1ö. Oktober für den Einkauf frei, 20 Punkte der Männer- und Knahenkarte ab IS. November. Die übrigen Punkte werden jeweils mit 20 Punkten in etwa Dierteljahrsabständen für den Einkauf frei. Bei den Abschnitten 1 bis 2V ist kein Fälligkeitstermin eingedruckt. Da sich ein Versor- gUngszritraum von mehr als einem Jahr im Kriege nicht genau über blicken läßt, werden .sie zu gegebener Zeit durch besonderen Ausruf für gültlgerklSrt. Punktbewertung im wesentlichen unverändert Die Punktbewertung der einzelnen Bekleidungsstücke ist gegenüber der zweiten Kleiderkqrte. von einigen geringfügigen Aenderungen ab gesehen, dieselbe geblieben. Ein Anzug beispielsweise kostet wie bisher SO Punkte, ekn'kunflseidenes Kleid 23 Punkte usw. Der Männerwinter, mantel steht jetzt nur noch mit SO Punkten (gegen vorher 120) ,^u Buch" Während aber bei der zweiten Kleiderkarte die ursprünglich vorgesehene- Möglichkeit, den Mantel gegen 120 Punkte frei zu kaufen, wieder aufgehoben und durch die Bezugscheinpflicht ersetzt wurde, kann der Mäiitel jetzt für SV Punkte frei gekauft werden, sobald diese frei sind. Einige Artikel, die kicher punktfrei waren, sind nunmehr punkt pflichtig geworden, wie beispielsweise Filz- und Stosshüte, Vulswär- meH'Brost« und Kopfschützer. Dazu gehört auch die Gummi-und Werkstoffbetleidung, für die aber nur die Hälfte der jeweils- für das betreffende Kleidungsstück erforderlichen Punktzahl „bezahlt" zu wer den braucht. ' .... .. . ,<t, die 30 Punkte oder di« 25 Punkte auch von den noch nicht fälligen Abschnitten abzu- ' jneiden, für eine Männer-Winterjoppe 20 Punkte. Eine weitere lenderung gegenüber dem bisherigen Zustand ist, daß für Berufskleidung 20 A der normalen Punktzahl abgetrennt werden. Bisher war nur die Regelung, daß für die soge nannte Arbeitskleidung etwa ein Drittel abgetrennt wurde. Es ist mit der Ärbeits- und Berufskleidung so: Berufskleidung ist der engere Begriff, also der, wo man sagen muß, in dem Beruf muß eine be- sonvere Berufskleidung getragen werden. Arbeitskleidung ist dann schon beinahe alles übrige. Wir gehen nun von der Erwägung aus, daß derjenige, der während der Zeit seines Berufes, d h. des größten Teils des Tages, eine besondere Kleidung trägt, wenigstens einen Teil seiner Punkte opfern kann, weil er seine übrige Kleidung wesentlich weniger verschleißt. Das ist eine Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die in der normalen Zkoilkleidung ihrem Beruf nachgehen, und das ist immerhin ein beachtlicher Teil der Bevölkerung. Für Berufskleidung — insbesondere für schwere und schmutzige Arbeiten — werden 20 Prozent der Kleiderkartenpunkte in Abzug gebracht, für Arbeitsklei dung etwa ein Drittel. Bähmittel und Strümpfe Die dritte Kleiderkarte enthält, da sie eine etwas längere Laufzeit hat, statt bisher vier nunmehr fünf Nähmittelabschnitte. Werden Näh mittel ekngekauft, so muh zu jedem Nähmittelabschnitt noch 1 Punkt abgegeben werden. Frauen, Männer und Kinder können wieder ge nau soviel Strümpfe und Socken kaufen wie mit der zweiten Kleider karte. Jede Karte enthält am Rande außerdem eine Anzahl mit —i? bzw. gekennzeichnete Abschnitte, auf die gegebenenfalls Sonder zuteilungen erfolgen. Einkauf