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- 783 Bekanntmachung Behufs her Wahl eines LandtagSabgeordneteu und dessen Stellvertreters für den Vll. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus dem Dorfe Luchau bestehenden XXXVIII. Wahlabtheilung ein Wahlmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Dritte (3.) Deeember 18«« anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in der Gastwirthschaft z« Luchau aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr in der genannten Gastwirthschaft persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszuhändigenden abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichne» und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechte« für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 6. November 1866. Königliches Grrtchtsamt Drewitz. > - ... — - ... .. .... ... Bekanntmachung. Behufs der Wahl eine« Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl- bezirk ist in der aus den Ortschaften Ober- und Riederfrauendorf bestehenden XXXIX. Wahlabtheilung ein Wahlmann zu wählen Zur Vornahme dieser Wahl ist der Dritte (3.) Deeember 18«« anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher je ein Exemplar in den Gastwirthschaften zu Ober- und Niederfrauendorf aushängt, verzeichneten Stimmberech tigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr in der Gastwirthschaft zu Niederfrauendorf persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auSzu- händigenden abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlckanne befähigten und von ihnen hierzu auSersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegen wärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 6. November 1866. Königliches GerichtSamt. Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreter« für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus den Ortschaften Naundorf, Niederpöbel und Kipsdorf bestehenden 42. Wahl abtheilung ein Wahlmann zu wählen. - Zur Vornahme dieser Wahl ist der Vierte (4.) Deeember 18«« anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher je ein Exemplar in der Süller'schen Restauration zu Naundorf, sowie in den Gastwirthschaften zu Nieder pöbel und KipSdorf aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr in der genannten Restauration zu Naundorf persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszu händigenden abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust deS Wahlrechtes für den gegen wärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 6 November 1866. Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreter« für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus dem Dorfe Ächmiedeberg bestehenden 43. Wahlabtheilung rin Wahlman« zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Vierte (4.) Deeember 18«« anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in dem Gasthofe zu Schmiedebrrg aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr