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759 Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus dem Dorfe Schmiedcberg bestehenden 43. Wahlabtheilung ein Waklmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist - der Vierte (41.) Deeembcr L8VV anberaumt worden. Es werden daher sämmttiche, in der für diese Abteilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in dem Gasthofe zu Schmiedeberg ausvängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von S bis 11 Uhr in dem genannten Gasthofe persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszuhändigenden abge stempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, am 6. November 1866. Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes soll dcn 17. Deeember L866 das früher Herrn Carl von Prüschenk zugehörige, 152 Acker 108 LiRuthen enthaltende Anderthalb hufengut unter Nr. 36 des Brandversicherungscatasters und Fol. 34 des Grund- und Hhpothekenbuches für Nassau, welches am 6. dies. Mts. ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 25,336 Thlr. 15 Ngr. gewürdert worden ist, an Gerichtsstelle anderweit nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Erbgerichts-Gasthofe zu Nassau aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frauenstein, den 9 Oktober 1866 Königl. Gerichtsamt daselbst. Lommatzsch. Inserat. In hier anhängigen Denunciatronssachen des Gutsbesitzers Karl Gottlieb Sandig zu Henners dorf gegen den Hausbesitzer Clemens Julius Valentin allda ist nachfolgender Bescheid: Weil Clemens Julius Valentin Blatt 5b eingeräumt hat, daß er den Blatt 3b der Acten ersichtlichen Aufsatz: in welchem Denunciant Karl Gottlieb Sandig beschuldigt wird, „seine Ehefrau Jahre lang brutal und schauderhaft behandelt und dadurch die Gemüthskrankheit der Verstorbenen und deren Selbstentleibung verschuldet zu haben" selbst gefertigt und in die Weißeritz-Zeitung ein rücken lassen, sein Vorbringen dagegen, daß er von seiner Schwiegermutter hierzu veranlaßt worden, an sich und um so weniger Berücksichtigung verdient, als der fragliche Aufsatz hiernach Wahrheit-« widrig, sogar als ein von sämmtlichen Anverwandten der Verstorbenen ausgegangener, seiner Unter zeichnung nach, kennzeichnet, so ist derselbe wegen dieser durch Druck und ohne Namen veröffentlichten unter erschwerenden Umständen sich schuldig gemachten Berläumdung DenunciantenS nach Art. 235 ,jot. 241, 242 des Strafgesetzbuchs um Lieben Thaler statt * 2 Wochen Gefängniß zu bestrafen, sowie die erwachsenen Kosten ab- resp. die außergerichtlichen Denuncianten zu erstatten schuldig, dieser Bescheid auch auf seine Kosten in der Weißeritz-Zeitung zu veröffentlichen. Bon Rechts Wegen. (i Königl. Gerichtsamt Frauenstein. Lommatzsch. ertheilt worden, was nach eingetretener Rechtskraft dem Anträge Sandigs gemäß hiermit bekannt gemacht wird. Gerichtsamt Frauenstein, am 3. November 1866 Lommatzsch. Bekanntmachung. Zufolge der Anzeigen vom 12. und 27. October 1866 ist am heutigen Tage im Handelsregister für den Gerichtsamtsbezirk Frauenstein 1) auf Folium 6 das Erlöschen der Firma C. G. Mühle in Frauen st ein und 2) auf Folium 16 als neu errichtet die Firma H. R Hardtmann in Arauenstein, Inhaber Herr Herrmann Rudolf Hardtmann in Frauenstein, verlautbart worden. Franenstein, am 5. November 1865. Königl. Gerichstamt. das. Lommatzsch.