mlk zweiter und dritter Sleiderkarte Die zweite und dritte Kleiderkarte können bis zum 31. August 1942 zusammen zum Einkauf verwendet werden. In den wenigen Fällen, wo Punktwerte der dritten und zweiten Kleiderkarte voneinander ab weichen, gilt der Punktwert der dritten Kleiderkarte Ausgenommen sind Männerwintermäntel, die bei gleichzeitiger Verwendung von zwei te« und dritter Weiderkarte 120 Punkte erfordern. Die dritte Kleider karte gilt im ganzen Reich einschl. Elsaß, Lothringen, Luxemburg, aber nicht im Generalgouvernement. Dagegen gilt sie auch im Protektorat, jedoch muß dort bekm Einkauf ein Personalausweis mit vorgelegt werden. Zur Kleiderkarte ist ferner zu bemerken, daß diesmal ein Wasser- Zeichenkärton gewählt wurde. Cs sind einige Finessen darin, die es erschweren sollen, die Sachen nachzuahmen. Wie Generalkommissar. Staatssekretär Kehr! in einem Vortrag vor der Presie ausführte, wird alles geschehen, um den Bedarf nach der neuen Kleiderkarte zu decken. Wenn im Handel an einzelnen Stellen die Neigung .vorhanden sein sollte, sich Reserven aufs Lager zu-legen, so rpird dagegen sehr entschieden eingeschritten werden. Wenn auch der Winter und die Transportlage manche Schwierigkeiten her- hekfützren könnten, so wird doch mit aller Tatkraft daran gearbeitet werden, auch den Beharf des zivilen Sektors der Bekleldungswirtschaft zu befriedigen. Das deutsche Volt hat es an Verständnis niemals feh len laßen, und es wird mit Einsicht auch diejenigen Beschränkungen auf sich nehmen, die im höheren Interesse nun einmal notwendig sind. im Betrag von zweimal 50 RM. überreichen. Die Freude über dieses unerwartete Geschenk war groß. Steinigtwolmsdorf. Der Film der Nation «Ohm Krüger" wird von der Gaufilmstelle am Freitag, 17. Oktober, im Erb- gericht Steinigtwolmsdorf vorgeführt. Außerdem wird die neueste Wochenschau gezeigt. Beginn 20 Uhr. Eine Kindervor führung findet 16 Uhr statt. Gnaschwitz. Schlofferlehrling wurde Gausieger. Am „Hilf- mit!"-Wettbewerb der deutschen Jugend 1940/41 „Seefahrt ist not!" beteiligte sich auch der 17jährige Schlofferlehrling Heinz Jürk von hier. In monatelanger, mühevoller Bastelarbeit fertigte er das Modell eines Zerstörers der Kriegsmarine und reichte es der Gauausstellung „Seefahrt ist not!", Gau Sachsen, ein. Zu seiner stolzen Freude ging Jurk aus dem Wettbewerb als Gausieger hervor. In dem neben wertvollen Bücherprä mien erhaltenen Gausiegerdiplom sprechen die deutsche Kriegs marine und die deutsche Erzieherschaft im NS.-Lehrerbund dem strebsamen Lehrling für die im Dienste des Gedankens deut scher Seegeltung geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus. Cunewalde. Mit dem Auto in den Mühlgraben. Noch glimpflich abgelaufen ist ein Kraftwagenunfall, der sich auf der hiesigen Dorfstraße ereignete. Hinter der Apotheke beim Fabri kanten August Richter fuhr der mit seinem Kraftwagen auf einer Geschäftsfahrt befindliche Rohproduktenhändler Hempel aus Oppach die Böschung hinab in den dort befindlichen Mühl graben. Der Kraftwagen hatte sich überschlagen und war in dem Graben so festgeklemmt, daß den beiden Insassen ein AuS- steigen nicht mehr möglich war. Erst nach angestrengter 1)L- stündiger, durch die Dunkelheit erschwerter Arbeit der herbei ¬ brechen und Vergehen wurde der in dem Geschäft des Hartmann tätige Gehilfe, der 1913 geborene Oskar Walter Voigt aus Bischofs werda, zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Hartmann hätte während mehrerer Monate beim Abwiegen des geschlachteten Fleisches zur Feststellung des Schlachtgewichts den Fleischbeschauer gröblich getäuscht, indem er an der Waage ein Blei gewicht anbrachte und dadurch erreichte, daß das Gewicht des Flei sches scheinbar geringer wurde. Im Laufe der Zeit erlangte er dadurch Mindestens 200 Kg. über das ihm zustehende Kontingent hinaus. Der Mitangeklagte Voigt war ihm bei seinen Handlungen behilflich. Nach der Sachlage und nachdem dem Angeklagten sein Verteidi gungsvorbringen im wesentlichen widerlegt werden konnte, handelte der Angeklagte aus Eigennutz und damit böswillig gegen die bestehen den Verordnungen. Das Gericht erkannte^eshalb auf Zuchthausstrafe und überdies auf die Untersagung der Berufsausübung, weil sich der Angeklagte durch sein betrügerisches Verhalten als unzuverlässig erwies. / I Großharthau. Weih« beS HJ.-Heims. Am Sonntag, 19. Ok tober, wird durch Kreisleiter Martin das Hitler-Jugendheim eingeweiht. Die Feier, die um 9 Uhr beginnt, wird vom Bann- musik-ug und der örtlichen Hitler-Jugend ausgestaltet. Nach der Uevergabe.des Heims ist es zur öffentlichen Besichtigung freigegeben. Pohla. NS-Reichskriegerbund ehrt« eine Mutter. Kürz lich konnte der Kameradschaftsführer der hiesigen Kriegerkame- radschast. Oskar Gnauck, der Ehefrau des Gefreiten Karl Han- ku s ch.die Ehrengabe aus der Wunschkonzert-Spende des NS- ReichSkriegerbundxs für ein im Mat geborenes Zwillingspaar , 190 Punkt« / Gültig i« der Zeit vom 1. Sept. 1941 bi, -um 31. Dez. 1342 Der geänderte Vorgriff DK drktk Kleidrrkarte kennt d«n bisher beim Einkauf von größe ren Kleidungsstücken möglichen „Vorgriff" nicht mehr. Größere Klei dungsstücke, wie etwa Anzüge, Wintermäntel, Kostüme usw-, können also normalerweise erst dann eingekauft werden, wenn die dafür er forderlichen Punkte sämtlich für den Einkauf gültig geworden sind. Nur für bestimmte Kleidungsstücke, nämlich Wintermäntel für Män ner und Frauen, Anzüge und Männerwinterjoppen sowie für die zu ihrer Herstellung notwendigen Stoffe kann ein Vorgriff von der Kar tenstelle bewilligt werden. Voraussetzung ist «In dringender Bedarf, der dann vorliegt, wenn der Verbraucher nur noch einen nicht mehr trag- fähkgen Wintermantel, nur noch ein« Joppe oder nicht mehr al» zwei Anzug« besitzt. In diesem Falle einer unter dem Normalen liegenden Versorgung, das heißt, wer ihn unbedingt braucht, wird ein Bezug schein ausgestellt. Wer beim Wirtschaftsamt berechtigt einen Bezug- . schein für einen Mantel beantragt, erhält für Wintermäntel 30 Punkte, Hl iKck>«ri. und für Frauenwintermäntel 25 Punkte abgeschnitten und bekommt l> lj l /! Rilveroienst.M.l dafür eknen Bezugschein ausgehändigt. In diesem Falle braucht auf 1,11« s -o ", die Fälligkeit keine Rücksicht genommen zu werden, genau so wie bei Die dritte Kleid,rkarte mußte verschkdentltch ungünstiger gestaltet d-n Grossstückem d. h„d°-Wirtschaftsamt ist