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782 Zur Vornahme dieser Wahl ist der Neunundzwanzigste (LV.) November ISS« anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in der Gastwirthschaft zu Lungkwitz aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Bvrmittagtz in der Zeit von 9 bi- 11 Uhr in der genannten Gastwirthschaft persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszuhändigenden abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu auSersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechte« für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 6 Nov 1866 Königliches Gerichtsamt. ' ' - Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl« bezirk ist in der aus dem Dorfe Großoelsa bestehenden XXIIl. Wahlabtheilung ein Wahlmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Dreißigste (SV.) November ISS« anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in der Gastwirthschaft zu Großoelsa aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr in der genannten Gastwirthschaft persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszuhändigenden abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu auSersehenen Person m verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 6. November 1866. Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl» bezirk sind in der aus den Ortschaften Seifersdorf und Spechtritz bestehenden XXV. Wahlabtheilung zwei Wahlmänner zu wählen Zur Vornahme dieser Wahl ist der Dreißigste (SV.) November 18«« anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher je ein Exemplar in den Gastwirthschaften zu SeiferSdorf und Spechtritz aushängt, verzeichneten Stimmberech tigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr in'der Gastwirthschaft zu SeiferSdorf persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszuhändi genden abgestempelten Stimmzettel die Namen zweier zu Wahlmännern befähigter und von ihnen hierzu auS- ersehener Personen zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwär tigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, am 6 November 1866 Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stelwertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus dem Dorfe Cunnersdorf bestehenden XXXVII. Wahlabtheilung ein Wahlmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Dritte (S.) Deeember 188« anberaumt worden. ES werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in der Gastwirthschaft zu EunnerSdorf aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von 9 biß 11 Uhr in der genannten Gastwirthschaft persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszuhändigende» abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befühlten und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Königliches Gerichtsamt Dippoldiswalde, den 6. November 1866. Drewitz.