werden al» die zweite. Darüber braucht sich niemand zu wundern, oder die 25 Punkte auch von den noch nicht fälligen Abschnitten abzu denn wir stehen im dritten Krieg,winter. Es ist ganz natürlich, daß M die Textilreseroen mit der Länge der Zeit mengenmäßig weniger ge- Ae Aus Bischofswerda und Umgegend Bischofswerda, lö. Oktober. Auch im -ritte« Kriegswinter Bohnenkaffee vor Weihnachten und Im Februar Das planvolle Vorgehen der ernährunaspolittschen Führung machte eS möglich, auch im dritten Kriegswinter wiederum Boh- nenkaffee an die Bevölkerung abzugeben. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat angeordnet, daß eine Verteilung von Bohnenkaffee kurz vor Weihnachten und eine wettere Verteilung im Februar 1942 erfolgt. Alle Bersorgungsberechtigten, die bis zum IS. 11. 1941 das 18. Lebensjahr"Lüllmdet haben und die bei der für die 31. Zu- teilunaSpertode vorgesehenen Verteilung vor Weihnachten Boh nenkaffee an Stelle von Kaffee-Ersatz beziehen wollen, habe» dies bei den Verteilern Lis zum 25. Oktober anzumelden. Diese frühzeitige Anmeldung ist erforderlich, um die richtige Vertei lung deS Kaffees von den Vorratslägern aus die Stellen deS Be darfs stcherzustellen. Die genauen Einzelheiten über die Durch führung der Anmeldung und der Berteilung werden von den Ernährungsämtern örtlich in Kürze bekanntgegeben werden. Vorherige Anmeldung bei den Verteilern ist zwccllos und führt zu Doppelarbeit. Da der Kaffee auf einen Abschnitt der Nähr- mittelkarte S1 nur gegen Vorzeigung deS von dem Verteiler bei der Anmeldung abgestempelten Stammabschnittes der Niihr- mittelkarte 29 abgegeben wird, ist es erforderlich, daß die Der- soraunasverechtigten, die Bohnenkaffee beziehen wollen, die Näyrmittelkarte 29 bis dahin aufheben, worauf besonders hin gewiesen wird. Wild auf Fleischkarte Bei der Abgabe von Schakenwildbret durch den Jaad- ausübungsberechtigten an den Verbraucher wurden bisher bei ganzen Stücken 15 Proz. des Gesamtgewichts, bei Teilstücken 30 Prozent des Gewichts deS Teilstückes auf die Fleischkarte ange rechnet. Diese Regelung bedeutete eine Ungerechtigkeit dem- leniaen Verbraucher gegenüber, der nicht vom JagdausübungS- berechtigten Wild beziehen konnte, da er beim Bezug vom Wild- handler erheblich mehr Fleischmarken abgeben mußte. Nach eurem Erlaß des Reichsjägermeisters gelten in Zukunst die glei chen Anrechnüngssätze, gleichgültig, ob der Verbraucher vom JagdauSLVungsbereHtigten oder vönzWild'häiidler bezieht. .Dem Verbraucher, der vom Jagdausübungsberechtigten bezieht, wer den nunmehr beim Bezug von ganzen Stückett 25 Prozent des Gesamtgewichts und von Teilstucken 50 Prozent des Gewichts auf die Fleischkarte angerechnet. Der Jagdausübungsberechtigte muß die entsprechenden Abschnitte der Fleischkarte einziehen und abliefern. Gewerbliche Betriebe, also Händler, Gaststätten usw. mußten bisher 60 Prozent deS Gesamtgewichts auf Abschnitte der Reichsfleischkarte abgeben. Dieser Satz wird Mt wieder auf SO Prozent herabgesetzt. Beim Bezug durch die WildLMHand- lungen und Seim Verzehr in Gaststätten wird wie bisher die zweifache Menge Wildbret abgegeben. " , , - /" . verdunkelt von ANkkivoch 18,07 bis Donnersiag 7,27 Uhr